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Die Luecke im Gesetz

Die Luecke im Gesetz

Titel: Die Luecke im Gesetz
Autoren: Ingo Lenssen
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erbringen habe.
    Nun war Daniel M. ein Student der Romanistik. Seine Universität hatte in den Studienempfehlungen dringend dazu geraten, als Bestandteil des Studiums einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren. Als Daniel M. seinen Vater damit konfrontierte, dass er im Rahmen seines Studiums zusätzlich einen Auslandsaufenthalt plane, lehnte dieser Zahlungen dafür wieder geradewegs ab.
    Wir klagten also erneut gegen den Vater.
    Das Gericht klärte den Zahlungsunwilligen darüber auf, dass ein Student dann Anspruch auf Unterhaltsleistungen für ein Auslandssemester hat, wenn das Semester für das Studium sachdienlich ist und die Universität dringend zu einem solchen Auslandsaufenthalt rät. Diese Voraussetzungen erfüllte das Studium von Daniel M.
    Zähneknirschend akzeptierte der Vater das Urteil.
    Als wir das Gerichtsgebäude verließen, erfüllte mich ein tiefes Gefühl der Genugtuung, denn der Vater von Daniel M. war ein unsympathischer Zeitgenosse, und diesen in die Schranken gewiesen zu haben, tat mir gut. Dieses Gefühl konnte mein junger Mandant leider nicht teilen. Er hätte zu gerne ein versöhnliches Wort oder auch nur ein kleines Lob für seine Studienleistungen, die wirklich hervorragend waren, von seinem Vater gehört. Aber der hatte ihn einfach stehen lassen. So ließ ich mir bei einem Kaffee die spannenden Studienvorhaben von meinem Mandanten berichten.
    Merke: Ein Kind hat ein Recht auf Unterhaltszahlungen, auch für Auslandsaufenthalte, die dem Studium förderlich sind.
17. Wer ist mein Vater?
    Günther S. hatte seinen Samen bei einer Samenbank gespendet. Man hatte ihm damals Vertraulichkeit zugesagt, das heißt, man hatte ihm versichert, dass seine Spende anonym bleiben würde.
    Mit diesem Samen wurde dann eine Frau befruchtet, die gebar ein Kind, und dieses Kind wollte nun Jahre später wissen, wer sein Vater ist.
    Alle blockierten, aber ein Gericht gab ihm Recht. Dies hatte nicht nur zur Folge, dass das Kind erfuhr, wer sein leiblicher Vater war, es könnte eventuell auch bedeuten, dass der Spender zum Unterhalt des Kindes verpflichtet ist.
    Merke: Wenn Sie Ihren Samen spenden, können Unterhaltsforderungen auf Sie zukommen.
18. Kinder haften für ihre Eltern
    Die 26-jährige Monika B. war vom Sozialamt aufgefordert worden, für ihre Mutter Unterhalt zu zahlen. Das Amt, bei dem die Mutter Leistungen nach Hartz IV beantragt hatte, hatte nachgeprüft, ob die Mutter Kinder hatte, die eventuell für den Unterhalt der Mutter in die Pflicht genommen werden könnten, und forderten diesen nun von Monika B. ein.
    Doch Monika B. wollte für ihre Mutter keinen Unterhalt zahlen und saß deshalb vor mir.
    Generell ist es möglich, dass Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern herangezogen werden. Das heißt im Klartext, dass Kinder für den Unterhalt der Eltern aufkommen müssen, wenn diese ihren Unterhalt selbst nicht mehr bezahlen können.
    Hiervon gibt es allerdings einige Ausnahmen. Eine solche Ausnahme ist zum Beispiel dann gegeben, wenn der Unterhaltsberechtigte, also der Elternteil, durch sein Verschulden bedürftig geworden ist oder wenn er seine eigene Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind gröblich vernachlässigt hat oder wenn er sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegenüber dem Kinde schuldig gemacht hat. In diesen Fällen kann es sein, dass die Unterhaltsverpflichtung den Eltern gegenüber gänzlich entfällt.
    Genau dies war bei Monika B. der Fall. Ihre eigene Mutter hatte keinen Unterhalt für sie bezahlt. Vor zwölf Jahren hatte sie das Kind sogar in ein Heim abgegeben.
    Das Gericht lehnte den Unterhaltsanspruch, wie von uns beantragt, gegen das eigene Kind ab.
    Merke: Nicht immer müssen Kinder für ihre Eltern Unterhalt zahlen.

Kapitel 9
Arbeitsrecht
1. Das Weihnachtsgeld
    Melanie M. hatte in den letzten sieben Jahren von ihrer Firma immer Weihnachtsgeld bekommen. Der Betrag war immer gleich hoch, immer wurde das heiß ersehnte Geld zum 15.12. ausbezahlt. In diesem Jahr sollte es nicht so sein. Der Arbeitgeber hatte erklärt, dass das Geschäftsjahr nicht gut gelaufen sei und dass er deshalb nicht wie üblich das Weihnachtsgeld zahlen könne.
    Da lag er falsch!
    Wenn ein Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum, das heißt mindestens drei Jahre, ein Weihnachtsgeld immer in der gleichen Höhe ausbezahlt hat, so entsteht ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung dieses Weihnachtsgeldes.
    In dieser Sache ist es nicht zu einem Rechtsstreit gekommen, da ein einfacher Brief
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