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Schwarzer, Alice

Schwarzer, Alice

Titel: Schwarzer, Alice
Autoren: Die grosse Verschleierung
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gestellt
würde.«
    Umso erstaunlicher die »Handreichungen« aus dem Jahr 2008
des NRW-Integrationsministeriums, die die islamischen Gebote als »religiöse
Pflicht« für alle Muslime darstellen und Eltern, die ihren Töchtern den
Schwimmunterricht untersagen wollen, für besonders »liebevoll« halten. Und ganz
ähnlich ist leider der Tenor des im Juni 2009 veröffentlichten
»Zwischen-Resümees« der von Innenminister Schäuble einberufenen »Deutschen
Islam Konferenz«. Zwar saßen darin Muslime und Christen, Gläubige und
Nichtgläubige, doch stehen die zehn Seiten (von insgesamt 32) »Handreichungen
für Schule und Elternhaus« zu »religiös begründeten schulpraktischen Fragen«
unverrückbar und schriftgläubig auf dem Boden des Korans.
    In diesen vom Innenministerium veröffentlichten »Handreichungen«
wird einfach behauptet, die Religionsfreiheit habe Vorrang vor dem staatlichen
Bildungs- und Erziehungsauftrag, der koedukative Sportunterricht wird als
problematisch »aus religiösen Gründen« bezeichnet, und es wird empfohlen, im
Konfliktfall »Schülerinnen von der Teilnahme an einzelnen Übungen zu
befreien«; zum Beispiel wenn das Kopftuch beim naturwissenschaftlichen
Unterricht Feuer fangen könnte (sie!).
    Das Zehn-Seiten-Papier wurde u.a. von einem der führenden
Experten islamischen Rechts in Deutschland, Prof. Mathias Rohe, verfasst. Rohe,
der nach eigener Aussage 1978/79 in Saudi-Arabien »als Koch« gearbeitet hat und
seit Mitte der 70er-Jahre regelmäßig islamische Länder in aller Welt bereist,
hat von 1981-1989 Recht in Tübingen und Damaskus studiert. Er gilt heute in
Deutschland vielen als der juristische
Experte für die Anwendung bzw. Vereinbarkeit des islamischen Rechts - also der
Scharia - mit dem deutschen Recht und gibt sich an etlichen Punkten neuerdings
auch durchaus kritisch.
    Derselbe Rohe erklärte noch vor einigen Jahren in der Frankfurter Rundschau kritiklos: »In Deutschland wenden
wir jeden Tag die Scharia an. Wenn Jordanier heiraten, dann verheiraten wir sie
nach jordanischem Recht. Die Menschen haben in diesen privaten Verhältnissen
Entscheidungsfreiheit.« Einen Vortrag Rohes von März 2003 resümierte die
»Bundeszentrale für politische Bildung« mit den Worten: Dass auch die Scharia
»Recht sei und im Wesentlichen dieselben Funktionen erfülle wie die
Rechtsordnungen westlicher Gesellschaften. (...) Aus westlicher Sicht bereite
das Rechtsverständnis der Scharia keine größeren Probleme.«
    2006 kritisieren Soziologen scharf eine Moslem-Studie, die
Rohe im Auftrag des österreichischen Innenministeriums erstellt hatte, wegen
»gröbster methodologischer und technischer Mängel« - im gleichen Jahr beruft
das deutsche Innenministerium ihn in die Islam Konferenz. Zwei Jahre später,
2008, gründet Rohe in Erlangen ein »Zentrum für Islam und Recht in Europa«.
    In dem von Rohe mitredigierten Papier der Islam Konferenz
werden in Ratgebermanier auch noch die letzten Spitzfindigkeiten innerhalb der
rechtsstaatlichen Grenzen für muslimische Eltern ausgetüftelt, die ihren
Töchtern eine gleichberechtigte Teilnahme in der Schule verwehren und auch
Minderjährigen das Kopftuch diktieren wollen. Hier wird deutlich, wie selbstverständlich
der Einfluss der Scharia auf das deutsche Rechtssystem heute schon ist - und
dass der Prozess der »Schariasierung« des deutschen Rechtsstaates noch lange
nicht am Ende ist. Zum Schaden aller Menschen, insbesondere Frauen muslimischer
Herkunft - und zur Beschädigung der demokratischen Schule, in der alle die
gleichen Chancen haben sollten.
    Darum: Wehret endlich den Anfängen! Das Kopftuch-Verbot
für Lehrerinnen an deutschen Schulen hat ein Signal gesetzt. Es musste über
Jahre gegen die von Islamverbänden unterstützte oder gar initiierte Welle von
Prozessen verteidigt werden. Das scheint gelungen zu sein. Jetzt ist der zweite
Schritt fällig: Ein Kopftuch-Verbot für Schülerinnen! Nur dieser konsequente
Akt gäbe den kleinen Mädchen aus orthodoxen bis fundamentalistischen Familien
endlich die Chance, sich wenigstens innerhalb der Schule frei und gleich
bewegen zu können. Ob die Mädchen dann nach der Schule das Kopftuch wieder
aufsetzen, das wäre dann ihre Sache - bzw. die der Eltern, solange sie unmündig
bzw. abhängig sind.
    Frankreich hat mit dem 2004 erlassenen Kopftuch-Verbot beste
Erfahrungen gemacht. Nachdem zahlreiche Islamverbände zunächst Sturm liefen,
entführten sogar fundamentalistische Terroristen im Irak vor
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