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Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks

Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks

Titel: Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks
Autoren: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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verkauften – eine entsprechende Gewinnspanne zwischen Einkaufs-
und Verkaufspreis einstreichen konnten.
Auch als sich ab Juni 2008 die Berichte in
der Finanzpresse über finanzielle Probleme bei Lehman Brothers
häuften, wurden die Zertifikate von etlichen Banken dennoch
weiterverkauft.
    Die ersten BGH-Urteile: Anlegerschlappe und Bankenrückzieher
    Am 27. September 2011 verhandelte der BGH über eine Klage
von zwei geschädigten Lehman-Anlegern, die von der Hamburger Sparkasse
(Haspa) Schadenersatz forderten. Die Anleger hatten in den Jahren 2006 und
2007 jeweils für 10.000 Euro bei der Haspa Lehman-Zertifikate erworben.
Vorrangig ging es in diesem Verfahren um die Frage, ob die Sparkasse in
ausreichender Form darauf hingewiesen hat, dass im Falle einer Insolvenz der
emittierenden Bank die Zertifikate nicht über die deutschen Einlagensicherung ssysteme abgesichert sind.
Darüber hinaus sollten die Richter entscheiden, ob es eine maßgebliche
Verletzung der Beratungspflicht darstellt, dass die Haspa ihre Kunden nicht
über die eigene Gewinnmarge der Bank im Rahmen des Eigengeschäfts beim
Verkauf der Zertifikate aufklärte.
    Entscheidungen zugunsten der Bank
    In beiden Fragen entschieden die Richter zugunsten der Bank.
So sei für die Sparkasse zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht erkennbar gewesen,
dass die Bank zwei Jahre später in die Insolvenz schlittern würde. Auch habe
die Tatsache, dass die Bank beim Verkauf der Zertifikate eine Gewinnmarge
einbehielt, das Risiko für die Anleger nicht erhöht. Wäre Lehman Brothers
nicht zahlungsunfähig geworden, hätten die Anleger am Ende der Laufzeit im
ungünstigsten Fall den verzinsten Kaufpreis abzüglich des Ausgabeaufschlags
zurückbekommen (Urteil vom 27.9.2011, Az. XI ZR 8/10 und
XI ZR 182/10).
    Anders gelagert war der zweite Fall, der im Februar 2012
vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden sollte. Das Frankfurter
Oberlandesgericht hatte bereits festgestellt, dass die beklagte Sparkasse
ihre Beratungspflichten verletzt hatte, weil sie den Kunden nicht über die
Verkaufspr ov ision in Höhe von 5 Prozent
informiert hatte. Hier handelte es sich nicht wie beim
Haspa-Fall um einen Verkauf aus dem Eigenbestand, sondern die
Zertifikate waren im Auftrag von Lehman Brothers gegen Provision vermittelt
worden. Möglicherweise fürchtete die Sparkasse, dass der
Bundesgerichtshof
    Sparkasse zieht ihre Revision zurück
    bei Vermittlungsgeschäften strengere Maßstäbe anlegen würde als bei einem Zertifikateverkauf aus eigenem Bestand. Buchstäblich in letzter Minute zog das Geldinstitut
seine Revision zurück und akzeptierte das Urteil des Oberlandesgerichts, das
dem Anleger Schadenersatz zuge sprochen hatte. Ähnliches geschah
bereits im April 2011, als eine Sparkasse ebenfalls ihre
Revision im letzten Moment zurückgenommen hatte.
    Banken vermeiden Präzedenzurteil
    Der Rückzug der Banken hatte wohl taktische Gründe. Was für
den betroffenen Anleger jeweils wie ein Sieg aussah, verhinderte eine klare
juristische Aussage in letzter Instanz. Damit mussten zwar die
einzelnen Anleger entschädigt werden, doch mit dem Rückzieher vor dem
Bundesgerichtshof verhinderten die Geldhäuser, dass mit einem
richtungwe is enden Urteil – möglicherweise zugunsten der
Anleger – ein Präzedenzurteil gefällt wird, an dem sich die Gerichte
zukünftig orientieren könnten.
    Kompromiss für Anleger und Bank: die Lehman-Vergleiche
    In einigen Fällen wurden zwischen Anlegern und Banken Vergleiche
geschlossen, auf deren Basis die Investoren zumindest einen Teil ihrer
ursprünglichen Kapitalanlage zurückbekamen und nicht das Risiko eines
Gerichtsprozesses eingehen mussten. So erklärte sich die Haspa im Februar 2009
bereit, rund 1.000 Anlegern eine Entschädigung von insgesamt rund 9,5 Millionen
Euro zu zahlen.
    Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war an einem Vergleich mit der Citibank beteiligt,
    Verbraucherzentrale NRW erwirkt Vergleich
    die heute als Targobank firmiert. Nach einem Punktesystem
konnten die betroffenen Anleger zwischen 30 und 80 Prozent ihres
Investments zurückerhalten. Für diese Aktion musste die Citibank rund
27 Millionen Euro einkalkulieren.
    Vorteil dieser Lösung war, dass auch die Anleger teilnehmen konnten,
die sich ein Gerichtsverfahren nicht hätten leisten können. Dazu kommt, dass im
Falle einer Ausgleichszahlung die Papiere im Depot der Anleger verblieben und
diese nun noch Zahlungen aus den Insolvenzverfahren in den USA und
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