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Im Ruecken steckt das Messer - Geschichten aus der Gerichtsmedizin

Titel: Im Ruecken steckt das Messer - Geschichten aus der Gerichtsmedizin
Autoren: Hans Bankl
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Vom Detektiv mit dem Skalpell zur Hightech-Wissenschaft

Ärzte und Juristen
    Es ist höchst erstaunlich, dass sich zwei so grundverschiedene Wissenschaften wie Medizin und Juristerei doch in einem Fachgebiet treffen - der Gerichtsmedizin.
    Wenn man ärztliche Angelegenheiten in die Hände von Juristen legt, so wird die Sache einem ungewissen Ausgang zusteuern. Denn, so sagen zumindest maßvolle Rechtsgelehrte, es ist niemals sicher, wie ein Rechtsproblem beurteilt wird und ein Rechtshandel ausgeht.
    Nicht umsonst heißt es: »Auf hoher See und vor Gericht ist man nur mehr in Gottes Hand.«
    Damit bestehen erstaunliche Parallelen und Gemeinsamkeiten zur Medizin. Auch in der Medizin ist die Prognose, d. h. das Vorhersagen, wie es ausgeht, stets zweifelhaft. Aber die Denkweise von Medizinern und Juristen ist grundsätzlich verschieden:
    • Die Juristen berufen sich auf feste Anhaltspunkte und Eckpfeiler. In den Gesetzbüchern gibt es praktisch für alle Situationen entsprechend gültige Paragrafen, die das weitere Vorgehen im juristischen Bereich regeln.
    • Bei den Medizinern ist dies völlig anders. Unsere Lehrbücher weisen eine Beständigkeit von weniger als fünf Jahren auf, dann müssen sie überarbeitet und ergänzt werden, weil neue
Kenntnisse hinzugekommen sind und Diagnosemethoden wie Therapien sich geändert haben.

Was ist gerichtliche Medizin?
    Gerichtliche Medizin bedeutet, und wir nehmen das dankbar zur Kenntnis, keine Verbindung von Juristerei und Medizin, sondern, wie es der Gerichtsmediziner Leopold Breitenecker (1902-1981) immer bezeichnet hat, medizinische Kriminalistik.
    Gerichtsmediziner werden mit einer Fragestellung, mit einem völlig undurchsichtigen Problem, mit einer konkreten Spur oder mit der Feststellung von Befunden an einem Tatopfer konfrontiert. Daraus die nötigen Schlüsse und Konsequenzen zu ziehen, bewegt sich derzeit auf zwei Ebenen:
    1. die pathologisch-anatomische Befunderhebung mittels Obduktion. Dies ist die klassische Vorgehensweise der Gerichtsmediziner als »Detektive mit dem Skalpell«.
    2. Die Anwendung modernster Labormethoden zur Lösung bestimmter Fragen. Das ist die chemisch-analytische und molekularbiologische Vorgehensweise einer »Hightech-Wissenschaft«.
    In der Praxis ist Gerichtsmedizin das Mitwirken ärztlicher Experten bei der Aufklärung von Kriminalfällen.
    Die Gerichtsmedizin hat in den letzten Jahrzehnten einen enormen Wissenszuwachs erfahren und befindet sich heute weltweit in einem technischen, aber auch organisatorischen Umbruch. Hoch spezialisierte Ausrüstung und immer feinere Analysemethoden sind moderne Werkzeuge der einstigen Detektive mit dem Skalpell geworden, die es gestatten, das Netz einer sicheren Beweisführung zur Verbrechensaufklärung immer engmaschiger und sicherer zu knüpfen.

Wie alles begann
    Die Geschichte der Gerichtsmedizin begann, als Ärzte von Behörden den Auftrag erhielten, Todesfälle, aber auch Wunden und Verletzungen zu begutachten. In Europa erfolgte dies nicht früher als um die Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert.
    Was dem voranging, muss als Urgeschichte der Rechtsmedizin und wissenschaftliche Eiszeit gelten. Weder in der klassischen Antike Griechenlands noch in den frühen Hochkulturen Ägyptens, Assyriens und Babyloniens oder auch in den Vorschriften der mosaischen Bibel werden rechtsmedizinische Probleme angesprochen bzw. tritt der Arzt als Sachverständiger in Erscheinung. Dies ist erstaunlich, da in den Gesetzestexten ganz spezielle Delikte wie Kindestötung, Abtreibung, sexueller Missbrauch von Minderjährigen, Vergiftung, Mord und Totschlag sowie Magie, Hexerei und ärztliche Kunstfehler auftauchen, lauter Delikte, die einer ärztlichen Beurteilung bedurft hätten. Von Seiten des Staates wurden die Ärzte lediglich als Gutachter für das Militär herangezogen. Es war wichtig, ob ein Soldat dienstfähig war oder nicht, ob er als Invalide ausgemustert werden sollte oder ob eine Kriegsverletzung entschädigungspflichtig war. Die ärztlichen Belange der Zivilbevölkerung waren dem Staat nicht so wichtig, denn das gemeine Volk sorgte selbst für Nachwuchs, einen Soldaten jedoch muss man ausbilden, und das ist teuer. Allerdings entstand im alten Rom der Begriff » forensisch«. Die Gerichtsverhandlungen fanden nämlich auf dem großen Platz des Forum statt, und dort waren auch die zwölf Gesetzestafeln aufgestellt. Seit damals bedeutet forensisch soviel wie gerichtlich.
    Es war nicht die zentraleuropäische Heilkunde,
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