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Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Titel: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs
Autoren: Justus Richter
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jenen Erlass zu zitieren, den die Bäuerliche Anti-Automobil-Gesellschaft in Pennsylvania, eine Sektion der berühmten Amish people, für ihr County vor Jahren erlassen hat:
    § (1) Bei einer Nachtfahrt über Landstraßen müssen alle Autofahrer jede Meile anhalten, eine Leuchtrakete abfeuern und von diesem Zeitpunkt an zehn Minuten warten, damit die Straße geräumt werden kann.
    (2) Wenn ein Fahrer eine Gruppe von Pferden sieht, so ist er verpflichtet, anzuhalten und sein Fahrzeug mit einer Decke abzudecken, die farblich mit der Landschaft harmonisiert.
    ( 3) Wenn sich ein Pferd weigert, das Auto zu passieren, ist der Lenker des Automobils verpflichtet, seinen Wagen von der Straße zu entfernen und in den Büschen zu verstecken.
    Leider hat dieser Erlass nie landesweiten Gesetzesstatus erlangt – die Geschichte des mobilen Lebens hätte sonst neu geschrieben werden müssen. Doch glücklicherweise gibt es auch ohne diesen skurrilen Vorstoß genügend einstmals oder nach wie vor gültige Vorschriften, die den diversen Verkehrsteilnehmern – vor allem in den Vereinigten Staaten – nach wie vor viel Freude bereiten dürften.
    Platz 12
    § Der Lenker eines Kraftfahrzeugs hat sich vor Antritt der Fahrt zu vergewissern, dass sein Sehvermögen weder durch gesundheitliche noch durch äußere Einflüsse beeinträchtigt wird. Demnach ist es dem Lenker eines Kraftfahrzeuges bei Androhung einer (…) Ordnungsstrafe untersagt:
    a. nach Einbruch der Dunkelheit ohne die am Kraftfahrzeug vorschriftsmäßig angebrachte, funktionstüchtige und angeschaltete Außenbeleuchtung zu fahren, (…),
    d. das Kraftfahrzeug zu lenken und dabei eine die Sicht erschwerende oder verhindernde Augenbinde zu tragen.
    Straßenverkehrsordnung des Bundesstaates Alabama, § 42 (Anforderungen an den Fahrzeuglenker), Absatz 3, a.) bis e.), wobei uns natürlich vor allem die Augenbinde hat stutzen lassen. Mal ehrlich: Kommt das mit der Augenbinde häufiger vor? Eine ganz spezielle Mutprobe für Jugendliche? Und wenn ja – wer fälscht bei euch die Unfallstatistiken?
    Platz 11
    § Es ist ausdrücklich verboten, in einem Swimmingpool mit einem Fahrrad oder einem fahrradähnlichen Fortbewegungsmittel zu fahren.
    (Stadt Baldwin Park, Kalifornien, USA ) Diese Verordnung stammt aus dem Jahr 1994. Es sollte verhindert werden, dass BMX -Fahrer leere Swimmingpools als Teststrecken für ihre teils akrobatischen Übungen benutzen. Besitzer hatten sich beschwert, dass die wilden Radler bei ihren zumeist nächtlichen Übungen häufig Kacheln beschädigt hätten. Wer wünscht sich nicht auch solche Luxusprobleme?
    Platz 10
    § Sollte der/die Fahrer/in eines Automobils (…) die Absicht haben, mit dem Automobil von außerhalb kommend die Stadtgrenzen zu passieren, so ist vor Antritt der Fahrt die Polizeihauptstation der betreffenden Stadt von dieser Absicht in Kenntnis zu setzen.
    Dieses Gesetz des Staates Illinois wurde 1906 erlassen und erst 1977 »wiederentdeckt« und gestrichen. Grund der Verordnung aus der Frühzeit des Automobils war offenkundig eine gewisse Verunsicherung der Polizei, wie man mit den Knatterkisten umzugehen hatte, die ständig die Pferde scheu machten. Somit wollte man per Dekret festlegen, dass man wenigstens auf die Ankunft der Automobile vorbereitet war. Erschwernis dabei: Seinerzeit gab es noch kaum Telefone – die Verständigung der Polizei war also nur zu Fuß oder mit dem Pferd möglich …
    Platz 9
    § Es ist Autofahrern innerhalb der Stadtgrenzen untersagt, auf nicht befestigten Flächen gleich welcher Art ihre Autos zu parken. Untersagt ist auch das teilweise Parken auf unbefestigtem Untergrund. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von 25 Dollar belegt.
    Diese städtische Verordnung stammt aus Toledo, Ohio. Unbefestigt bedeutet in diesem Fall – so der Tenor mehrerer Bußgeldverfahren –, dass ein Parkplatz unzulässig ist, wenn er ganz oder teilweise mit Gras oder anderen Pflanzen bewachsen ist und der Untergrund hauptsächlich aus organischem Material besteht. Wenn man nun aber weiß, dass Toledo in Ohio ein ziemliches Kaff ist und die meisten seiner Straßen »grüne« Seitenstreifen aufweisen, so ahnt man, warum viele amerikanische Juristen diese städtische Verordnung als Paradebeispiel dafür betrachten, wie eine Stadtverwaltung ein Gesetz erlässt, um damit eine Art »Dukatenesel« zu schaffen. Der Bürgermeister von Toledo allerdings wehrte sich noch 2008 gegen jedwede Kritik und sprach davon, dass die Verordnung
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