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Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Titel: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs
Autoren: Justus Richter
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Vorwort
    E s ist eines der berühmtesten Sinnbilder der Welt: Justitia mit verbundenen Augen und ihrer Waage. Gerecht möge sie daherkommen, die blinde Göttin, und diese Gerechtigkeit – so will es das Symbol uns sagen – lässt sich nur durch absolute Unvoreingenommenheit erreichen. Diese wiederum – und damit nähern wir uns im Eiltempo des Pudels Kern – lässt sich nur ohne jegliches »Ansehen« der Person erreichen, und »ansehen« ist mit Augenbinde ja schlecht möglich. Oder noch einmal mit ganz klaren Worten formuliert: »Die Tusse is krass blind, is also egal, wie Schaise man ausguckt, ey.«
    Allerdings bietet jenes Sinnbild der Gerechtigkeit mit seiner unübersehbaren Blindheit weniger wohlmeinenden Zeitgenossen natürlich auch die Gelegenheit, kübelweise Spott und Häme über unser Verständnis des Gesetzeswesens auszugießen. Viele verweisen anhand des gerne zitierten Mottos »Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand« auf die ihrer Ansicht nach höchst strittige Unabhängigkeit der Judikative. Gerne wird auch von einer »Zweiklassenjustiz« gesprochen, oder man ergeht sich in Spekulationen über den vermeintlichen Einfluss der Politik auf das Gerichtswesen.
    Um es gleich vorwegzunehmen: Der Autor dieses Buches hält die deutsche Gerichtsbarkeit im Großen und Ganzen für vorbildlich, das deutsche Gesetzeswesen für großartig und auch die Sinnhaftigkeit der meisten justitiablen Texte lässt sich kaum ernsthaft in Frage stellen (Ausnahmen bestätigen naturgemäß die Regel). Es mag Nationen und Regionen auf dieser Welt geben – und darauf kommen wir noch ausführlich zurück –, in denen man Inhalte und Formulierungen diverser Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen aus einer gewissen Distanz zu ihrer Entstehung heraus durchaus mit Zweifel und Amüsement, zuweilen sogar mit blankem Entsetzen, betrachten kann – aber Deutschland gehört im Allgemeinen nicht dazu.
    Die Vereinigten Staaten von Amerika hingegen durchaus: Dort existieren bis zum heutigen Tag unzählige Verordnungen aus einzelnen Städten, Counties oder auch Bundesstaaten, die selbst bei wohlwollender Betrachtung nichts von ihrer Absurdität einbüßen. Wenn es zum Beispiel in einer Gesetzessammlung aus dem Bundesstaat Florida bis zum heutigen Tag ausdrücklich verboten ist, geschlechtlichen Verkehr mit einem Stachelschwein auszuüben, so muss die Frage gestattet sein, ob der oder die Verfasser noch alle Räder an der Karre hatten oder ob sie sich einfach nur einen Jux machen wollten und davon ausgegangen sind, dass der entsprechende Paragraph angesichts der Fülle der Verordnungen ohnehin untergehen würde. Solche und andere Gesetze ähnlich idiotischen Inhalts fanden und finden sich überall in den USA – eindrucksvoller Beleg dafür, dass eine Supermacht nicht automatisch auch über die größte Anzahl intelligenter Juristen auf basisdemokratischer Ebene verfügen muss.
    Lassen Sie uns an dieser Stelle noch einen kurzen, erklärenden Blick auf das amerikanische Rechtssystem werfen. Dort ist es nämlich so, dass Gesetze und Verordnungen nicht zwingend von Staats wegen aufgestellt werden, sondern von den so genannten »Courts« in den Städten oder Landkreisen (Counties) erlassen werden können. Diese Courts orientieren sich jeweils an ganz bestimmten Fällen und Gegebenheiten, wobei es stets darauf zu achten gilt, ob ein übergeordneter Court ein solches Gesetz schon einmal erlassen hat, denn dann hätte dieser Präzedenzfall Vorrang. Wenn dem nicht so ist und eine Gemeinde beispielsweise das Rasieren auf seiner Hauptstraße verbietet – warum auch immer –, dann ist das zumindest in der besagten Gegend Gesetz, bis es entweder vom betreffenden Court selbst oder von einer übergeordneten Instanz wieder »kassiert« wird. Auf diese Art entstehen teilweise höchst schräge, manchmal verwirrende und häufig auch völlig sinnlose Gesetze, die sich im Zweifelsfall nur denjenigen erschließen können, die sie einst erlassen haben.
    Oder – schlichter formuliert: Wenn man von Dumpfbacken gewählten Laienrichtern in Provinznestern des mittleren Westens freie Hand bei der Formulierung der städtischen Verordnungen lässt, ist die Gefahr groß, dass dabei jede Menge Müll entsteht.
    Doch nicht nur Amerika, das vor allem durch die schiere Fülle von Gesetzen, Bestimmungen und Verordnungen auf den verschiedensten Ebenen »glänzt«, sondern auch beispielsweise Australien, das ehrwürdige Vereinigte Königreich Großbritannien,
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