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Patientenverfügung

Patientenverfügung

Titel: Patientenverfügung
Autoren: Schuldzinski und Nordmann
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1. Einleitung
    â€žHoffentlich trifft es mich nie“ – und dann ist es doch geschehen. Durch Krankheit, Unfall oder zunehmendes Alter ist eine Situation eingetreten, in der ein Mensch nicht mehr über seine medizinische Behandlung, über die Kündigung der Wohnung oder Geldausgaben selbstbestimmt entscheiden kann. Das müssen dann Angehörige, Ärzte oder Gerichte im Namen eines kranken oder sterbenden Menschen übernehmen. Diese Entscheidungen fallen sehr viel leichter, wenn diese Personen von den Wünschen der Betroffenen wissen.
    Viele Menschen meiden die Nähe zu schwer Kranken und Sterbenden. Immer seltener werden diese von ihren Angehörigen im Alltag begleitet, die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger wird zunehmend an die „Profis“ in Pflegeeinrichtungen abgegeben.
    Manchem fällt es sehr schwer, sich mit Fragen des eigenen Sterbens oder der Vorstellung schwerwiegender körperlicher Beeinträchtigung auseinanderzusetzen. Körperliche Unversehrtheit und autonome Lebensführung bis zum Tod scheinen oft selbstverständlich zu sein.
    Andere wiederum befürchten, während des Sterbens einer „technikgläubigen“ Medizin qualvoll ausgeliefert zu sein, die den Tod um jeden Preis hinauszögert. Sie wollen Vorsorge treffen, um sich vor ungewollten Eingriffen und „unerträglichem Leiden“ zu schützen. In weiten Teilen der Bevölkerung wird in den letzten Jahren über Patientenverfügungen und andere Vorsorgemöglichkeiten diskutiert, um ein selbstbestimmtes Sterben in Würde zu ermöglichen. Aber was ist ein würdevolles Sterben? Wird ein Mensch dies im Sterben genauso beurteilen wie zu gesunden Zeiten? Schlecht formulierte Patientenverfügungen können zu Rechtsunsicherheiten führen. Und auch erhebliche Risiken bergen: Wer die Tragweite der Ablehnung oder Befürwortung bestimmter medizinischer Maßnahmen am Lebensende nicht beurteilen kann, der läuft Gefahr, dass die eigene Patientenverfügung einer menschlichen Sterbebegleitung und Palliativmedizin (also lindernder, nicht heilender Medizin) sogar im Weg stehen kann.
    Ã„ngste und unrealistische Erwartungen sind schlechte Berater für die eigenen Entscheidungen. Vielmehr sind eine intensive Beschäftigung sowie ein ruhiger und kritischer Blick auf unseren Umgang mit schwerer Erkrankung, Sterben und Tod erforderlich. Gespräche in der Familie, mit Freunden, Ärzten und anderen können bei der Entscheidung über das eigene Vorgehen helfen. Vielleicht ergibt es sich bei solchen Begegnungen sogar, dass es neben der Abfassung einer Patientenverfügung genauso wichtig ist zu überlegen, wem man sich in schwierigen Zeiten von Krankheit und Sterben anvertrauen möchte. Und Sie können erfahren, wer sich fürsorglich und solidarisch um Ihre Belange kümmern mag.
    Wir wollen Sie mit dem vorliegenden Ratgeber ermutigen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen und sich diesem Lebensabschnitt zu öffnen. Er soll die Instrumente „Patientenverfügung“, „Vorsorgevollmacht“ und „Betreuungsverfügung“ erklären und deren Verwendungsmöglichkeiten und Grenzen aufzeigen. Wir haben bewusst darauf verzichtet, Ihnen vorgefertigte Musterverfügungen vorzulegen. Vielmehr möchten wir Ihnen mithilfe von Fragen Anregungen geben, sich über Ihre persönlichen Werte und Wünsche klar zu werden. Denn das allein zählt. Die Bausteine am Ende dieses Ratgebers können Sie dann dabei unterstützen, Ihren eigenen Vorsorgewunsch niederzuschreiben. Eine praktische Hilfe dafür bieten wir ihnen mit einem für Sie als Käufer/in des E-Books kostenlosen Download, mehr dazu finden Sie unter “Bausteine für Ihre Verfügung” .
    Mit der verbindlichen Regelung der Patientenverfügung ist festgelegt, dass diese Verfügung schriftlich abgefasst sein muss, damit sie gültig ist. Nun ist aber auch klargestellt, dass eine Patientenverfügung für die behandelnden Ärzte verbindlich ist. Auch und gerade dann, wenn der Patient den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen wünscht. Und zwar unabhängig davon, ob die Situation lebensbedrohend ist. Dem Patientenwillen ist damit eine hohe Bedeutung zugemessen worden. Er soll allerdings nur dann gelten, wenn sich der Patient erkennbar mit der Lebens- und Behandlungssituation auseinandergesetzt hat. Umso wichtiger ist es, eine individuelle
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