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Der Staat

Der Staat

Titel: Der Staat
Autoren: Platon
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sein Geist ja unbeschädigt bleibt. Der Richter hingegen, welcher mit der Seele auf Seelen wirkt, darf die Fehler der Seele nicht selbst erfahren (c. 16). Arzt und Richter dienen nur dem Guten, und beide entfernen das Unfügsame, daher es das Beste ist, keines der beiden zu bedürfen. – So haben beide Bildungsweisen einen sittlichen Zweck (c. 17), und sie müssen ineinandergreifen, denn einseitig erzeugen sie Extreme, in ihrer Verbindung aber leiten sie das Muthige und zugleich das Weisheitsliebende (c. 18)
    Über die so erzogenen Wächter herrschen nun Jene, welche das Wohl des Staates am besten erkennen und am eifrigsten betreiben, daher sie hierin erprobt und selbst in Versuchung geführt werden müssen (c. 19); die von ihnen beherrschten Jüngeren heißen dann nur Helfer (c. 20); daß aber eine solche Unterordnung bestehe, liegt in einem alten Mythus betreffs der verschiedenen, Jedem bei der Geburt beigemischten Metalle ausgesprochen (c. 21). Jene Helfer aber nun wohnen in einem geeigneten Orte gemeinsam und ohne allen Privat-Besitz, indem sie nur die nöthigen Lebensbedürfnisse von den Übrigen erhalten (c. 22); und scheinen sie hiedurch im Vergleiche mit Anderen beeinträchtigt zu sein, so ist ja zu bedenken, daß es sich um das Wohl des Ganzen handle und hiefür an den Wächtern das Meiste liege ( viertes Buch , c. 1); auch schaden Reichthum und Armuth überall durch Störung der Einheit, was sich auch bei einem Kriege gegen einen reichen Staat zeigt (c. 2). Nur der Einheit des Staates muß jede Einrichtung dienen, wohin auch die Arbeitstheilung abzielt; bewahrt aber wird sie durch Einheit der Erziehung, was auf Ehe- und Kinder-Gemeinschaft führt (c. 3); die geringste Neuerung in der Erziehung pflanzt sich zum Verderben fort, und Erziehung ist die umfassende Aufgabe der Gesetzgebung, denn wenn sie nicht bewahrt wird, zerrüttet man den Staat im Kleinen, ihn im großen zu erhalten wähnend; ferner aber gehört hiezu auch die Bewahrung der väterlichen apollinischen Religion, welche der Gesetzgeber nicht selbst aufstellt (c. 4 u. 5).
    Ist auf diese Weise der Staat entstanden, so muß er, wenn er vollkommen sein soll, weise und tapfer und besonnen und gerecht sein. Weise ist er durch die Wohlberathenheit der Vorsteher (c. 6), tapfer durch die Wächter (c. 7), besonnen ist er, insoferne der schwächere Theil dem besseren sich fügt, und gegenseitige Harmonie besteht (c. 8 u. Anf. v. c. 9), die Gerechtigkeit aber liegt in dem schon Anfangs zu Grunde Gelegten, daß Jeder das Seinige thue, wodurch erst die vorigen drei Vollkommenheiten entstehen können (c. 9 u. 10). Hiemit ist auf den Ausgangspunkt zurückzukehren, und was bisher im großen Maßstabe sich zeigte, am Einzeln-Individuum zu erproben, wobei sich die Frage einstellt, ob die Seele des Menschen gleichfalls drei Formen habe (c. 11). Sie hat dieselben, da sie nicht anderswoher in den Staat kamen, und ihnen entsprechen auch die Tätigkeiten der Seele; denn Nichts kann an dem Nemlichen zugleich in Gegensätzen activ oder passiv auftreten (c. 12), Anziehung und Zurückstoßung aber sind solche Gegensätze, welche in Begehrung und Abneigung vorliegen; alles Begehren aber als solches bezieht sich auf das Allgemeine seines Gegenstandes, und nur als specielles auf einen speciellen Gegenstand; also wo ein Widerstreben gegen eine Begehrung sich findet, muß dieß in einer anderweitigen Kraft beruhen, und somit ist in der Seele neben dem Begehrlichen ein Vernünftiges (c. 13 u. 14); in dem Kampfe beider aber tritt das Muthige auf Seite des Vernünftigen als Helfer (c. 15). So sind im Einzelnen die nemlichen Arten der Vortrefflichkeit wie im Staate. Gerecht ist Jeder, bei welchem in Folge der Erziehung die Herrschaft über das Begehrliche dadurch ermöglicht ist, daß jeder Theil der Seele das Seinige thut; tapfer ist Jeder durch das Muthige, weise durch das Vernünftige, besonnen durch die Harmonie des Herrschenden und Beherrschten (c. 16); daraus fließt auch als äußeres Abbild der Gerechtigkeit, daß jeder Handwerker das Seinige thue; das innere Wesen derselben ist die Einheit der drei Theile, und Zwietracht zwischen diesen ist die Ungerechtigkeit. Hierdurch ist auch die Frage über den Nutzen der Gerechtigkeit erledigt (c. 17).
    Hiemit ist das Princip festgestellt und eine der menschlichen Seele entsprechende Grundlage gewonnen zur Unterscheidung des Einen guten Staates von der Schlechtigkeit eines Staates, welche hauptsächlich in vier Formen auftritt (c.
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