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Was mit dem weißen Wilden geschah - Roman

Was mit dem weißen Wilden geschah - Roman

Titel: Was mit dem weißen Wilden geschah - Roman
Autoren: C.H.Beck
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Verwendung finden wie in Paragraf 5 beschrieben.
    Nach dem Auffinden der Kinder soll das restliche Vermögen bis zu deren Volljährigkeit in den Händen meines Bruders Louis verbleiben.Eine Hälfte soll dazu dienen, Charles-Louis in einem Beruf zu etablieren, die andere für die Mitgift von Eugénie-Charlotte.
    § 7 Die Société de Géographie in Paris soll zweitausendzweihundert Francs erhalten, um nach Ablauf von zehn Jahren eine oder mehrere Forschungsreisen in den Nordosten Australiens anzuregen und zu finanzieren. Bedingung hierfür ist, dass die von den Forschern angefertigten Berichte, je nach Länge, entweder in der Revue de la Société oder als Buch veröffentlicht werden.
    § 8 Aristide Vernes, außerordentliches Mitglied der Société de Géographie, hat in diesem Frühjahr ein Bildnis von mir angefertigt. Das Bildnis hängt in der Bibliothek und zeigt mein Porträt. Ich halte eine sechslöchrige Flöte von Eingeborenen, im Hintergrund eine Felslandschaft in Rottönen, die Australien andeuten soll. Dieses Bild soll Monsieur Wilton-Smith, Kaufmann in Sydney (Australien), vermacht werden, es sei denn, meine Schwester Charlotte macht bei Testamentseröffnung von ihrem Vorrecht Gebrauch.
    § 9 die verbliebenen beweglichen und unbeweglichen Güter in meinem Besitz sollen zu gleichen Teilen zwischen meinem Bruder Louis und meiner Schwester Charlotte aufgeteilt werden, beide sind mir gleich lieb. Das Schloss Vallombrun mit seinen Ländereien und der gesamten Einrichtung, so, wie sie an meinem Todestag besteht, soll an Charlotte gehen. Ebenso der Ring, den von Ihrer Majestät zu erhalten ich die Ehre hatte.
    Wenn dadurch das Erbe von Charlotte größer ist als das von Louis, dann sei es so. Eine Ausgleichszahlung soll nicht erfolgen.
    Und schließlich wünsche ich, dass, zusammen mit meinem Geburts- und Todesdatum, folgende Worte in den Grabstein eingraviert werden:
    «Octave de Vallombrun, Reisender.»
    Möge Gott Erbarmen mit mir haben.
    Niedergeschrieben auf Schloss Vallombrun, am 22. Februar 1864
    Octave de Vallombrun
 (von Messieur Pouillier und Dufourg gegengezeichnet)
    Mein Bruder, Vicomte Louis, der sich im Übrigen in jeder Hinsicht meinem Brief anschließt, und ich waren sehr überrascht über diese Verfügung.
    Die Punkte 5 und 6, welche Monsieur Pelletier und die Suche nach möglichen Kindern betreffen, und das zu erheblichen Summen Geldes, sind nicht angemessen.
    Mein Bruder bewies beträchtliche Herzensgröße, indem er diesen jungen Mann unter seine Obhut nahm und ihn nach Frankreich zurückbrachte. Er gab sich nicht mit dieser freundlichen Geste zufrieden, sondern erreichte für ihn durch kaiserliche Gunst einen Platz in der Verwaltung, sicher einen untergeordneten, doch immer noch sehr hohen, verglichen mit den Verdiensten des Betroffenen. Nachdem er seine Zukunft abgesichert hatte, finanzierte er darüber hinaus vier Australien-Expeditionen, eine verlorene Investition in jeder Hinsicht.
    Jener Matrose hat 1861 fast einen Monat auf Schloss Vallombrun verbracht. Er macht keinen sonderlich intelligenten Eindruck, hat ein wüstes Temperament und redet so gut wie nichts. Er zeigt keinerlei Dankbarkeit, so, als wäre man ihm alles schuldig, und er weiß nicht, was sich gehört. Ist er nur sehr dumm, oder nutzte er Octaves extreme Gutmütigkeit aus? Spielte er zum Scherz den Dummkopf oder aus Berechnung? Mir wäre überschäumende Naivität lieber als bodenlose Gerissenheit, doch hatte ich leider mehrere Gelegenheiten, seinen hinterhältigen und verlogenen Charakter kennenzulernen.
    Wenn er auch nicht die Großzügigkeit und die Geduld meines verstorbenen Bruders überstrapaziert hat, so doch sicher die von Vicomte Louis und meine. Octaves gutherzige Überspanntheit zu seinen Lebzeiten darf sich nicht in sinnloser Verschwendung fortsetzen. Muss ich noch ergänzen, dass seine Gutherzigkeit gegenüber diesem einfachen Mann Anlass für übelste Gerüchte über die Natur seines Interesses an ihm war? Pelletier hat ebenso das Vermögen wie den Ruf meines verstorbenen Bruders beschädigt.
    Daher haben wir die Absicht, dieses Testament anfechten und für ungültig erklären zu lassen. Wir werden die mitunter überspannte und realitätsferne Haltung meines Bruders ins Feld führen und sind uns unseres Erfolgs sicher. Alles befindet sich in den Händen eines Anwalts, und wir werden seinem Rat folgen. Doch wäre nichts peinlicher – und nichts würde mehr gegen den Letzten Willen meines verstorbenen
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