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Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks

Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks

Titel: Schwarzbuch Banken und Finanzvertriebe - so schützen Sie sich vor fiesen Tricks
Autoren: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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erkennbar. Die einstigen
Inlands-Immo bilienfonds haben ihren Anlageraum mittlerweile auf die
Euro-Länder erweitert. Darüber hinaus gibt es einige Fonds, die auch gezielt
außerhalb der Eurozone in Großbritannien, Osteuropa, Nordamerika und Asien
investieren. Zumindest teilweise sind dabei üblicherweise die Investments gegen
Währungsrisiken abgesichert.
    Fondsvermögen beschränkt sich nicht auf
Immobilien
    Die Immobilienanlagen machen zwar den größten Teil, aber nicht das
gesamte Fondsvermögen aus. Weil wie bei anderen Investmentfonds auch die
Fondsanteile börsentäglich gekauft und zurückgegeben werden können, ist
logischerweise das Fondsvermögen Schwankungen unterworfen. Würde es
ausschließlich aus Immobilien bestehen, müssten im Bedarfsfall von heute auf
morgen Immobilien verkauft werden, um aussteigende Anleger auszuzahlen –
und das ist auf dem ziemlich engen Markt für Großimmobilien nicht möglich.
    Um dennoch flexibel zu bleiben, legen die Fonds einen Teil der
Anlegergelder auch in Anleihen und Bankguthaben an. Manche Fonds haben sogar
kleinere Aktienbestände, die jedoch am Fondsvermögen allenfalls einen Anteil im Promille -Bereich ausmachen. Die gesetzlich vorgeschriebene
Mindestquote dieser sogenannten Liquiditätsanlagen liegt bei 5 Prozent,
jedoch ist der tatsächliche Anteil meist höher.
    Offene Immobilienfonds als Alternative zu Geldanlagen bei
Banken
    Weil offene Immobilienfonds in der Vergangenheit bei sehr geringen
Renditeschwankungen dem Anleger meist deutlich höhere Gewinne brachten als
Geldanlagen bei Banken, wurde diese Anlagegattung gern als Alternative zu
Sparbriefen, Bundeswertpapieren oder gar Tagesgeldkonten angeboten.
    Der sorglose Umgang der Berater mit dem scheinbar problemlosen
und vor allem provisionsträchtigen Anlageprodukt rächte sich,
als im Zuge der weltweiten Finanz- und
Immo bi lienkrise auch offene Immobilienfonds in den
Strudel gezogen wurden. Die massenhafte Flucht von Investoren
aus dieser Anlagegattung führte dazu, dass ab 2008 ein großer Teil der
offenen Immobilienfonds eingefroren wurde, weil die Liquidität nicht mehr
zur Auszahlung der Guthaben reichte und sich die Immobilien nicht schnell
genug verkaufen ließen.
    Mehr noch: Einige Immobilienfonds rutschten tief in die roten
Zahlen.
    Tiefer Fall einiger Immobilienfonds
    Der Degi Global Business, der institutionellen Investoren ab einer
Anlagesumme von 75.000 Euro zugänglich war, musste im Februar 2010 seinen
Immobilienbestand um 21 Prozent abwerten. Bereits einige Monate zuvor hatte der für Privatanleger zugängliche P2 Value von der amerikanischen
Invest mentbank Morgan Stanley eine Abwertung von knapp
14 Prozent bekanntgegeben.
    Beim Verkauf von Anteilen an offenen Immobilienfonds hatten viele
Bankberater zweierlei versäumt:
Die Kunden wurden nicht darauf hingewiesen,
dass die Fonds bis zu zwei Jahre lang eingefroren werden können und damit
der Anleger keinen Zugriff auf sein Geld hat, wenn er dem Fondsmanagement
nicht mehr traut oder das Kapital für eine größere Anschaffung
benötigt.
Mit dem Blick auf die bisher recht stabilen
Renditen wurde das Risiko, dass der Fonds in einer Immobilienkrise aufgrund
massiver Abschreibungen auch Verluste erwirtschaften kann, entweder ganz
verschwiegen oder als rein theoretisch dargestellt.
    Daraus ergibt sich die Frage, ob je nach individueller Konstellation
Beratungsfehler vorliegen, die zu einer Schadenersatzpflicht für die Banken in
ihrer Rolle als Verkäufer der Fondsanteile führen können.
    Bislang gibt es hierzu noch kein höchstrichterliches Urteil.
Hoffnung für betroffene Anleger könnte jedoch ein Urteil geben, das am 25.
November 2011 am Landgericht Frankfurt am Main verkündet wurde (Az. 2-10 O
214/11).
    Urteil bringt Hoffnung für geschädigte Anleger
    Eine Kundin der Commerzbank hatte gegen die Bank geklagt, weil der
von ihr in der Folge eines Beratungsgesprächs abgeschlossene Immobilienfonds
Degi International eingefroren wurde und Verluste zu befürchten waren. Die Bank
wurde dazu verurteilt, das angelegte Geld plus marktüblicher Verzinsung an die
Anlegerin zurückzuzahlen – das wird auch als „Rücka bw icklung“
bezeichnet.
    Urteil: Kriterien einer sicherheitsorientierten Anlage
werden nicht erfüllt
    Interessant ist in diesem Zusammenhang die Begründung des Gerichts.
Im Urteil wurde nämlich festgestellt, dass ein offener Immobilienfonds die
Kriterien einer sicherheitsorientierten Geldanlage nicht erfüllt. Gerade
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