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Im Ruecken steckt das Messer - Geschichten aus der Gerichtsmedizin

Titel: Im Ruecken steckt das Messer - Geschichten aus der Gerichtsmedizin
Autoren: Hans Bankl
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Geburt standzuhalten vermag, bewegt sich der Penis beim Koitus oft an seiner Belastungsgrenze. So folgt einem exzessiven Liebesspiel des Öfteren die Einlieferung des Mannes ins Krankenhaus:
    • Eine »Penisfraktur« ist ein Einreißen oder Abreißen der strotzend blutgefüllten Schwellkörper, verursacht heftige Schmerzen und muss chirurgisch versorgt werden.
    • Blutergüsse in und um die Hoden entstehen beim stürmischen Anprall des Hodensackes am Beckenboden der Partnerin. (Man spricht vom »Glockenschwengeltrauma«.)

    • Wird die Vorhaut hinter der Eichel eingeklemmt, nennt man dies »Paraphimose« oder »Spanischer Kragen«, und genau so wirkt es auch. Da Blutgefäße abgeklemmt werden, ist eine sofortige Operation, also eine Notbeschneidung, erforderlich.
    • Reißt das Bändchen, welches an der Penisunterseite Vorhaut und Eichel verbindet, schmerzt dies nicht nur höllisch, sondern aus einer solchen »Frenulumruptur« kann es auch massiv bluten.
    • Die tätige Liebe kann aber auch blind machen. Infolge der abrupten Blutdrucksteigerungen sind Blutaustritte aus Gefäßen der Netzhaut des Auges möglich, wodurch es zu Sehstörungen kommt.
    • Bissverletzungen sind nicht selten. Da bekanntlich der menschliche Speichel wesentlich mehr Bakterien enthält als die Mundhöhle eines Tieres, sind Menschenbisse oft mit Infektionen verbunden. Frauen beißen häufiger als Männer, jeder Körperteil kann betroffen sein.
    • Bei Männern, die sich Gummiringe oder Bänder um den Penis binden, gelingt die Entfernung meist problemlos. Wird jedoch das Glied spaßhalber in eine Flasche gesteckt (die Fantasie ist grenzenlos) und schwillt an, so hilft nur mehr die Zertrümmerung des Glases. Vorsicht, das ist bei einer Sektflasche kein ganz einfaches Unterfangen.
    • K.o.-Tropfen und Tabletten, Psychopharmaka vom Typ des berüchtigten Rohypnol, vor allem in einer Mischung mit Alkohol und Schlafmittel, wirken rasch und sicher. Es kommt zu Bewusstlosigkeit, und dies wird von professionellen Prostituierten nicht selten im Rahmen des Sextourismus ausgenützt. Zuerst wird gefeiert und getrunken, und dann kommt die Chemie. Manchmal einfach direkt in das Glas, manchmal aber auch viel raffinierter. Erst kürzlich wurde eine Methode der Damen aus Pataya in Thailand bekannt: Sie rieben die Brüste mit dem Betäubungsmittel ein und animierten den ohnehin
schon benebelten Freier, die Brustwarzen abzuschlecken. Natürlich funktionierte der Trick, und als die Herren aus dem Tiefschlaf erwachten, waren Geld und Kreditkarten weg.
    Aber es kann noch ärger kommen: 1994 starben 130 deutsche Touristen in Thailand, 1996 waren es über 70, 1999 wieder über 120. Besorgt um den Ruf ihres als »weltgrößtes Bordell« bekannten Ortes stand als Appell in der » Pataya Post « zu lesen: »Das Vergiften von Touristen muss aufhören!« Noch immer ist aber die Potenzpille Viagra in Thailand frei im Handel erhältlich, und das übersteigt dann die Kräfte eines untrainierten Urlaubers.
    Zum Schluss noch die gute Nachricht. Unfallversicherungen haften für Verletzungen, die beim Geschlechtsverkehr passieren. Dies wurde 1998 in der Bundesrepublik Deutschland ausjudiziert:
     
    Am 6. April 1994 erlitt die 58-jährige Jutta K. eine mysteriöse Verletzung. Ein Schmerz wie ein Messerstich sei vom Rücken in die Beine gejagt, darauf wurde sie bewusstlos und ist seither querschnittgelähmt. Eine äußerst seltene Ursache wurde diagnostiziert: Von einer Bandscheibe der Wirbelsäule brach ein kleines Knorpelstück weg und drückte auf das Rückenmark und die dort verlaufenden Blutgefäße. Einmalig erwiesen sich allerdings die äußeren Umstände, denn es geschah gerade beim Geschlechtsverkehr mit ihrem um 15 Jahre jüngeren Liebhaber. Sie hatte rittlings auf ihm gesessen und war durch einen heftigen Stoß von ihm auf die Bettkante und von dort auf den Boden geworfen worden. Und das war der wahrhaft springende Punkt für die Unfallversicherung. Diese hatte argumentiert, dass Verletzungen infolge von »Eigenbewegungen« nicht als Unfall gelten. In den Versicherungsbedingungen stand jedoch weiter, ein Unfall liege vor, »wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen
auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung« erleide. Ein solches Ereignis wurde vom Richter gesehen und das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte die Versicherungsgesellschaft nach jahrelangem Rechtsstreit zur Zahlung von 90 000 Mark (4U 153/98). Es ist
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