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Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Titel: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs
Autoren: Justus Richter
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Allerdings ist kein Fall der Anwendung in der jüngeren Vergangenheit aktenkundig. Einen ähnlichen Paragraphen gab es übrigens auch viele Jahrzehnte lang in Oklahoma.
    Platz 4
    § Frauen, die an ihrem Arbeitsplatz Röcke tragen, ist es untersagt, Lackschuhe oder anderes Schuhwerk mit reflektierender Oberfläche zu tragen.
    Diese nach wie vor gültige Kleiderverordnung aus den Arbeitsbestimmungen für städtische Bedienstete in Cleveland, Ohio, wurde erlassen, da man der Meinung war, dass Männer in den Reflexionen der Schuhe möglicherweise einen verbotenen Blick auf die Unterwäsche der Damen erhaschen könnten – wie putzig.
    Platz 3
    Rein statistisch gesehen, ist für einen Mann die Wahrscheinlichkeit etwas höher als für eine Frau, einem Serienmörder zum Opfer zu fallen. In Racine sieht man dies offenbar anders:
    § (…) Später als 40 Minuten nach Sonnenuntergang ist es einer weiblichen Person im Alter ab 14 Jahren nicht gestattet, sich außerhalb geschlossener Räume in der Stadt aufzuhalten, es sei denn, sie befindet sich in Begleitung einer männlichen Person, die das 21. Lebensjahr vollendet hat.
    Dieser Erlass aus der Gemeinde Racine in Wisconsin lässt etliche Fragen offen, korrespondiert aber wunderbar mit einer anderen städtischen Verordnung: Es ist nämlich verboten, einen schlafenden Feuerwehrmann zu wecken! Yep. Was uns direkt zu der Frage führt, ob eine Frau nachts aus einem brennenden Haus rennen dürfte, wenn nebenan der Feuerwehrmann den Schlaf des Gerechten schlummert? Und wenn sie rausläuft und ihren großen Bruder nicht dabeihat, wird sie dann umgehend verhaftet, weil sie illegalerweise versucht hat, sich selbstständig zu retten, ohne Begleitung eines männlichen Beschützers? Oder wird sie festgenommen, weil durch ihr Gekreische der wackere Brandbekämpfer aus seinem Schlummer gerissen wurde? Sei’s drum – als Mann hat man in Racine offenbar ein recht privilegiertes Dasein …
    Platz 2
    § (1) Es ist jeder Frau, die das 25. Lebensjahr vollendet hat, nur dann gestattet, sich außerhalb des eigenen Wohnraumes zu zeigen, wenn sie zuvor eine ihren Körpermaßen angepasste, für ihre Umgebung nicht sichtbare Körperstabilisierungseinrichtung, bekannt als Korsett, angelegt hat und diese während des gesamten Aufenthaltes in der Öffentlichkeit trägt.
    (2) Zur kontinuierlichen Überwachung der in Absatz 1 festgelegten Vorschrift hat die Stadtverwaltung die Pflicht, einen Beamten zu ernennen, der die Einhaltung dieser Vorschrift überprüft. Dieser Beamte muss männlichen Geschlechts sein, verheiratet und das 40. Lebensjahr vollendet haben. Zum Zwecke der Überprüfung der in Absatz 1 genannten Vorschrift ist er verpflichtet, einen von der Stadtverwaltung eigens dafür ausgestellten Ausweis ständig mit sich zu führen. (…) Der Beamte kann die in Absatz 1 genannte Vorschrift überprüfen, indem er oberhalb der Kleidung der von ihm zu kontrollierenden Frau vorsichtig eine Hand auflegt. Von dieser Form der Berührung ausgenommen sind sämtliche von der Kleidung nicht bedeckten Körperpartien wie Gesicht, Hände oder Fesseln, sämtliche Körperpartien vier Inches über sowie dreieinhalb Inches unterhalb der Leibesmitte. (…)
    (3) Die zu kontrollierende Frau hat das Recht, die Berührung durch den Kontrollbeamten in einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Raum ihrer Wahl zu verlangen. Diesem Wunsch ist stattzugeben. (…)
    Zugegeben – diese Verordnung aus der heute immerhin rund 230 000 Einwohner zählenden Stadt Norfolk in Virginia ist schon längst auf dem Schrotthaufen der Rechtsprechung gelandet – aber war sie nicht herrlich? Erlassen wurde sie angeblich um das Jahr 1850 herum – entsprechende Belege dafür sind leider nicht mehr zu finden und man muss sich auf Kommentare mehr oder weniger belustigter Jura-Professoren verlassen, die sich reihenweise damit befasst haben. Aufgehoben wurde der Erlass 1964, ob und wie er angewendet wurde, ist nicht überliefert. Aber man kann ja mal ein bisserl die Fantasie spielen lassen, wie könnte das gewesen sein, als der Korsett-Inspektor durch Norfolks Straßen streifte? Den Blick stets auf die Leibesmitte der Damen gerichtet, immer wach, immer aufmerksam, abseits lüsterner Gedanken und ganz und gar dem hehren Tun verpflichtet, die Augen der Norfolk-Männer vor unzüchtigem Anblick zu bewahren? Sehr interessant.
    Platz 1
    Doch auch jenseits korsettgehaltener Kurven lauern Gefahren fürs männliche Auge, wie uns die folgende Verordnung
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