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Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks

Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks

Titel: Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks
Autoren: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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als
solche wurden diese Anlageprodukte jedoch insbesondere risikoscheuen Sparern
hunderttausendfach verkauft. Allerdings bleibt abzuwarten, ob auch andere
Gerichte dieser Auffassung folgen.
    In eine ähnliche Richtung geht auch die Entscheidung der
Ombudsfrau der privaten Banken, die als außergerichtliche Schlichterin im
Streit zwischen Kunden und privaten Geschäftsbanken fungiert. Im strittigen
Fall wollte ein Ehepaar für seine Altersvorsorge eine absolut sichere Anlage
mit jederzeitiger Verfügbarkeit haben. Hierfür hatte ein Mitarbeiter der Commerzbank AG den offenen Immobilienfonds Degi International
empfohlen und erklärt, es handele sich um eine „mündelsichere Anlage“.
    Richtungweisender Schlichtungsspruch z u
m ündelsicheren Anlagen
    Die Ombudsfrau stellt im Schlichtungsspruch fest, dass der
Degi International nicht mündelsicher sei. Eine Anlage könne nur dann als
mündelsicher bezeichnet werden, wenn es sich um eine der in § 1807 BGB
genannten Kapitalanlagen handele, also zum Beispiel um einen
Bundesschatzbrief, eine Bundes- oder Länderanleihe, einen Pfandbrief oder
eine Kommunalobligation. Mündelsichere Anlagen seien nur solche, die vor
einem Insolvenzrisiko und auch vor Kursverlusten geschützt sind, bei denen
also ein Wertverlust praktisch ausgeschlossen sei. Eine Beteiligung an einem
offenen Immobilienfonds erfülle diese Voraussetzungen ersichtlich
nicht.
    Der Schlichtungsspruch ist richtungsweisend für Investoren des
betroffenen Immobilienfonds, denen oftmals von den Beratern die vermeintliche
„Mündelsicherheit“ als entscheidendes Sicherheitsmerkmal angepriesen wurde, um
so Bedenken zu zerstreuen.
    Komplexe Anlagezertifikate: Verluste als
Überraschungsfaktor
    Anlagezertifikate sind eine feine Sache – allerdings eher für
die Bank als fürden Anleger. Dass diese Anlageform dem
arglosen Anleger plötzlich um die Ohren fliegen kann, haben die
Millionenverluste mit Lehman-Anlagezertifikaten unter Beweis gestellt. Aber auch
Papiere von soliden Banken können ganz tief in den Keller rutschen. Schuld daran
sind dann nicht Zahlungsprobleme der Bank, sondern trickreiche Regeln im
Kleingedruckten.
    In juristischer Hinsicht handelt es sich bei Anlagezertifikaten
zunächst einmal um Anleihen,
    Unterschiede von Anlagezertifikaten und
klassischen Bankenanleihen
    in der die Bank einen Kreditvertrag mit dem Anleiheninhaber als
Kreditgeber schließt und diesem die Rückzahlung des ausgeliehenen Betrags zu
bestimmten Konditionen zusichert. Doch damit endet die Gemeinsamkeit mit der
klassischen Bankenanleihe auch schon. Häufig gibt es nämlich keinen Festzins und
die Rückzahlung am Ende der Laufzeit erfolgt nicht immer in Form eines zuvor
vereinbarten Festbetrags.
    Der Wert eines Anlagezertifikats hängt von dem ab, was in den
Zertifikatsbedingungen steht. Bei einem Indexzertifikat wird
beispielsweise der Wert an die Entwicklung eines sogenannten Basiswerts
gebunden. Dies kann ein Index sein oder auch der Kurs einer bestimmten Aktie.
Dabei verläuft die Wertentwicklung des Zertifikats jedoch längst nicht immer
parallel zur Entwicklung des Basiswerts. Welche Auswirkungen eine Veränderung
des Basiswerts auf das Anlagezertifikat hat, hängt vom Typ des Zertifikats und
von den festgelegten Bedingungen ab.
    Die Lehman-Anlagezertifikate waren in dieser Hinsicht
überwiegend noch eher von der harmlosen Sorte. Häufig handelte es sich um
Garantiezertifikate,
    Auch Garantiezertifikate schützen nicht immer vor
Verlust
    bei denen der Anleger eigentlich vor Verlusten geschützt
war – außer eben in dem dann eingetretenen Fall, dass die herausgebende
Bank pleitegeht.
    Vergleichsweise transparent sind überdies auch Indexzertifikate, die
einen bestimmten Wertpapierindex abbilden, oder Basketzertifikate, bei denen die
Wertentwicklung eines Aktienkorbs zugrunde gelegt wird. Doch die vom Gesetzgeber
kaum eingeschränkte Gestaltungsfreiheit hat dazu geführt, dass bei manchen
Zertifikaten die Gewinnchancen und Verlustrisiken selbst von Fachleuten kaum
noch verlässlich eingeschätzt werden können. Da werden Zinswetten,
Währungsspekulation, Wetten auf den Ausfall bestimmter Schuldner und die
Entwicklung von Aktienkursen so miteinander kombiniert, dass ganz
unterschiedliche Ereignisse den Wert des Zertifikats beeinflussen oder es sogar
wertlos machen können.
    Weil die Chancen und Risiken solcher Papiere praktisch nur noch von
den Finanzmathematikern
    Chancen und Risiken nur von Spezialisten
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