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Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks

Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks

Titel: Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks
Autoren: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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zu
berechnen
    der Banken berechnet werden können, lassen sich darin hervorragend
extrem hohe Gewinnspannen verstecken. Die Bank sichert sich nämlich mit
entsprechenden Gegengeschäften ab – und welchen Preis sie dafür bezahlt,
bleibt ein wohlgehütetes Geheimnis. Ein Zertifikat kann dann auch schon
mal so riskant sein, dass die Bank Sie für Ihre Risikobereitschaft
mit 10 Prozent Zins entlohnen müsste. Wenn es dem Geldinstitut gelingt, das
Papier so attraktiv darzustellen, dass die Anleger auch mit 5 Prozent
Zins zufrieden sind, bleibt diese Differenz zum fairen und
risikogerechten Zins als Gewinn in der Kasse der Bank.
    So legte beispielsweise die DZ-Bank als Dachinstitut der Volks- und
Raiffeisenbanken die berühmt-berüchtigten Cobold-Anleihen auf.
    Gefährliche Konstruktion: Cobold-Anleihen
    Das waren Anlagezertifikate mit einer festen Verzinsung und einer
besonderen Klausel: Wenn eines von mehreren in den Zertifikatebedingungen
genannten Unternehmen seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, wird das
Cobold-Zertifikat in Anleihen des betreffenden Unternehmens umgetauscht.
    Dass der Teufel im Detail steckt, mussten die Cobold-Investoren auf
schmerzliche Weise unter anderem bei der Cobold-Anleihe Nr. 62 erfahren.
Dieses Papier war mit fünf Anleihen verbunden: von der Deutschen Bank, von den
US-Banken Merrill Lynch, JP Morgan Chase, Morgan Stanley und von Lehman
Brothers. Die Investoren bekamen 3,2 Prozent Zins pro Jahr, was zum
Zeitpunkt der Emission im Jahr 2005 nicht gerade üppig war. Aber es war
eben ein Tick mehr als das, was Sparbriefe oder Bundeswertpapiere hergaben.
    Wie bei diesen scheinbar sicheren Papieren das Risiko gehebelter
Wucht zuschlägt, zeigte sich bei der Pleite von Lehman Brothers.
    Totalverlust mit Cobold-Anleihen
    Wer statt auf den Cobold-Unfug auf ein in gleichen Anteilen
strukturiertes Anleihendepot gesetzt hätte, wäre zwar in die roten Zahlen
gerutscht, hätte jedoch wegen der Verteilung der Anleihen auf fünf Herausgeber
nur 20 Prozent Verlust eingefahren. Die Cobold-Anleihe schaltete jedoch mit
der Insolvenzanmeldung auf 100 Prozent Lehman um und bescherte den
überraschten Sparern praktisch den Totalverlust. Damit glich das Konstrukt einem
russischen Roulette, bei dem im Ernstfall unweigerlich die Kugel des
Pleitekandidaten aus dem Lauf flog.
    Wie nicht anders zu erwarten war, landeten die ersten Cobold -Fälle schon bald vor Gericht. Viele Anleger fühlten sich
getäuscht und monierten, über die wahren Risiken nicht richtig aufgeklärt worden
zu sein.
    Bank muss auf riskante Besonderheiten hinweisen
    Ein richtungweisendes Urteil hierzu gab es im Juni 2010 am
Oberlandesgericht München (Urteil vom 28.6.2010, Az. 19 U 1580/10). Einem
Anleger, der risikoarme Anleihen als bevorzugte Anlageform angegeben hatte,
wurden hochriskante Cobold-Zertifikate aufgeschwatzt. Die Richter kamen zu dem
Ergebnis, dass die Bank verpflichtet war, den Anleger auf die Besonderheiten der
Cobold-Konstrukte hinzuweisen. Weil sie dies versäumt hatte, wurde dem
Betroffenen Schadenersatz zugesprochen.

Die Tricks der
Kostenkassierer

    Versteckte Kosten erschweren Ermittlung der
Gesamtkosten
    Wenn es um die Kosten geht, zeigen sich Finanzdienstleister gern
ebenso kreativ wie geheimniskrämerisch. Da werden Leistungen, die der
Verbraucher eigentlich als Standar d e rwartet
hätte, auf einmal zum gebührenpflichtigen Extra. Oder kostenlose Produkte werden
kostenpflichtig, weil ein im Kleingedruckten genanntes Kriterium nicht mehr
erfüllt ist. Und wenn es um die Ermittlung der Gesamtkosten geht, sind höhere
Rechenkünste gefragt. Wer versucht, einmal die ta tsächliche
Kostenbelastung seines Riester-Sparvertrags anhand der Klauseln des Anbieters zu
ermitteln, der weiß, was damit gemeint ist.
    Manchmal übertreiben es Banken und Finanzdienstleister mit dem
Kassieren. Dann müssen die Gerichte entscheiden, ob bestimmte Gebühren
gerechtfertigt sind. Dabei wurden den Geldinstituten des Öfteren schon Grenzen
gesetzt – auch in der freien Marktwirtschaft kann nicht immer nach Belieben
kassiert werden.
    „There is no free lunch“, sagt ein amerikanisches Sprichwort.
    Wer mit Nulltarif lockt, profitiert oft doppelt
    Wörtlich übersetzt: „Es gibt kein kostenloses Mittagessen“, im
Deutschen „Nichts ist umsonst“. Ursprünglich bezog es sich auf einen cleveren
Restaurantbetreiber in New York, der seine Gäste mit einer Mittagsmahlzeit
zum Nulltarif lockte. Allerdings waren sie verpflichtet,
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