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War against people

War against people

Titel: War against people
Autoren: Noam Chomsky
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NOAM CHOMSKY
    WAR AGAINST PEOPLE
    MENSCHENRECHTE UND SCHURKENSTAATEN
    Aus dem Amerikanischen von Michael Haupt
    Europa Verlag Hamburg • Wien
    Originalausgabe »Rogue States. The Rule of Force in World Afifairs«
    Deutsche Erstausgabe
    © Europa Verlag GmbH Hamburg/Wien, September 2001
    ISBN 3-203-76011-8
    Inhalt
    I. Eine Galerie der Schurken -Wer gehört dazu?
    II. Schurkenstaaten
    III. Kuba und die US-Regierung: David gegen Goliath
    IV. Jubeljahr 2000
    V. »Die Rechte zurückerlangen«: Ein dornenreicher Weg
    VI. Die Erblast des Kriegs
    VII. Sozioökonomische Souveränität
    Glossar
    Zeitschriften-Siglen
    Zitierte Bücher von Noam Chomsky
    Zum Autor
    I. Eine Galerie der Schurken- Wer gehört dazu?
    Wie viele andere Begriffe des politischen Diskurses wird der Terminus »Schurkenstaat«
    auf zweierlei Weise verwendet: zum einen propagandistisch, um ausgewählte Feinde zu
    kennzeichnen, zum anderen wörtlich, um damit Staaten zu beschreiben, die sich selbst an
    internationale Regeln und Abmachungen nicht gebunden fühlen. Die Logik läßt erwarten,
    daß die mächtigsten Staaten unter die zweite Kategorie fallen, sofern ihnen nicht
    innenpolitische Beschränkungen auferlegt werden. Diese Erwartung wird von der Geschichte
    bestätigt.
    Auch wenn internationale Regeln und Abmachungen nicht durchweg streng festgelegt sind,
    so gibt es doch ein gewisses Maß an Übereinstimmung, was allgemeine Richtlinien betrifft.
    In der Epoche nach dem Zweiten Weltkrieg sind diese Richtlinien zum Teil durch die UN-
    Charta, Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs und verschiedene Abkommen und
    Verträge kodifiziert worden. Die USA fühlen sich an diese Normen nicht gebunden und
    benötigen für deren Verletzung seit dem Ende des Kalten Kriegs, der ihnen die weltweite
    Vorherrschaft bescherte, nicht einmal mehr irgendwelche Vorwände. Diese Tatsache ist
    nicht unbemerkt geblieben. Im Mitteilungsblatt der American Society of International Law
    (ASIL; Amerikanische Gesellschaft für Internationales Recht) hieß es im März 1999, daß
    »das internationale Recht in unserem Land mittlerweile weniger hoch geachtet wird als zu
    irgendeiner anderen Zeit« in diesem Jahrhundert; und auch der Herausgeber der Fachzeitschrift
    der ASIL hatte kurz vorher beklagt, daß Washingtons Nichtachtung vertraglicher
    Verpflichtungen »auf alarmierende Weise zugenommen« habe.1
    Das diesem Verhalten zugrundeliegende Prinzip wurde 1963 von Dean Acheson formuliert,
    als er die ASIL darüber in Kenntnis setze, daß die »Angemessenheit« einer Reaktion auf eine
    »Bedrohung ... der Macht, der Position und des Prestiges der Vereinigten Staaten ... kein
    Gegenstand des Rechts« sei. Das intitutionelle Recht, hatte er zu einem früheren Zeitpunkt
    erklärt, ist nützlich, um »unsere Position mit einem Ethos zu vergolden, das aus höchst
    allgemeinen, in die Rechtslehre eingegangenen, Moralprinzipien abgeleitet ist«. Aber die
    USA sind daran nicht gebunden.2
    Acheson bezog sich mit seiner Bemerkung vor allem auf die Kuba-Blockade. Kuba ist seit
    vierzig Jahren eines der Hauptziele US-amerikanischer Wirtschafts- und Terrorkriege - und
    war es schon vor der geheimen Entscheidung von 1960, die Regierung zu stürzen. Die
    kubanische Bedrohung wurde von Arthur Schlesinger verdeutlicht, der in einem Bericht der
    Lateinamerika-Mission an den zukünftigen Präsidenten Kennedy zu folgenden Aussagen
    gelangte: Es sei »die Verbreitung von Castros Idee, die Sache in die eigenen Hände zu nehmen«,
    wodurch die »Armen und Unterprivilegierten« in anderen Ländern ermutigt würden, wie
    Schlesinger später formulierte, »jetzt bessere Lebensbedingungen zu fordern«. Das wurde
    auch der »Viruseffekt« genannt. Damals stand der Kalte Krieg im Vordergrund: »Die
    Sowjetunion hockt gleichsam in den Startlöchern, winkt mit beträchtlichen
    Entwicklungsgeldern und stellt sich als Modell dar, wie man die Modernisierung innerhalb
    einer Generation erreichen kann.«3
    Es kann nicht überraschen, daß sich die US-Attacken nach dem Zerfall der Sowjetunion
    verschärften. Die Maßnahmen wurden weltweit verurteilt: durch die Vereinten Nationen,
    die Europäische Union, die Organisation amerikanischer Staaten (OAS) und ihre
    Rechtsinstitution, das Inter-American Juridical Committee, das ebenso wie die
    Interamerikanische Menschenrechtskommission, einmütig die Verletzung internationalen
    Rechts durch die USA anprangerte. Nur wenige zweifeln daran, daß die Maßnahmen der
    USA
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