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Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks

Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks

Titel: Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks
Autoren: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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Verschleierte Risiken bei Fonds
und Zertifikaten

    Wertpapiergeschäfte bringen Gewinn. Allerdings
nicht nur für den Anleger, wenn die Kapitalmärkte gut laufen. Sondern in erster
Linie für Banken und Finanzvertriebe, die für die Vermittlung von
Investmentfondsanteilen und Anlagezerti fikaten oft üppige Provisionen
kassieren.
    Eigeninteresse des Finanzdienstleisters aufgrund üppiger Provisionen
    Damit sind Investment fonds und Anlagezertifikate eine
äußerst beliebte Produktreihe im Bauchladen der Finanzdienstleister. Allerdings
steht dem Verkauf oft das Sicherheitsbedürfnis des Anlegers im Weg. Jener möchte
zwar eine möglichst hohe Rendite erzielen, aber am besten überhaupt kein oder
allenfalls ein begrenztes Verlustrisiko eingehen.
    Gegenüber dem Finanzvermittler oder Bankberater möchte indes der
Verbraucher auch nicht als ängstlicher Anleger dastehen, der alle Produkte
fürchtet, die riskanter sind als eine Bundesanleihe. Das machen sich geschickte
Verkäufer zunutze, um dem Kunden eine Kapitalanlage zu verkaufen, die höhere
Risiken mit sich bringt, als es eigentlich der Fall sein sollte.
    Wenn sich hinterher herausstellt, dass das vermeintlich
geringe Verlustrisiko dennoch Realität geworden ist, ist der Ärger groß.
    Schlechte Chancen auf Schadenersatz
    Erst zu diesem Zeitpunkt wird so manchem Anleger klar, dass er
nicht wusste, was er eigentlich unterschrieben hat. Die Chancen, den
Finanzvermittler oder die Bank auf Schadenersatz zu verklagen, können
je nach indivi dueller Konstellation des Falles sehr unterschiedlich sein.
Denn der Anleger muss dem Finanzdienstleister hieb- und stichfest
nachweisen, dass jener wichtige Risiken verschwiegen oder dem Anleger wider
besseres Wissen bewusst eine riskante Geldanlage als sicheres Investment
dargestellt hat. Gelingt ihm dies nicht, verliert er den Prozess und trägt
sämtliche Kosten.
    Lehman-Zertifikate: noch
immer ein Fall für die Gerichte
    Als am 15. September 2008 die
amerikanische Investmentbank Lehman Brothers Insolvenz anmelden musst, war
dies auch für Anleger in ganz Deutschland ein schwarzer Tag. Rund
40.000 Kleinanleger in ganz Deutschland hatten Anlagezertifikate
gekauft,
    Zertifikate nicht von Einlagensicherung gedeckt
    die von Lehman Brothers aufgelegt und über Sparkassen,
Genossenschaftsbanken und Privatbanken verkauft worden waren. Weil
Zertifikate im Gegensatz zu Bankguthaben oder Sparbriefen nicht von der
gesetzlichen Einlagensicherung abgedeckt sind, wurden die Papiere praktisch
über Nacht wertlos. Mit einem Gesamtverlust für deutsche Anleger von
geschätzten 750 Millionen Euro endete die Geschichte des
traditionsreichen US-Bankhauses und seiner internationalen
Tochtergesellschaften in einem der größten Anlegerskandale, den
die Bundesrepublik je gesehen hatte.
    Da es bei Lehman Brothers nicht mehr viel zu holen gab,
versuchten viele Anleger,
    Viele sicherheitso rientier te Anleger wurden
zu spekulativen Anlagen motiviert
    ihre Bank in die Haftung zu nehmen, weil sie über die
Ausfallrisiken der Zertifikate nicht ausreichend informiert worden waren.
Das Argument der Anleger und ihrer Anwälte: Wenn ihnen der Bankberater
gesagt hätte, dass bei Lehman-Zertifikaten keine Einlagensicherung greift,
hätten sie die Papiere nicht erworben – immerhin waren unter den
Lehman-Opfern viele ältere und sicherheitsorientierte Anleger, die sich
aufgrund einer von der Lehman Brothers Holding Inc. garantierten
Verlustbegrenzung gegebenen Garantie für deren Anlagezertifikate entschieden
hatten.
    Schon bald mussten sich die Gerichte mit den ersten
Klagen von geschädigten
    Erstes Grundsatzurteil des BGH im
September 2011
    Lehman-Anlegern befassen. Der Gang durch die
Instanzen vom Landgericht über das Oberlandesgericht (OLG) bis hin zum
Bundesgerichtshof (BGH) ist ein langwieriges Unterfangen und so dauerte es drei
Jahre, bis der Bundesgerichtshof im September 2011 ein erstes Grundsatzurteil zu
diesem Themenkomplex fällte. Weitere Verfahren sind noch anhängig. Im Kern
stützten sich die Geschädigten jeweils in unterschiedlicher
Gewichtung unter anderem auf die folgenden Argumente:
Die Anleger waren von den Bankberatern meist nicht
ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass es für Lehman -Zertifikate keine Einlagensicherung gab.
Die Banken klärten die Anleger nicht darüber auf,
dass sie von Lehman Brothers für den Verkauf der Zertifikate hohe
Provisionen erhielten oder – wenn sie die Papiere aus dem eigenen
Bestand
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