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Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Titel: Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen
Autoren: Detlef Pohl
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Wartezeit gelten auch Zeiten, in denen kein Beitrag gezahlt wurde, etwa bei Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung). Außerdem gibt es immer noch zahlreiche Übergangsbestimmungen. In der Praxis sieht es aber so aus, dass Berufstätige im Schnitt mit 60,4 Jahren in Altersrente gehen – dann jedoch mit teils heftigen Abschlägen (siehe Seite 24 f.). 1996 waren Berufstätige im Schnitt noch elf Monate eher in Rente gegangen.
    Übergangsregeln mit und ohne Abschlag:
    Frauen: Vorzeitige Rente mit 60 wurde bis Ende 2004 abgeschafft. Frauen erhalten erst mit 65 Jahren Altersrente (ab Geburtsjahrgang 1952). Mit 60 können nur noch Frauen (Jahrgänge 1951 und älter) in Rente gehen, die nach dem 40. Geburtstag auf mehr als 10 Jahre Pfichtbeitragszeiten kommen und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben (mit lebenslangem Abschlag).
    Arbeitslose und Altersteilzeit-Arbeitnehmer: Ab Geburtsjahrgang 1949 gibt es erst mit 63 Jahren Rente (mit lebenslangem Abschlag), früher ab 60. Wer bis 1948 geboren ist, kann zwar mit 60, 61 oder 62 in Altersrente, muss aber mit deutlich höheren Abschlägen rechnen. Vertrauensschutz gibt es nur für Jahrgänge bis 1951, die bereits vor 2004 arbeitslos waren oder gekündigt hatten oder Altersteilzeit vereinbart hatten.
    Langjährig Versicherte: Vorzeitige Rente mit mindestens 35 Versicherungsjahren hängt vom Geburtsjahr ab: Sind Sie vor 1949 geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können diese Altersrente aber auch – mit einem Abschlag von 7,2 Prozent – ab 63 in Anspruch nehmen. Sind Sie zwischen 1949 und 1963 geboren, wird die Altersgrenze stufenweise angehoben. Sind Sie 1964 oder später geboren, liegt die Altersgrenze erst bei 67. Sie können die Altersrente jedoch auch ab 63 vorzeitig in Anspruch nehmen (14,4 Prozent Abschlag).
    Informative Broschüren
    Details zu Altersgrenzen und Übergangsregelungen nennt insbesondere die Broschüre »Die richtige Altersrente für Sie«, die immer wieder aktualisiert wird und die es kostenlos bei allen Rentenversicherungsträgern gibt. Sie können auch per Internet bestellt oder direkt auf Ihren PC heruntergeladen werden: www.drv-bund.de .

Wann kann ich früher in Rente?
    Schwerbehinderte (mindestens 50 Prozent Behinderung) können bereits vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag in Rente gehen. Zunächst gilt: Altersrente für Schwerbehinderte erhält, wer
bei Beginn der Rente schwerbehindert oder – bei Geburtsjahrgängen 1950 und älter – berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht war und
es auf mindestens 35 Jahre Versicherungszeit (Wartezeit) bringt.
    Allerdings kommt es auch hier wieder auf das Geburtsdatum an. Je älter, desto bessere Regelungen sind drin:
    Vor 1952 geboren: Altersrente ohne Abschlag gibt es ab 63 Jahren. Vorzeitig ab 60 können Sie mit einem Abschlag von 10,8 Prozent in Rente gehen. Aus Vertrauensschutzgründen können Sie ohne Abschlag ab 60 in Rente gehen, wenn Sie bis zum 16.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis 2000 geltenden Recht waren.
    1952 bis 1963 geboren: Die Altersgrenze für Rente ohne Abschlag wird stufenweise angehoben.
    1964 oder später geboren: Altersrente für Schwerbehinderte gibt es ohne Abschlag erst mit 65. Vorzeitige Rente ist erlaubt, wird aber mit Abschlag bestraft.
    Wieder anders ist die Geburtsdatums-Rechnung, um vorzeitige Altersrente nach längerer Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit zu bekommen. Um hier abschlagsfrei Rente zu erhalten, muss man mindestens 60 Jahre alt sein. Leider steigt dieses Mindestalterseit 2006 für Versicherte, die zwischen 1946 und 1948 geboren sind, in Monatsschritten auf 63 Jahre. Bis Ende 2008 sind diese Monatsschritte endgültig vollendet (siehe Tabelle).
    Spätere Altersrente für Arbeitslose bzw. Altersteilzeit- Arbeitnehmer (Auszug)
Geburtsjahr bis…
Rentenbeginn ab
Frühester Rentenstart
Abschlag
Jahr
+ Monat

(%)
Januar 1947
61
1
März 2008
14,1
Juli 1947
61
7
März 2009
12,3
Januar 1948
62
1
März 2010
10,5
Juli 1948
62
7
März 2011
8,7
Ab Dezember 1948
63
0
Januar 2012
7,2
1949 bis 1951
63
0
63. Geburtstag
7,2
    Quelle: DRV-Bund
    Wer vorgezogene Altersrente erhält
    Diese durch den Arbeitsmarkt bedingte vorgezogene Altersrente erhält ohnehin nur, wer vor 1952 geboren wurde und mindestens 60 Jahre alt ist, eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren vorweisen kann und bei Beginn der Altersrente arbeitslos ist und ab 58,5 Jahren insgesamt 52 Wochen
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