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Der Knochenjäger

Titel: Der Knochenjäger
Autoren: Jeffery Deaver
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Nachweis von Fakten und Ereignissen. Im amerikanischen Strafrecht werden Gegenstände oder Substanzen, welche die Einlassungen des Angeklagten oder den Standpunkt der Anklage zu einem Tathergang stützen, als Beweismittel bezeichnet. Bei Beweismitteln kann es sich um Gegenstände, körpereigene Stoffe, Material- oder Abdruckspuren handeln.
 
    Blutnachweis: Eine Reihe chemischer Verfahrensweisen, durch die festgestellt wird, ob an einem Tatort Blutspuren vorhanden sind. Im allgemeinen wird bei diesen Vorproben Luminol oder O-Tholidin verwendet.
 
    Dichtegradienten-Probe: Eine Methode, durch die sich im direkten Vergleich von Bodenproben bestimmen läßt, ob diese vom selben Ort stammen. Die zu untersuchende Probe wird zu diesem Zweck in einer Mischung aus zwei Flüssigkeiten sehr unterschiedlicher Dichte aufgetrennt.
 
    DNA (DNS)-Analyse: Methode zum Erkennen der genetischen Zellstruktur bestimmter biologischer Spuren (zum Beispiel Blut, Samen, Speichel, Haare) zum Zwecke des Vergleichs mit Musterproben bekannter Herkunft. Ein der Genomanalyse zuzurechnendes Verfahren, bei dem mittels Gensonden Fragmente der DNS - Desoxyribonukleinsäure, der wesentliche Bestandteil des Zellkerns - eines Individuums sichtbar gemacht und verglichen werden können. Auf diese Weise läßt sich anhand von Spuren, die menschliches Zellmaterial mit DNS enthalten, bei Vorliegen entsprechenden Vergleichsmaterials eine eindeutige Identifizierung bzw. ein Ausschluß Verdächtiger ermöglichen. Auch als »genetische Analyse« oder - fälschlich - »genetischer Fingerabdruck« oder »DNS-Fingerabdruck« bezeichnet. In der internationalen Kriminalistik hat sich der englische Begriff DNA (vom englischen Desoxyribonnucleic acid) durchgesetzt.
 
    Doppelbrechung: Eigenschaft aller nichtkubischen Kristalle, ein Lichtbündel in zwei senkrecht zueinander polarisierte Teilbündel mit unterschiedlichen Fortpflanzungsgeschwindigkeiten und Brechzahlen aufzuspalten. Wird in der Kriminalistik zur Bestimmung von Sand, Erde und Fasern genutzt.
 
    Fingierte Spuren: Veränderungen, die ein Täter oder Tatbeteiligter bewußt am Tatort vorgenommen hat, um von sich, seinem Tatbeitrag oder von der Tat abzulenken, irrezuführen oder den Sachverhalt zu verdecken.
 
    Forensischer Anthropologe: Ein Spezialist für Knochen- und Skelettfunde, der den ermittelnden Kriminalisten bei der Bestimmung und Zuordnung menschlicher Überreste beisteht.
 
    Forensischer Odontologe: Ein Zahn- und Kieferspezialist, der den oder die ermittelnden Kriminalisten bei der Identifizierung von Leichenfunden (durch Gebißvergleich) sowie (durch Untersuchung von Bißspuren) bei der Tätererkennung unterstützt.
 
    Gaschromatographie / Massenspektrometrie (GC/MS): Zwei in der kriminaltechnischen Analyse gebräuchliche Methoden zur Bestimmung unbekannter Substanzen, z. B. Drogen, Brandlegungsmittel und ähnlichem. Häufig in Kopplung mit der Massenspektrometrie verwendet, wodurch sich selbst kleinste Mengen einer Substanz abtrennen und bestimmen lassen.
 
    Identifizierung von Spuren: Siehe »Individualcharakter kriminaltechnischer Spuren«.
 
    Individualcharakter kriminaltechnischer Spuren: Die Zuordenbarkeit von Spuren zu bestimmten Kategorien oder Materialklassen zum Zwecke der Identifizierung. Zu unterscheiden von der eigentlichen Identifizierung, bei der die individuelle Herkunft einer Spur festgestellt wird. Aufgrund des Individualcharakters eines am Tatort aufgefundenen Papierfetzens (Holzanteil, Papiergewicht, Beschichtung) läßt sich zum Beispiel feststellen, daß das fragliche Papier häufig zum Druck von Illustrierten verwendet wird. Identifiziert aber kann die Spur werden, wenn sich der Papierfetzen genau in eine Seite einer Illustrierten einpassen läßt, die sich im Besitz eines Tatverdächtigen befindet. Es versteht sich von selbst, daß die Identifizierung vor Gericht einen höheren Beweiswert hat als die Individualisierung.
 
    Leichenflecke: Nach dem Tode auftretende rötlich-violette Verfärbungen, die durch Absenken und Verdickung des Blutes entstehen. Leichenflecke sind ein Anhaltspunkt für das Abschätzen des Todeszeitpunktes.
 
    Locards Prinzip: In dieser von ihm formulierten Theorie vertritt der französische Kriminalist Edmond Locard den Standpunkt, daß es immer zu einem Austausch von Spuren zwischen dem Täter und dem Opfer bzw. dem Tatort kommt, so geringfügig und schwer erkennbar diese Spuren auch sein mögen.
 
    Massenspektrometrie: Siehe
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