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War against people

War against people

Titel: War against people
Autoren: Noam Chomsky
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bessere Gelegenheit,
    um eine pervertierte Wissenschaft daran zu hindern, bislang unvorstellbare Schäden
    anzurichten.« Ein sinnvoller Vorschlag, der sich ohne Gewaltanwendung leicht in die Tat
    umsetzen ließe, aber gerade darum geht es ja gar nicht.
    William Pfaff, ein Analytiker der politischen Szene, beklagte die Abneigung Washingtons,
    »theologische oder philosophische Anschauungen« zu Rate zu ziehen, wie dies politische
    Analytiker in Großbritannien und den Vereinigten Staaten während der fünfziger und sechziger
    Jahre praktiziert hätten. Pfaff dachte jedoch an Thomas von Aquin und den
    Renaissancetheologen Francisco Suarez und nicht an die klaren, unzweideutigen Grundlagen
    des gegenwärtigen internationalen und nationalen Rechts, die der Kultur der Intellektuellen
    nichts bedeuten. Ein weiterer liberaler Analytiker drängte die Vereinigten Staaten, folgender
    Tatsache ins Auge zu sehen: Wenn die USA ihre unvergleichliche Macht »tatsächlich um der
    Menschheit willen ausüben, dann hat die Menschheit dabei ein gewisses Mitspracherecht«,
    das ihr »von der Verfassung, dem Kongreß und den gelehrten Herren des Sonntagsfernsehens
    verweigert wird«; »die anderen Nationen haben Washington nicht das Entscheidungsrecht
    übertragen, wann, wo und wie ihre Interessen vertreten werden sollen« so Ronald Steel.
    Allerdings bietet die Verfassung durchaus solche Möglichkeiten, indem sie gültige Verträge
    und insbesondere deren grundlegendsten, die UN-Charta, zum »höchsten Gesetz des Landes«
    erhebt. Zudem ermächtigt sie den Kongreß, »Verstöße gegen das internationale Recht« auf
    der Grundlage der UN-Charta »zu bestimmen und zu bestrafen«. Des weiteren ist die
    Formulierung »die anderen Nationen haben Washington das Entscheidungsrecht nicht
    übertragen« einigermaßen untertrieben; sie haben es der US-amerikanischen Regierung explizit
    verwehrt und sind damit der (zumindest rhetorischen) Leitlinie Washingtons gefolgt, die die
    Charta maßgeblich geprägt hat.4
    Der Hinweis auf die Verletzung der UN-Resolutionen durch den Irak diente im wesentlichen
    dazu, den beiden kriegführenden Staaten (USA und Großbritannien) das Recht auf
    Gewaltanwendung zuzusprechen und sie die Rolle von »Weltpolizisten« spielen zu lassen
    — eine Beleidigung für die Polizei, die, zumindest im Prinzip, das Recht durchsetzen und
    nicht in Makulatur verwandeln soll. Es gab Kritik an Washingtons »Arroganz der Macht« und
    dergleichen, was für einen gewalttätigen Verbrecherstaat, der sich selbst außerhalb der
    Rechtsordnung stellt, kaum der angemessene Ausdruck ist.
    Man könnte (was niemand wirklich versucht hat) die amerikanisch-britischen Ansprüche
    mit einer arg gewundenen rechtlichen Argumentation zu stützen suchen. Der erste Schritt
    läge im Nachweis, daß der Irak die UN-Resolution 687 vom 3. April 1991 verletzt hat. Diese
    Resolution sieht einen Waffenstillstand vor, »sobald der Irak offiziell mitteilt«, daß er die
    Bedingungen (Zerstörung der Waffen, Untersuchung durch UN-Kommissionen usw.)
    akzeptiert. Es ist die vielleicht längste und detaillierteste Resolution, die der Sicherheitsrat
    jemals verabschiedet hat, aber sie enthält keine Erzwingungsmechanismen. Der zweite
    Argumentationsschritt wäre die Behauptung, daß die Verletzung der Resolution 687 die Reso-
    lution 678 »wieder in Kraft setzt«. 5 Diese ermächtigt die Mitgliedsstaaten, »alle notwendigen Mittel anzuwenden, um Resolution 660 zu stützen und durchzusetzen« 6, die den Irak auffordert,
    sich sofort aus Kuwait zurückzuziehen und beide Staaten dazu anhält, »ohne Verzögerung
    intensive Verhandlungen zur Beilegung ihrer Differenzen aufzunehmen«, wobei die Verträge
    der Arabischen Liga den Rahmen abgeben sollen. Die Resolution 678 setzt auch »alle [auf
    Resolution 660] folgenden relevanten Resolutionen« (genauer gesagt 662 und 664) in Kraft,
    deren Relevanz darin besteht, daß sie sich auf die Besetzung Kuwaits und die damit
    verbundenen Handlungen des Irak beziehen. Wird mithin Resolution 678 wieder in Kraft
    gesetzt, bleibt alles beim alten: sie ermächtigt nicht zur Gewaltanwendung, um die spätere
    Resolution 687 durchzusetzen, die ganz andere Schwerpunkte enthält und über Sanktionen
    nicht hinausgeht.
    Man muß die Angelegenheit nicht weiter diskutieren. Die USA und Großbritannien hätten
    alle Zweifel beseitigen und, gemäß der Charta, den Sicherheitsrat anrufen können, um sich
    von ihm zur »Androhung und Anwendung
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