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Schwarzer, Alice

Schwarzer, Alice

Titel: Schwarzer, Alice
Autoren: Die grosse Verschleierung
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Kopftuch das Symbol und die Flagge der
Islamisten, des politisierten Islam, und hat in den 80er-Jahren seinen Kreuzzug
bis in das Herz von Europa angetreten. Seither streiten die Islamisten - also
die Schriftgläubigen, die sich wortwörtlich auf den Text des im Jahr 632
geschriebenen Korans berufen - in Deutschland für das »Recht« auf das Kopftuch
auf allen Ebenen, bis hinein in die Schulen, ja sogar in die Kindergärten. Und
nicht selten kommen die Eltern direkt aus dem harten Kern dieser Islamverbände.
    Zum Tragen des Kopftuches, das die Mädchen als die »Anderen«
sozial ausgrenzt und körperlich einengt, gehört eine ganze Palette von
Sonderbehandlungen, die diese Eltern für ihre Kinder in der Schule verlangen.
Die Proteste und Prozesse von Eltern werden in der Regel von den
Islamverbänden unterstützt, die auch die juristischen Argumente und Strategien
für die Eltern ausarbeiten. Immer geht es dabei um die Trennung der Geschlechter
oder, so diese in deutschen Schulen verweigert wird, um die Befreiung von der
Teilnahme der Mädchen am Schwimmunterricht und Sportunterricht, an den
Schulausflügen und am Sexualkundeunterricht.
    Das alles sind Fächer, die wir heute für die geistige und
körperliche Bildung sowie für die Entwicklung von Gemeinschaftssinn in unseren
Schulen für unerlässlich halten. Ganz zu schweigen von dem zentralen Prinzip
der Koedukation, das ein Grundstein der Gleichberechtigung ist. Im gemeinsamen
Unterricht können Jungen und Mädchen das traditionell Trennende überwinden und
erleben, wie viel sie gemeinsam haben; sie sollen sich nicht fremd bleiben,
sondern vertraut werden. Die Koedukation ist also unverzichtbar für jede
geschlechtergerechte Erziehung.
    In der Vergangenheit haben Richter sich immer wieder von
einer oft gut gemeinten, jedoch meist naiven Toleranz leiten lassen und durch
ihre Urteile zur Sonderbehandlung zur Diskriminierung von muslimischen Mädchen
beigetragen, indem sie den Eltern-Anträgen auf »Befreiung« vom Unterricht
zugestimmt haben. Dies scheint sich gerade zu ändern.
    In Nordrhein-Westfalen, wo jeder dritte Mensch
muslimischer Herkunft in Deutschland lebt, ergingen jüngst zwei Urteile, die
die Hoffnung aufkommen lassen, dass der Offensive der Islamverbände endlich
Einhalt geboten wird. So entschied das Oberverwaltungsgericht Münster zweimal
im Interesse des Kindes, zuletzt am 30. Juni 2009, wo es das Begehren einer
Familie zurückwies, eine Elfjährige vom Schwimmunterricht zu befreien.
    Die Schülerin geht seit 2008 auf das Goethe-Gymnasium in
Düsseldorf. Bei der Aufnahme unterzeichnete die Mutter eine Erklärung, dass das
Mädchen auch am Schwimmunterricht teilnehmen werde - allerdings erst, nachdem
Schuldirektorin Glenz der Mutter versichert hatte, das Mädchen dürfe auch im
»Burkini« schwimmen (das ist ein Stoffgewand ähnlich den Badeanzügen, die in
unserem Kulturkreis im 19. Jahrhundert von Frauen getragen wurden). Trotz
dieses Einverständnisses forderten die Eltern der Elfjährigen wenig später die
Befreiung ihrer Tochter vom Schwimmunterricht. Das Gericht befand, dies sei ein
Verstoß gegen »Treue und Glauben«, denn schließlich hatten die Eltern der
Minderjährigen zuvor der Koedukation schriftlich zugestimmt.
    Dasselbe Gericht - zuständig für NRW, wo die Islamverbände
besonders aktiv sind - hatte bereits am 20. Mai 2009 in einem anderen Urteil
festgestellt: »Muslimische Mädchen im Grundschulalter haben grundsätzlich
keinen Anspruch auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht.« In dem Fall
ging es um eine Neunjährige (!), die die Grundschule in Gelsenkirchen besucht.
Deren Eltern sind der Auffassung, dass Mädchen ab dem siebten Lebensjahr zu
verhüllen seien, um sie »vor sexuellen Versuchungen zu bewahren«. Auch der
»Burkini« schien diesen Eltern keine Lösung, da er sich im Wasser vollsauge und
ihre Tochter beim Schwimmen behindere, ja eine regelrechte Gefahr für ihr Leben
sei. Was richtig ist. Und es ist eigentlich schwer nachvollziehbar, warum
deutsche Schulen überhaupt gestatten, dass die armen Mädchen unter diesen
Stoffhaufen ins Wasser stolpern.
    Immerhin steht das nordrhein-westfälische Schulministerium
inzwischen hinter Schulleiterinnen wie Renate Glenz. Es kommentierte die
Münsteraner Entscheidung mit den Worten: »Es wäre ein Zeichen falsch
verstandener Toleranz, wenn die Teilnahme muslimischer Schülerinnen und
Schüler an Schulveranstaltungen in das Belieben islamischer Verbände
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