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Patientenverfügung

Patientenverfügung

Titel: Patientenverfügung
Autoren: Schuldzinski und Nordmann
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eine Gebühr an, in der Regel 10 Euro.
Betreuungsgerichte
    Die Betreuungsgerichte, ehemals Vormundschaftsgerichte, sind eine gesonderte Abteilung der Amtsgerichte. Die dortigen Richter entscheiden zum Beispiel über die Einrichtung einer Betreuung. Zur Beratung sind die Betreuungsgerichte nur bei bereits bestehenden Betreuungen verpflichtet. Dennoch bieten die Rechtspfleger des Betreuungsgerichts oft auch über den verpflichtenden Rahmen hinaus kostenlose Hilfe und Beratung an oder verweisen an Beratungseinrichtungen vor Ort.
Betreuungsvereine
    Betreuungsvereine sind als eingetragene Vereine, oft unter dem Dach großer Wohlfahrtsverbände, tätig. In erster Linie sollen sie ehrenamtliche Betreuer werben und sie bei ihrer Arbeit unterstützen. Daneben beraten sie rund um das Thema Betreuungsverfügung. Da die Formulierung von Patientenverfügungen immer größeres Interesse erfährt, beraten viele Betreuungsvereine auch zu diesem Thema und stellen Informationsmaterial zur Verfügung. Die Arbeit der Betreuungsvereine wird staatlich gefördert. Die Beratung ist in der Regel kostenfrei. Adressen der Betreuungsvereine finden Sie im örtlichen Telefonbuch.
Notare
    Notare können zu Vollmachten und auch Verfügungen beraten. Da es bei Notaren keine Spezialisierung auf bestimmte Themengebiete gibt, ist es empfehlenswert, sich vorher nach Tätigkeitsschwerpunkten zu erkundigen oder auf Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis zurückzugreifen. Sie können Ihre Vollmacht bzw. Verfügung notariell beglaubigen oder beurkunden lassen. Eine Beurkundung (die eine Beratung beinhaltet) ist vor allem dann in Anspruch zu nehmen, wenn Regelungen zu Grundstücken oder Firmeneigentum zu treffen sind. Für die Leistungen des Notars fallen gesetzlich geregelte Gebühren an, die sich nach der Höhe des sog. Geschäftswertes richten, also dem Wert von dem, was beurkundet oder beglaubigt werden soll. Zurzeit betragen die Gebühren z. B. für eine Vorsorgevollmacht inkl. Beratung und Belehrung mindestens 10 Euro, bei einem Vermögen von 50.000 Euro sind es z. B. 66 Euro, die Maximalgebühr beträgt 403,50 Euro. Die Gebühren für eine reine (Unterschrifts-) Beglaubigung schwanken zwischen 10 und 130 Euro, je nach Geschäftswert. Hinzu kommen jeweils die Mehrwertsteuer und Auslagen. Fragen Sie zur Sicherheit vorab nach den Kosten.
Rechtsanwälte
    Vollmachten und Verfügungen sind rechtliche Regelungen. Eine Beratung zu den möglicherweise entstehenden Fragen bieten auch Rechtsanwälte an. Erkundigen Sie sich vor der Beauftragung, ob der Anwalt Erfahrungen im Aufsetzen von Vollmachten beziehungsweise Patientenverfügungen hat. Auch die Höhe des Honorars sollten Sie vorher erfragen. Sie hängt unter anderem davon ab, ob nur eine Beratung erfolgt oder auch Schriftstücke formuliert werden.
Verbände und Vereine
    Die Selbstbestimmung bei der medizinischen Versorgung in den Fällen, in denen sich die Betroffenen selbst nicht äußern können, ist ein wichtiges Thema für viele Verbände und (Selbsthilfe-)Vereine. Wer im Internet recherchiert, findet eine Vielzahl von Angeboten mit Informationen und Musterformularen. Es sind vor allem Organisationen, die sich mit schweren Krankheiten, z. B. Krebs oder Schlaganfall, befassen oder die direkt zum Umgang mit Sterben und Tod arbeiten. Eine persönliche, individuelle Beratung bieten jedoch nur wenige an. Einige Hospizvereine oder Hospizeinrichtungen haben persönliche Beratungsangebote eingerichtet. Oder es gibt Telefonauskünfte wie zum Beispiel beim Zentralarchiv des DRK oder der Deutschen Hospiz Stiftung ( ››› Adressen ).

3. Patientenverfügung
    Mit Blick auf die sich verändernden medizinischen Möglichkeiten und das Bedürfnis, auch deren Grenzen zu definieren, haben immer mehr Menschen den Wunsch, selbst über die bei ihnen anzuwendenden Behandlungsmaßnahmen zu entscheiden. Die neuen Regelungen bieten dafür einen verbindlichen Rahmen.
    Ein Leben mit starken körperlichen und geistigen Einschränkungen und der eigene Tod werden in unserer Gesellschaft nach wie vor häufig verdrängt. Befragt nach ihren Vorstellungen vom Sterben, sehen sich viele Menschen mit höchst unterschiedlichen Ängsten konfrontiert. Viele wünschen sich, dass „es einfach ganz schnell geht“. Manche befürchten, unnötig oder sogar leidvoll
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