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Geld fressen Seele auf

Geld fressen Seele auf

Titel: Geld fressen Seele auf
Autoren: Maximilian von Ah
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Handlungsbedarf. Es war zwar schon nach 19 Uhr, aber das Jugendamt hätte ja sicher einen Notdienst. Aus dem Internet hatte er sich die Notdienstnummer herausgesucht, doch nach dem Wählen stellte er fest, dass er lediglich mit der allgemeinen Telefonzentrale der Stadtverwaltung verbunden war. Nun musste er tatsächlich irgendeiner unbedarften Telefonistin den Sachverhalt und dessen Dringlichkeit schildern, was allein schon seinen Puls nach oben trieb. Die Telefonistin versicherte, sich alles notiert zu haben, um den Notdienstvertreter des Jugendamtes umgehend zu verständigen. Zu seiner größten Überraschung erhielt er bereits nach 15 Minuten einen Anruf des Jugendamtvertreters. Diesem schilderte er nochmals den vorliegenden Sachverhalt und Notfall; worauf dieser ihm versprach, den minderjährigen Christiano umgehend aus der Wohnung der Mutter zu holen und ihn in die Obhut der Schwester Carol Ansa, mit der er zuvor telefonieren wollte, zu übergeben. Francisco bedankte sich herzlich und atmete tief durch. Sollte er endlich einen Schritt weitergekommen sein?
       
     
    Das Jugendamt entschied sich einige Tage später – wahrscheinlich auch aufgrund der parallel eingetroffenen familiengerichtlichen Aufforderung – Christiano offiziell und vorsorglich aus dem Gewahrsam der Mutter zu nehmen und ihn in die Obhut der Schwester zu geben. Jedenfalls bis sich die Frage hinsichtlich einer psychischen Erkrankung der Mutter geklärt habe.
       
     
    Zwei Monate später kam es zu einer weiteren Eskalation: Angelina Bernardo-Ansa war von der Polizei in ihrer Wohnung verhaftet worden, weil sie trotz mehrfacher gerichtlicher Aufforderung einem Gerichtstermin unentschuldigt ferngeblieben war, bei dem sie einen Offenbarungseid hätte leisten sollen. Dieses unentschuldigte Fernbleiben löste automatisch einen gerichtlichen Haftbefehl aus. Die Polizisten berichteten Carol Ansa, dass sie der Frau Angelina Bernardo-Ansa sogar Handschellen hätten anlegen müssen, weil diese sich der Verhaftung derart stark widersetzt habe.
       
     
    Francisco wollte nicht glauben, was er von seiner Tochter hörte. Was war denn das jetzt wieder? Wie konnte man diese psychisch kranke Frau, die ärztliche Hilfe brauchte, verhaften und in ein Frauengefängnis bringen? Umgehend verfasste er einen Brief an das Vormundschaftsgericht und ließ diesen vorsorglich von seinem Sohn Frederico unterzeichnen, denn er wollte kein Risiko eingehen und Zeit verlieren, nur weil man ihm, dem geschiedenen Ehemann, eventuell nachher seine Rechte dazu absprechen würde. Dieser Brief verfehlte seine Wirkung offensichtlich nicht und die Vormundschaftsrichterin sandte umgehend einen Psychiater ins Frauengefängnis.
    Der Facharzt sprach lange mit Angelina und legte in einem 41 Seiten umfassenden Gutachten dar, dass bei Frau Angelina Bernardo-Ansa eine schwere psychische Erkrankung vorliegen würde. Aufgrund dieser akuten psychischen Krankheit empfahl er dem Gericht die sofortige Aussetzung des Haftbefehls und die umgehende Überstellung der Kranken in eine geschlossene psychische Fachklinik. Dieser fachärztlichen Empfehlung folgte das Vormundschaftsgericht Düsseldorf binnen weniger Stunden.
       
     
    Es dauerte dann ganze sechs Monate bis Angelina wieder aus der Klinik entlassen wurde. Zuvor war dort ein spektakuläres Hin und Her abgelaufen, weil Angelina nach drei Monaten geschlossener Abteilung in die offene Psychiatrieabteilung verlegt worden war, unter der Auflage, ihre Medikamente freiwillig weiter einzunehmen. Die Ärzte hatten dann allerdings anhand des Blutbildes festgestellt, dass sie ihre Medikamente nicht eingenommen hatte, weshalb sie zurück in die geschlossene Abteilung verlegt werden musste.
    Dass dieselben Fachärzte sie nunmehr auf Basis der gleichen Absprache und Auflage aus der Klinik entlassen hatten, trieb Francisco Falten des Unverständnisses ins Gesicht.
       
     
    Der Familienrichter, der nun die Sorgerechtsfrage Christianos zu klären hatte, baute aber offensichtlich auf diese Klinikentlassung und das fachärztliche Gutachten. Dieses legte dar, für Francisco nicht nachvollziehbar, dass unter der Voraussetzung, dass Frau Bernardo-Ansa ihre Psychopharmaka weiterhin einnehmen würde, keine akuten Gefahren von dieser Frau ausgehen würden.
    Weil die Mutter demnach amtsärztlich unbedenklich und nach Hause entlassen, legte der Richter des Familiengerichts Francisco nun nahe, dem späteren Gerichtsbeschluss vorab zuzustimmen, wonach der
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