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Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs

Titel: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell belästigt werden - Richter, J: Öffentliche Mülleimer dürfen nicht sexuell beläs
Autoren: Justus Richter
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des Gebäudes zu erklären und/oder zu beurkunden.
    Nein, geschätzte Leser, was sich hier liest wie ein besonders überspitztes Bekenntnis zur imperialen Distinguiertheit, hat einen historisch nachvollziehbaren Hintergrund. Dabei geht’s um den schnöden Mammon, denn da der Westminster-Palace dereinst dem König als Residenz diente, steht jedem, der in seinen Hallen das Löffelchen abgibt, von Rechts wegen ein Staatsbegräbnis zu. Wer sich jedoch an Lady Dis letzte Reise erinnert, wird sich unschwer ausmalen können, wie heftig sich eine solch öffentlichkeitswirksame Prozedur auf das königliche Haushaltssäckchen auswirken würde, so dass man stattdessen einfach beschloss, den mittlerweile in Westminster ansässigen Pöbel einfach am Abkratzen zu hindern. Ob ein ständiger Aufenthalt in den historischen Mauern das ewige Leben garantiert, wurde bislang noch nicht getestet, scheint aber allen Bemühungen der Rechtsprechung zum Trotz eher unwahrscheinlich.
    Etwas weniger elegant, aber angesichts klammer Königskassen durchaus nachvollziehbar, ist das »Hintertürchen« des Erlasses. Wenn einer nämlich in Westminster trotz des Verbotes doch tot umfallen sollte, darf dies erst schriftlich niedergelegt werden, sobald man ihn vor die Tür geworfen hat – vorher gilt er einfach nur als »mutmaßlich tot«. Ziemlich schlau.
    Nun könnte man aus den bisher erwähnten Beispielen – vor allem in jenem Kapitel 8, das sich explizit mit Waffen und dem Umgang damit beschäftigt – vermuten, bei den USA handle es sich um eine Brutstätte übelster Gewalt und bösartigster Brutalität. Nun … das ist natürlich nicht … also, äh … zumindest nicht ganz … mmpfh … wie soll man das jetzt sagen?
    Ach, egal. Wichtig aber ist es in diesem Kontext, dass man auch ausdrücklich die Gesetzestexte erwähnt, die sich explizit gegen bestimmte Formen der Gewalt richten, und diese entsprechend sanktioniert. Ein sehr schönes Beispiel dafür, das sich vor allem einer liebevollen Hinwendung zu den Details rühmen darf, existiert in Rhode Island als sogenannte »Criminal offenses«, Chapter 11-29, Mayhem, Section 11-29-1. Lesen Sie, genießen Sie und beugen Sie bitte eventuellem Erbrechen vor:
    Platz 1
    § Jede Person, die einer anderen Person freiwillig, in bösartiger oder anders gearteter Absicht ein Auge herausreißt, eine Nase aufschlitzt, ein Ohr oder eine Lippe abschneidet oder abbeißt oder eine andere Extremität verstümmelt, wird mit einer Freiheitsstrafe, die 20 Jahre nicht übersteigen soll, aber nicht weniger als ein Jahr betragen darf, bestraft.
    Alle Achtung. Da kommt einem doch spontan Hannibal Lecter in den Sinn, der sich vor allem bei der Passage über die abgebissene Lippe genießerisch über dieselbe lecken dürfte. Eines aber steht auch fest: Mike Tyson sollte auf Rhode Island niemals einen Boxkampf bestreiten. Da reichen das Ausspucken des Ohres und eine lauwarme Entschuldigung als Wiedergutmachung nämlich bei weitem nicht mehr aus.

Z u guter Letzt ein paar Irrläufer im Gesetzesdschungel.
    Wie in der Einleitung zu diesem Buch schon einmal erwähnt, geistern in Internet-Foren und diversen Veröffentlichungen zahlreiche Un- oder Halbwahrheiten herum. Offensichtlich wird dabei viel voneinander abgeschrieben und zuweilen auch sehr verkürzt dargestellt. So mancher geht der ständig weiterwabernden Gerüchteküche des World Wide Web einfach auf den Leim.
    In den Hitlisten des vorliegenden Buches finden sich demzufolge nur solche Gesetze, Erlasse oder Verordnungen, die in der einen oder anderen Form wirklich verifiziert werden konnten, und folgerichtig werden sie auch zumeist wörtlich wiedergegeben. Das macht sie nicht weniger lustig, erhöht aber den Gehalt an echter Information und damit schlussendlich auch hoffentlich die Erheiterung.
    Zum Abschluss unserer kleinen Sammlung jedoch sollen Ihnen in einem kurzen Überblick noch einige Perlen präsentiert werden, die es aus verschiedenen Gründen nicht in unsere Hitlisten geschafft haben, es aber trotzdem wert sind, erwähnt zu werden. Einige ließen sich beim besten Willen nicht in irgendeine unserer Sparten pressen, bei anderen wurde die eigentlich Quelle nicht gefunden, so dass ein Rest Zweifel am Wahrheitsgehalt bleiben muss. Amüsant zu lesen sind sie allemal:
    So durfte angeblich ein Mann in Kentucky bis vor wenigen Jahren nur in Begleitung seiner Ehefrau einen Hut erwerben, und in New Mexiko haben Gattinnen das gesetzlich verbriefte Recht, die Taschen ihres
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