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Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo

Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo

Titel: Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo
Autoren: Gerhard Feix
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faschistische Partei und den NS-Sicher-heitsdienst, hätte man ein solches vergeblich gesucht. Aber das stört diese Historiker, die nicht selten persönlich von den Säuberungsmaßnahmen des Sommers 1945 betroffen und ins kriminalistische Abseits gestellt worden waren, natürlich nicht.
    Dennoch ist unbestritten: Das Polizeigebilde, das die Besatzungsmächte der Westalliierten im Sommer 1945 in den Westzonen schufen, war bei weitem kein Meisterwerk. Schon das Konzept dafür war so bunt wie eine Palette: Die Amerikaner bevorzugten und schufen folglich in ihrer Besatzungszone das ihnen von zu Hause vertraute Mischsystem zwischen staatlicher und kommunaler Polizei. Die Franzosen wiederum gaben der Polizei in ihrer Zone getreu dem Vorbild der Süretd National das Gesicht einer zentralen Staatspolizei und beschränkten die Gemeindepolizeien auf ein unerläßliches Minimum. Die Briten schließlich, befangen in ihrer uralten Tradition demokratischer Bemäntelung schockierender Polizeigewalt, erstrebten die radikale Kommunalisierung der deutschen Polizei nach britischem Muster.
    Im Endergebnis entstanden in den drei Westzonen, deren Besatzungsmächte sich in ihrem politischen Grundcharakter und ihrer antikommunistischen Einstellung so ähnlich wie Zwillingsbrüder waren, ganz verschiedene Polizeistrukturen. Das mußte zwangsläufig zu Schwierigkeiten im zwischenzonalen Polizeiverkehr führen und die Verbrechensbekämpfung eher behindern als fördern. Auch die Kompetenzen, die Weisungsbefugnisse und das Informationswesen der Kriminalpolizei wurden in den einzelnen Zonen unterschiedlich geregelt.
    In der amerikanischen Zone, zu der die Länder Bayern, Hessen, Württemberg-Baden und die Stadt Bremen gehörten, wurde in allen Gemeinden unter 5000 Einwohnern eine staatliche, auf Länderebene organisierte und später auch den Landesregierungen unterstellte Polizei mit relativ selbständigen Kriminaldienststellen gebildet. Die größeren Städte und Gemeinden bekamen eine eigene kommunale Schutz- und Kriminalpolizei. In jedem Land wurde überdies eine zentrale staatliche Dienststelle der Kriminalpolizei eingerichtet, die den nachgeordneten Kripodienststellen zwar keine Weisungen erteilen durfte, jedoch das überörtliche Nachrichten-, Identifizierungs- und Fahndungswesen zu organisieren hatte. Die erste zentrale Dienststelle der Kriminalpolizei in der amerikanischen Zone war das traditionell in der Ettstraße zu München etablierte Landeserkennungsamt Bayern. Es wurde bereits im Frühjahr 1946 unter Leitung des bekannten deutschen Kriminalisten Robert Heindl eingerichtet und übernahm schon sehr bald zentrale, auf die gesamte amerikanische Besatzungszone ausgedehnte Informations- und Anleitungsfunktionen.
    In der franzosischen Besatzungszone, die die Länder Südbaden, Südwürttemberg-Hohenzollern und Rheinland-Pfalz umfaßte, wurde die Polizei von Anbeginn als zentralistische Staatspolizei mit einer selbständigen Kriminalpolizei aufgebaut. In jedem Land wurde ein Landeskriminalamt eingerichtet, das den nachgeordneten Dienststellen der Kriminalpolizei gegenüber weisungsbefugt war. Die Nachrichtensammlung und -auswer-tung, die Karteien und das Fahndungswesen waren nach einheitlichen Gesichtspunkten zentral organisiert. Kommunale Grenzen und Kompetenzschranken konnten die Kripo nicht behindern. Die Kriminalpolizei der französischen Zone war, genau wie die französische Militärpolizei, für ihr rigoroses Vorgehen bekannt und wurde daher von den Verbrechern mehr gefürchtet als die der beiden anderen Westzonen.
    Am weitesten vom Organisationsmodus der ehemaligen deutschen Kriminalpolizei entfernt wurde die Kripo in der britischen Zone aufgebaut, also in den Ländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie in der Stadt Hamburg. Diese Abkehr ging so weit, daß die Kriminalpolizei hier zunächst überhaupt als selbständiger Polizeizweig liquidiert und gemäß Anweisung der britischen Militärregierung vom 25. September 1945 in die allgemeine Polizei eingegliedert wurde. Das Meldewesen, gänzlich der Zuständigkeit der Polizei entzogen, bekam den Charakter einer ziviladministrativen Dienststelle. Die Polizei in der britischen Besatzungszone, in strenger Anpassung an die Verwaltungseinheiten organisiert, erhielt in jedem Regierungsbezirk bzw. in jedem Stadtkreis mit 100 000 Einwohnern und mehr eine selbständige Polizeieinheit, das Polizeigebiet, bei dem sich auch eine Kripodienststelle, nämlich das
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