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Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Titel: Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen
Autoren: Detlef Pohl
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Jahre
67
    Rentenkürzung
    De facto ist dies eine Rentenkürzung, zumal der Arbeitsmarkt die verlängerte Lebensarbeitszeit nicht hergibt. Diese harte Wirklichkeit hat so gar nichts mit den Wünschen der aktuell Erwerbstätigen zu tun: Sie wollen nach wie vor im Schnitt mit 59 Jahren in Rente gehen, ergab das jährlich vorgenommene Ruhestands-Barometer eines großen Versicherungskonzerns. Als realistisch sehen die Erwerbstätigen den eigenen Renteneintritt allerdings erst mit 64 Jahren an. Im internationalen Vergleich sind es die Deutschen und die Amerikaner, die glauben, am längsten arbeiten zu müssen.
    Arbeiten bis zum 67. Lebensjahr
    Die meisten Deutschen werden jedoch bis 67 arbeiten müssen, um von der Altersrente halbwegs leben zu können. Wer nach 45 Berufsjahren mit 67 in Rente geht, erhält nach aktuellen Berechnungen rund 65 Prozent seines letzten Nettoeinkommens als Rente. Steigt er schon mit 63 aus, so bleiben ihm nur noch 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
    Anspruch auf Beschäftigung bis 67
    Arbeitnehmer haben nach der Gesetzesänderung Anspruch auf Beschäftigung bis 67. Niemandem kann also vorher aus Altersgründen gekündigt werden.

Gehöre ich zu den anderen Ausnahmen, die schon früher Rente bekommen?
    Von schweren gesundheitlichen Handicaps, Bergleuten und Langzeitarbeitslosigkeit abgesehen, wird es immer schwerer, vor dem Regelalter von 65 Jahren (ab 2012: 67 Jahre) gesetzliche Altersrente zu kassieren. Am ehesten schaffen dies noch so genannte besonders langjährig Versicherte. Das sind Menschen, die es auf 35 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung gebracht haben. Zur Belohnung dürfen sie schon ab ihrem 63. Geburtstag statt erst mit 65 in den Ruhestand. Die Regelung verschlechtert sich permanent und richtet sich vor allem nach dem Geburtsjahr (siehe Tabelle auf Seite 23):
Sind Sie vor 1949 geboren, liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren. Sie können diese Altersrente aber auch – mit einem Abschlag von 7,2 Prozent – ab 63 in Anspruch nehmen.
Sind Sie zwischen 1949 und 1963 geboren, wird die Altersgrenze stufenweise bis 67 Jahre angehoben.
Sind Sie 1964 oder später geboren, liegt die Altersgrenze erst bei 67. Sie können die Altersrente jedoch auch ab 63 vorzeitig in Anspruch nehmen (14,4 Prozent Abschlag).
    Vertrauensschutz
    All diese Verschlechterungen lassen sich für manche Betroffene durch ein Zauberwort aus der Welt schaffen: Vertrauensschutz.
    Wenn Sie vor dem 1.1.1955 geboren sind und vor dem 1.1.2007 mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbart haben, können Sie aus Vertrauensschutzgründen weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschlag in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Nehmen Sie die Altersrente vorzeitig ab 63 in Anspruch, müssen Sie einen Abschlag in Höhe von 7,2 Prozent in Kauf nehmen. Für einige Geburtsjahrgänge besteht aber die Möglichkeit, die Rente sogar schon vor dem 63. Lebensjahr zu beziehen. Um in diesen Genuss kommen zu können, müssen Sie allerdings vor dem 1.1.2007 mit Ihrem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbart haben.
    Künftige Altersgrenze auf 67 auch für langjährig Versicherte
Jahrgang
Verlängerung Berufs-Tätigkeit um … Monate
Künftiger Rentenbeginn
Abschlag bei Renten-Start mit 63 (Prozent)
01/1949
1
65 + 1
7,5
02/1949
2
65 + 2
7,8
03-12/1949
3
65 + 3
8,1
1950
4
65 + 4
8,4
1951
5
65 + 5
8,7
1952
6
65 + 6
9,0
1953
7
65 + 7
9,3
1954
8
65 + 8
9,6
1955
9
65 + 9
9,9
1956
10
65 + 10
10,2
1957
11
65 + 11
10,5
1958
12
66
10,8
1959
14
66 + 2
11,4
1960
16
66 + 4
12,0
1961
18
66 + 6
12,6
1962
20
66 + 8
13,2
1963
22
66 + 10
13,8
ab 1964
24
67
14,4

Welche Nachteile muss ich bei vorzeitiger Rente fürchten?
    Wer in Rente geht, ehe es ihm eigentlich zusteht, muss sich für jeden Monat früher als erlaubt 0,3 Prozent Abzug von seiner eigentlichen Rente gefallen lassen – und zwar lebenslang. Das bedeutet: Auch wenn Sie dann irgendwann 65 bzw. 67 Jahre alt sind, bleibt es bei den Abzügen – umgerechnet 3,6 Prozent für jedes Rentenjahr vor Erreichen der so genannten Regelaltersgrenze.
    Früherer Ruhestand drückt die Rente
Renten-
beginn
Entgelt-
punkte 1
Anspruch 2
Abschlag 3
Altersrente
65
46
1.208,42

1.208,42
63
44
1.155,88
83,223
1.072,66
    Freiwillige Beitragszahlungen
    Solche Abschläge können durch freiwillige Beitragszahlungen ausgeglichen werden. Dies kommt jedoch vergleichsweise teuer (Nachzahlung = abgezogene Entgeltpunkte × Beitragssatz × Durchschnittsentgelt: Zugangsfaktor). Die Rentenversicherung selbst empfehlt
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