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Die Luecke im Gesetz

Die Luecke im Gesetz

Titel: Die Luecke im Gesetz
Autoren: Ingo Lenssen
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das Wohl seines Mandanten im Sinne haben. Haben Sie also auch nur den leisesten Zweifel daran, dass Ihre Scheidung friedlich vonstattengeht, lassen Sie sich zumindest von einem zweiten Anwalt beraten. Mit dem kann man auch meist die Höhe der Beratungsgebühr vorher besprechen. Meist liegt sie zwischen 100 – 250 €.
    Und was man auch beachten sollte: Das Hinauszögern einer Ehescheidung bringt für den, der mehr Nettoeinkommen hat, einen Nachteil. Der getrennt lebende Ehegatte partizipiert immer noch an den höheren Rentenanwartschaften, die der Besserverdienende während der Trennungszeit erwirbt. Dies mag auf den ersten Blick nicht relevant erscheinen. Mir sind jedoch Paare untergekommen, die 20 Jahre mit der Scheidung gewartet hatten. Und in 20 Jahren wachsen die Rentenanwartschaften eines Durchschnittsverdieners doch ganz beträchtlich.
    Merke: Lassen Sie sich ausrechnen, wie teuer es für Sie wird, wenn Sie die Scheidung noch länger hinauszögern.
10. Wenn es vorbei ist, ist es vorbei
    Christel T. war tief verletzt durch die Scheidung von ihrem Ehemann. Er hatte sie über Jahre hinweg betrogen und mit seiner neuen Freundin noch während ihrer gemeinsamen Ehezeit ein Kind gezeugt.
    Christel T. wollte Rache und nahm sie sich. Während des Urlaubs ihres Ex-Mannes abonnierte sie für ihn Zeitschriften wie den Playboy, MensHealth und Penthouse. Als der Ex-Mann aus dem Urlaub zurückkam, war natürlich die Widerrufsfrist abgelaufen, er konnte nicht nachweisen, dass er die Abos nicht bestellt hatte. Natürlich hatte sie auch seine Kreditkarten, zu denen sie immer noch zugangsberechtigt war, während seines Urlaubs sperren lassen. Sie hatte vorgegeben, dass sie gestohlen worden waren. Den Aufwand, den der Ex-Mann für das Entsperren der Karten betreiben musste, kann man sich leicht vorstellen.
    Äußerst zartfühlend ging sie vor, als sie ein halbes Jahr später verfaulte Eier in die Lüftungsschlitze seines Pkws legte. Der Wagen war fortan nicht mehr zu gebrauchen. Kaum vier Monate später, als ein neuer Pkw vor der Tür stand, schüttete sie jede Menge Zu­cker in den Tank. Der Schaden, der dadurch entstand, war immens.
    Man konnte Christel T. nichts nachweisen, und dennoch erreichte mich ein Brief eines Anwaltskollegen mit schweren Vorwürfen. Sachbeschädigung und Betrug sind strafbar und hätten Christel T. im Zweifel eine hohe Strafe, vielleicht sogar eine Gefängnisstrafe, eingebracht. Ich habe Christel T. einen Psychologen empfohlen, der ihr dabei helfen sollte, die Trennungsschmerzen zu überwinden.
    Weder von ihrem Ex-Mann noch von dessen Anwalt habe ich noch einmal Beschwerden gehört.
    Merke: Die Hilfe eines Psychologen in Anspruch zu nehmen ist keine Schande.
11. Die Härtefallscheidung
    Angela B. berichtete mir, dass ihr Mann schon seit Jahren nicht mehr mit ihr geschlafen hätte. Eigentlich sei alles schon nach der Hochzeitsnacht vorbei gewesen. Am Anfang hätte sie nicht begriffen, was los war. Sie hätte alles auf sich bezogen. Komisch war es ihr zwar vorgekommen, als ihr Mann begann, sich am ganzen Körper die Haare zu entfernen. Eklig fand sie die Hefte, die sie dann in seinem Lkw gefunden hatte: überall nur junge, nackte Männer. Als er nach einiger Zeit seine homosexuellen Freunde sogar mit nach Hause brachte, hätte sie dies als demütigend empfunden. Bald machte ihr Mann auch vor dem Schlafzimmer keinen Halt mehr. Mit seinen wechselnden Partnern hätte er immer das Ehebett benutzt. Die Spitze der Demütigung sei gewesen, dass sie nach dem Verkehr der Männer die Bettwäsche abziehen und waschen musste. Sie wollte sich scheiden lassen, glaubte jedoch, dass sie ein Jahr warten müsse.
    Genau dies traf im vorliegenden Fall nicht zu. Ihr Mann war selbstständiger Fuhrunternehmer, hatte keine Rentenanwartschaften bei der staatlichen Rentenversicherung erworben, er hatte auch kein so hohes Einkommen, dass sie von ihm irgendeine Unterhaltszahlung hätte erwarten können.
    Wir reichten unverzüglich eine Härtefallscheidung ein. Eine Härtefallscheidung ist dann möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den, der die Scheidung beantragt, eine nicht hinzunehmende Härte darstellt. Das Gericht bestätigte, dass man bei Angela B. davon ausgehen konnte.
    Merke: Sie müssen nicht unbedingt das Trennungsjahr einhalten, um eine Ehescheidung beantragen zu können.
12. Lebensversicherung und Scheidung
    Else S. war die betrogene Ehefrau, wie man sie sich klassisch vorstellt. Nach 20 Jahren Ehe hatte ihr Mann
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