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Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo

Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo

Titel: Der Tod Kam Mit Der Post: Aus Der Geschichte Der BRD-Kripo
Autoren: Gerhard Feix
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Kriminalpolizeiamt, befand. Alle deutschen Polizeigebiete unterstanden anfangs ausschließlich der Besatzungsmacht und wurden erst später den örtlichen deutschen Behörden unterstellt. Mehrere Polizeigebiete waren zu einer Polizeigruppe zusammengefaßt, bei der wiederum ein Gruppenkriminalpolizeiamt existierte, das jedoch keinerlei Weisungsbefugnisse gegenüber den Kripoämtern der Polizeigebiete hatte. Diese Gruppenämter waren sehr willkürlich und ohne Rücksicht auf die kriminalgeographische Situation konstruiert worden und behinderten deshalb die Verbrechensaufklärung mehr, als daß sie sie förderten. Deshalb wurden sie schon nach wenigen Wochen wieder aufgelöst und durch die regionalen Kriminalpolizeiämter ersetzt, aus denen später die Lan-deskriminalpolizeiämter hervorgingen. In den jeweiligen Verwaltungsbereichen wurden sogenannte Polizeiausschüsse gebildet, die sich aus Vertretern der Verwaltungsorgane und der zugelassenen Parteien zusammensetzten und die die Kontrolle über die Tätigkeit der Polizei ausüben und wichtige Personalangelegenheiten, die die Polizei betrafen, entscheiden sollten. Diese Körperschaften, im Grunde genommen nichts anderes als Schaubühnen kommunal- und parteipolitischen Gerangeis um Einfluß und Pöstchen, hatte jedoch - mit örtlichen Unterschieden - nur einen sehr beschränkten Einfluß auf die Polizei.
    Mit dieser strikten Kommunalisierung wurde ein beträchtlicher Mangel in die Polizei installiert. Ausschließlich kommunalisiert und parzelliert, hing die Polizei quasi in der Luft, war sie vom übrigen Polizeisystem der britischen Zone und erst recht von dem der anderen Besatzungszonen so getrennt wie die berühmten Königskinder an den Ufern eines breiten Flusses. Davon aber profitierte weder die vielzitierte Demokratie noch die Bürgerschaft, die dieses impotente Gebilde finanzieren mußte. Einzig und allein das Ganoventum, das sich weder an demokratische Spielregeln noch an kommunale Grenzen hielt, hatte den Nutzen davon.
    In Schleswig-Holstein konnte im Winter 1945/46 eine Einbrecherbande beispielsweise nur deshalb lange Zeit ungestört ihr Unwesen treiben, weil sie als Ziel ihrer Raubzüge stets Gehöfte an der Grenze zum Nachbarpolizeibereich ausgewählt hatte. Selbst wenn die Ortspolizisten rechtzeitig anrückten, konnten die Täter samt Beute stets über die nahe „Grenze" entkommen. Wollte die örtliche Kripo die Grenze ihres Dienstbereiches überschreiten, benötigte sie dazu nicht weniger als drei Genehmigungen: die ihres eigenen Polizeichefs, die des Polizeichefs des Gebietes, in das sie vordringen wollte, und die der zuständigen Besatzungsbehörde. Die umständliche Prozedur bewirkte, daß viele Polizisten ihre Pflicht als erfüllt ansahen, wenn sie die Gauner über die Grenze zur Nachbarpolizei gejagt hatten. Das war natürlich ein unhaltbarer Zustand.
    Deshalb wurde ausgerechnet in der Besatzungszone, in der die totale Dezentralisierung der deutschen Polizei angestrebt worden war, die erste zonenzentrale und von der allgemeinen Polizei unabhängige Dienststelle der Kriminalpolizei, nämlich das Kriminalpolizeiamt der Britischen Zone - KPABrZ (Zonal Crimes Records Bureau) -, gebildet. Das KPABrZ hatte aber weder ein Weisungsrecht den anderen Kripo-Dienststellen gegenüber noch Exekutivbefugnis, war also weit davon entfernt, ein Scotland Yard zu sein. Dennoch trug es wesentlich zur Verbesserung der Verbrechensbekämpfung bei. Es sammelte alle Nachrichten aus der gesamten Zone über jene Straftaten, die von überörtlich auftretenden Tätern begangen wurden, verglich sie mit den in anderen Gegenden begangenen Verbrechen und teilte das Ergebnis den interessierten Kripostellen mit. Das KPABrZ verfügte über zonenzentrale Karteien, Sammlungen und kriminaltechnische Einrichtungen und unterstützte die einzelnen Kriminalpolizeidienststellen der Länder und Kreise bei der Identifizierung von Tätern, bei der Auswertung von Tatortspuren und bei der Organisierung überörtlicher Fahndungen. Außerdem erstattete es auf Anforderung auch kriminaltechnische Gutachten. Das Kriminalpolizeiamt der Britischen Zone war nur der Besatzungsmacht unterstellt, von den deutschen Behörden also völlig unabhängig. Dabei blieb es auch später, als die Landeskriminalämter an die deutschen Länderverwaltungen überstellt worden waren. Aus dem KPABrZ ging später das Bundeskriminalamt hervor.

Der Mann mit dem Diplomatenpaß
    An einem Frühlingstag des Jahres 1946 betrat ein
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