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War against people

War against people

Titel: War against people
Autoren: Noam Chomsky
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von Gewalt« ermächtigen zu lassen. London
    unternahm einige Schritte in diese Richtung, ging aber sofort auf Distanz, als deutlich wurde,
    daß der Sicherheitsrat andere Vorstellungen hatte. Blairs (rasch wieder abgebrochene) Ini-
    tiative sei, so ein Leitartikel der Financial Times, ein »Fehler« gewesen, weil sie »die anglo-
    amerikanische Position geschwächt« habe.7 Doch sind derlei Erwägungen in einer von
    Schurkenstaaten, die Recht und Gesetz verachten, beherrschten Welt ohnehin bedeutungslos.
    Nehmen wir an, der Sicherheitsrat würde die Anwendung von Gewalt befürworten, um den
    Irak für die Verletzung der Resolution 687 zu bestrafen. In diesem Fall wären sämtliche
    Staaten dazu ermächtigt — zum Beispiel auch der Iran, der somit das Recht hätte, in den
    südlichen Irak einzumarschieren, um einen Aufstand zu unterstützen. Der Iran ist ein
    Nachbarstaat und war das Opfer irakischer Angriffe, bei denen auch chemische Waffen zum
    Einsatz kamen. Die USA standen dem Irak damals übrigens hilfreich zur Seite. Der Iran könnte
    durchaus glaubhaft machen, daß sein Einmarsch in der Regipn nicht ohne Untersiützung bleiben
    würde, was für Großbritannien und die USA C.anz gewiß nicht gilt. Allerdings würden solche
    Aktionen des Iran niemals geduldet werden, obwohl sie weitaus weniger schändlich wären
    als die Pläne der Zwingherren von eigenen Gnaden. Schwer vorstellbar, daß solche
    elementaren Erwägungen Eingang in die öffentliche Diskussion finden, die in Großbritannien
    und den USA geführt werden.
    Offene Verachtung
    Die Verachtung für die Herrschaft des Gesetzes hat in der politischen Praxis und der geistigen
    Kultur der USA tiefe Wurzeln geschlagen. Nehmen wir als Beispiel nur die Reaktion auf das
    Urteil des Weltgerichtshofs von 1986, das den Vereinigten Staaten »ungesetzliche
    Gewaltanwendung« gegen Nicaragua vorwarf. Die USA wurden aufgefordert, auf diese zu
    verzichten und umfangreiche Reparationen zu zahlen. Die Unterstützung der Contras wurde
    als »militärische«, nicht aber als »humanitäre« Hilfe deklariert. Die Antwort war eindeutig:
    Der Weltgerichtshof, so hieß es, habe sich unglaubwürdig gemacht. Die Urteilsbegründungen
    wurden für nicht druckreif erklärt und einfach ignoriert.
    Der Kongreß, in dem die Demokraten die Mehrheit hatten, stellte sofort weitere Gelder für
    die Ausweitung der ungesetzlichen Gewaltanwendung zur Verfügung. Washington legte sein
    Veto gegen eine Resolution des UN-Sicherheitsrats ein, die alle Staaten dazu aufrief, das
    internationale Recht zu respektieren — Namen wurden nicht genannt, aber die Absicht lag
    auf der Hand. Als die Generalversammlung eine ähnliche Resolution verabschiedete, stimmten
    die USA dagegen. Unterstützt wurden sie lediglich von Israel und El Salvador. Im darauff
    olgenden Jahr konnten die Vereinigten Staaten dann nur noch auf das ohnehin automatische
    israelische »Nein« zählen. Über solche Vorgänge und ihre Bedeutung schweigen die
    meinungsbildenden Medien und Zeitungen sich zumeist aus.
    Unterdessen erklärte Außenminister George Shultz, daß »Verhandlungen ein Euphemismus
    für die Kapitulation sind, solange nicht der Schatten der Macht auf den Verhandlungstisch
    fällt«. Er verurteilte all jene, die »utopische, legalistische Mittel wie die Vermittlung von
    außen, die Vereinten Nationen, den Weltgerichtshof« befürworten »und zugleich den
    Machtfaktor in der Gleichung übersehen«. Solche Gesinnungen finden in der modernen
    Geschichte ihre Vorläufer .8
    Besonders enthüllend ist die Verachtung für den Artikel 51 der UN-Charta. Sie zeigte sich
    mit bemerkenswerter Deutlichkeit gleich nach dem Genfer Abkommen von 1954, das
    Friedensregelungen für Indochina vorsah. Washington hielt die Abmachungen für eine
    »Katastrophe« und ging sofort daran, sie zu untergraben. Der Nationale Sicherheitsrat der
    Vereinigten Staaten ließ insgeheim verlauten, man werde auch dann militärische Einsätze
    erwägen, wenn »kommunistische Subversion oder Rebellion nicht mit bewaffneten Angriffen
    einhergehe«. Auch ein Angriff auf China wurde nicht ausgeschlossen, falls die »Subversion«
    erkennbar »von dort aus gesteuert werde«. 9 Diese Formulierungen wurden wortwörtlich
    Jahr für Jahr von Planungsdokumenten übernommen und bekundeten, daß die Vereinigten
    Staaten das Recht hätten, gegen den Artikel 51 zu verstoßen. Dasselbe Dokument forderte die
    Remilitarisierung Japans und sah vor, Thailand »zum
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