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Geld fressen Seele auf

Geld fressen Seele auf

Titel: Geld fressen Seele auf
Autoren: Maximilian von Ah
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mit den vielen Kleinigkeiten des Lebens hielt Einzug.
    Immer öfter musste Carol feststellen, dass sie mit dem wiedererstarkten Meditations- und Engelgebrabbel ihrer Mutter nicht klarkam. Zusammen mit ihrem Bruder Frederico lehnte sie sich gegen diesen ›Wahn der Mutter‹ auf. Der Kampf der Kinder dauerte schon einige Monate, während Vater Francisco nur aus der telefonischen Nähe Rat und Kraft zusprechen konnte. Allerdings waren die Kinder, anders als Francisco, der festen Überzeugung, dass ihre Mutter nicht wirklich krank sei, sondern eben nur ›etwas spinnen‹ würde. Deshalb müsse sie aber nicht gleich zu einem Psychiater oder gar in eine Klinik gebracht werden. Zumal Angelina selbst nach wie vor uneinsichtig zu ihrem krankhaften Verhalten stand.
       
     
    Mit seinem 18. Lebensjahr vertrat Sohn Frederico die Auffassung, dass er genug von den Auseinandersetzungen mit seiner Mutter habe. Dieses ewige Meditieren und ihr Reden von schwarzen Männern die angeblich ums Haus herumschlichen, von Engelsbotschaften und von Mobbing in der Schule sei für ihn schon lange nicht mehr auszuhalten. Er sprach deshalb seinen Vater schon beim letzten Zürichbesuch darauf an, dass er beschlossen habe wieder zurück zu ihm in die Schweiz zu ziehen. Carol entschied sich daraufhin ebenfalls kurzerhand, unter diesen Umständen lieber auch bei der Mutter aus- und in die Wohnung ihres Freundes einzuziehen. Kein Wunder, dass Francisco ein ungutes und beklemmendes Gefühl bekam, weil nun sein 11-jähriger Sohn Christiano ganz alleine bei seiner psychisch kranken Mutter blieb.
    Die ehemalige Schwiegermutter war leider auch vor einigen Monaten verstorben und die Geschwister von Angelina waren nicht ansprechbar gewesen, weil sie beim Antritt der mütterlichen Erbschaft erfahren hatten, dass ihre Schwester Angelina mit ihrer Familie schon einiges von der Erbmasse respektive vom Schweizer Bankkonto der Mutter für sich abgezweigt hatte. Diese Erbschaftsminderung löste einen messerscharfen Streit zwischen den Geschwistern aus und so wollten sie nichts mehr miteinander zu schaffen haben. Diese Geschwister jetzt anzurufen, wäre sicher Öl ins Feuer gegossen, dachte sich Francisco.
    Alsdann rief er beim Jugendamt in Düsseldorf an und schilderte seine Ängste und Sorgen um das Wohlergehen seines minderjährigen Sohnes Christiano.
    Das Jugendamt berichtete einige Wochen später, dass sie vor Ort gewesen seien und mit der Kindesmutter und mit Christiano selbst hätten sprechen können. Allerdings habe die Kindesmutter keinen kranken Eindruck auf sie gemacht, sondern ihnen berichtet, dass er, Francisco Ansa, seiner Exfrau wohl immer noch einen Verfolgungswahn andichten wolle. Dies hätte er bereits damals in der Schweiz versucht und sie sogar in die Psychiatrie gebracht, nur weil sie aufgrund seiner finanziellen Schwierigkeiten, die durch seine Kündigung entstanden seien, viel und oft habe weinen müssen.
    Wow! Das klang in der Tat nach seiner Exfrau Angelina!
       
     
    Francisco sandte dann den Einweisungsschein des damaligen Facharztes und Psychiaters aus Lörrach in Kopie an das Jugendamt und den psychiatrischen Dienst des Düsseldorfer Gesundheitsamtes, mit der nochmaligen Bitte um Unterstützung und Hilfe. In seinem Begleitschreiben bat Francisco darum, dass Angelina Bernardo-Ansa gegebenenfalls erneut von einem Facharzt untersucht werden sollte, um sicherzustellen, dass weder eine Eigengefährdung noch eine Gefährdung des minderjährigen Sohnes vorliegen würden.
    Der Leiter des psychiatrischen Dienstes hatte Francisco Ansa dann persönlich angerufen, um ihm mitzuteilen, dass er keine Möglichkeit sehe, Frau Bernardo-Ansa amtsärztlich zu untersuchen, weil diese eine rein freiwillige Untersuchung grundsätzlich ablehnen würde.
    Allerdings bestätigte der Facharzt und Psychiater auch, dass er im Gespräch mit ihr gewisse Anzeichen einer psychischen Krankheit ausgemacht habe. Leider könne er aber nichts weiter unternehmen. Auch weil das Gesetz für einen solchen Fall keine Zwangsuntersuchung vorsehen würde.
       
     
    Der zuständige Leiter des Jugendamtes hatte da schon bessere gesetzliche Möglichkeiten für sein Handeln gesehen, doch eben auch nicht ohne ein amtsärztliches Attest oder die Erkenntnis einer Gefahr im Verzug gegen das Wohl des Minderjährigen oder ohne eine gerichtliche Verfügung. Gleichwohl sagte er zu, noch einmal die Sozialarbeiterin zur Kindesmutter zu schicken, um zum wiederholten Male mit der Mutter
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