Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Titel: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs
Autoren: Justus Richter
Vom Netzwerk:
Nächsten Feind«
    Hitliste der absurdesten Gesetze zum Thema »Mitmenschen«, »Ruhe und Ordnung« sowie »Nachbarschaft«

D er bundesdeutsche Brachialhumorist Stefan Raab brachte es mit dem Lied Maschendrahtzaun – einer mit spärlicher Melodie und Begleittext versehenen Toncollage aus einem an Peinlichkeit schwer zu überbietenden Nachbarschaftsstreit – zu Hitparadenruhm. Kein Wunder, sind diejenigen, die uns am nächsten wohnen, doch sehr häufig gleichzeitig auch die, deren Wohl uns am allerfernsten liegt. Entsprechend populär ist demzufolge die Beschäftigung mit diesem Thema.
    Mittlerweile füllen die endlosen Zankereien, ob deren purer Belanglosigkeit regelmäßig Fremdschämen angesagt wäre, ganze TV -Formate. Geübte Mediatoren, zumeist pittoreske Mischungen aus Märchenonkel, Marktschreier und Mafioso, versuchen, die sich spinnefeind gesonnenen Zankhähne wieder am gemeinsamen Laubentisch im Schrebergarten zu versammeln – allzu oft bleibt dies Bemühen vergeblich. Da geht es um Dachneigungen und Fernsehantennen, um Hecken, Ziergehölze oder Obstbäume, um geparkte Autos, vollgepinkelte Sandkästen und nicht pünktlich gewischte Treppenhäuser. Ob der Erfinder der Kehrwoche wohl geahnt hat, was er dem Weltfrieden antun würde?
    Natürlich betrifft diese Neigung zur ortsnahen Konfliktbereitschaft auch den Gesetzgeber. Doch während man hierzulande der Ansicht ist, das Zusammenleben beiderseits des Gartenzauns mit den zeitlos schönen Werkzeugen des bürgerlichen Gesetzbuches regeln zu können, haben sich andere Nationen da ganz andere Ziele gesetzt. Neben den nimmermüden Amerikanern sind dies – und das mag uns überraschen – die ach so lässigen Bewohner von Bella Italia. Zwischen Mailand und Neapel nämlich scheint’s mit der sozialverträglichen Gelassenheit auch nicht viel besser auszusehen als in unseren Breiten – im Gegenteil. So sah sich beispielsweise Girolamo Fazio, Bürgermeister der Gemeinde Citta di Trapani, aus »Gründen des Schutzes der Ordnung und der öffentlichen Sicherheit sowie um Risiken und Gefahren für die Öffentlichkeit zu vermeiden«, gezwungen, das Verbot auszusprechen, auf öffentlichen Plätzen zu kampieren, Lager aufzuschlagen, diese öffentlichen Bereiche als »Toiletten zu nutzen« oder gar – und jetzt kommt’s – dort anzuhalten, um Essen oder Getränke zu konsumieren. Nun sind »Essen und Getränke« bekanntlich schon immer ein Anschlag auf die Unversehrtheit von Leib und Leben gewesen, und öffentliches Urinieren hat mutmaßlich einst die Beulenpest nach Italien gebracht, so dass man Signore Fazio durchaus verstehen kann. Welche Mandatsträger sich weltweit ebenfalls Verdienste um Ruhe und Ordnung erworben haben, erfahren Sie in der folgenden Hitliste.
    Platz 12
    § Es ist allen männlichen und weiblichen, ständigen oder vorübergehenden Bewohnern der Stadt ausdrücklich untersagt, sich außerhalb oder innerhalb ihrer eigenen, gemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten vollständig unbekleidet oder so bekleidet, dass Sitte und Anstand verletzt werden, zu bewegen oder sich aufzuhalten, sofern die Möglichkeit besteht, dass sie in der Zeit ihrer vollständigen oder teilweisen Nacktheit von anderen Bürgern gesehen werden können. (…)
    Dieser Erlass vom 1. Juni 2005 stammt aus den Verfügungen der mexikanischen Stadt Villahermosa. Der Hintergrund des Erlasses, dass man NIRGENDWO nackt sein darf, ist unklar, doch dürfte es schwierig sein, einen Verstoß gegen die Verordnung anzuzeigen. Denn wenige Absätze später wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass es verboten ist, seine Nachbarn in irgendeiner Form auszuspionieren.
    Platz 11
    § (…) Darüber hinaus ist es unter Strafe gestellt, einen der in Absatz 1, 2 und 3 erwähnten Kakteen auszugraben, ohne ihn wieder einzusetzen, zu fällen, oder ihn mittels scharfkantiger oder stumpfer Werkzeuge und/oder mit Schusswaffen in anderer Weise nachhaltig zu beschädigen oder am Wachstum zu hindern. (…) Zuwiderhandlungen sind mit Geldstrafen von nicht unter 150 Dollar oder mit Freiheitsstrafen nicht über 25 Jahren Gefängnis zu ahnden.
    Die Arizona General Assembly (das Parlament des Bundesstaates) verabschiedete dieses Gesetz im Jahr 1996, um den Bestand der traditionell in Arizona beheimateten und mittlerweile stark gefährdeten seltenen Sanguaro-Kakteen zu sichern. Es hatte sich nämlich als eine Art Volkssport etabliert, auf diese Kakteen zu schießen oder sie zu fällen.
    Platz 10
    § (1)
Vom Netzwerk:

Weitere Kostenlose Bücher