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Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Titel: Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen
Autoren: Detlef Pohl
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1947 bis 1951) bzw. 2,0 Prozent (Jahrgang 1952 und jünger) ausgegangen. Für die Jahrgänge 1946 und älter wird gar keine Dynamisierung mehr ausgewiesen (Null-Variante).

Wie realistisch ist es, bei vorzeitigem Ausstieg mit dem Geld auszukommen?
    Gehen wir vom künftigen Normalfall aus: Wer heute 44 Jahre alt oder jünger ist, erhält in aller Regel erst mit 67 Jahren Altersrente. Die Geburtsjahrgänge ab 1964 werden den so genannten Nachholfaktor, der zur Dämpfung künftige Rentenanpassungen in die allgemeine Rentenberechnungsformel eingearbeitet worden ist, also stärker spüren als ältere Geburtsjahrgänge. Seriöse Berechnungen gehen davon aus, dass die ersten Betroffenen ab 2012, die nach 45 Berufsjahren mit 67 in Rente gehen, rund 65 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens als Rente bekommen. Steigt er nach 45 Berufsjahren schon mit 63 aus, so bleiben nur noch 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Viele Deutsche kommen aber längst nicht mehr auf 45 Berufsjahre mit rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung und müssen sich so mit weniger Altersrente begnügen. Fazit: Die meisten Deutschen werden künftig bis 67 arbeiten müssen, um von der Altersrente halbwegs leben zu können.
    Trügerische Sicherheit
    In der jährlichen Renteninformation sind Bruttorenten ausgewiesen, die zwar deutlich höher als die Nettoeinkünfte sind, aber Versicherte in trügerische Sicherheit wiegen, denn es gehen noch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern ab. Existieren zudem weitere Einkünfte, etwa aus Mieten oder Kapitalerträgen, können schnell die steuerlichen Freibeträge überschritten sein, sodass netto noch weniger Altersrente übrig bleibt.
    Für 2030 hat die Bundesregierung nur noch ein Rentenniveau als Ziel, das 43 Prozent des letzten Nettoeinkommens der Arbeitnehmer beträgt. Davon werden viele kaum üppig leben können, wenn sie bis 67 arbeiten. Noch viel mehr Leute werden aber darben müssen, wenn sie bei diesem Rentenniveau vorzeitig Altersrente mit 65 oder 63 Jahren anstreben.
    Private oder betriebliche Vorsorge
    Heute arbeiten nur noch etwa 48 Prozent der über 55-Jährigen. Zudem hat sich die Rentenbezugszeit in den vergangenen 40 Jahren von 10 auf 17 Jahre deutlich erhöht. Das belastet die Rentenkassen, zumal immer weniger Beitragszahler »nachwachsen«. Das bedeutet im Klartext: Wer sich vorzeitig in die Altersrente verabschieden will, muss sich das auch leisten können. Dazu ist zusätzliche private oder betriebliche Vorsorge unerlässlich (siehe Tabelle).
    Was private und betriebliche Vorsorge bringt
Anlageform
Rendite-Erwartung 1
vor Steuern
nach Steuern und Sozialversicherung
Riester- Rentenversicherung
5,0
4,0
Private Rentenversicherung
3,9
4,1
Betriebsrente (Entgeltumwandlung) 2
4,4
3,62
Pfandbrief
5,0
3,753
Sparplan mit Bundesschatzbriefen 3
3,75
2,81

Teilzeit-Job vor 65 bzw. 67 – kann ich damit meine Rente wirklich aufbessern?
    Wer schon vor dem Alter von 65 bzw. künftig 67 Jahren Anspruch auf die volle Rente hat, aber noch arbeiten möchte, darf nur sehr wenig hinzuverdienen oder muss sich Abstriche an der vollen Rente gefallen lassen. Ungestraft darf man als Rentner unter 65 (künftig 67) höchstens 400 Euro hinzuverdienen (Stand: 1.1.2008). Innerhalb eines Jahres darf diese Grenze höchstens in zwei Monaten und maximal um das Doppelte überschritten werden (also höchstens 800 Euro).
    Das attraktive Ziel, früh in Rente zu gehen und je nach Lust und Laune noch etwas zu jobben, ist durch den Gesetzgeber angesichts der niedrigen Summe kaum erreichbar.
    Umwandlung der Rente in Teil-Rente
    Denn ist die Arbeit einträglicher, so wird sofort die volle Rente in eine Teil-Rente umgewandelt. Je nach Arbeitseinkommen werden dann nur ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der vollen Rente ausgezahlt; der Rest verfällt.
    Einkommensgrenzen für Hinzuverdienst
    Je geringer der ausgezahlte Rentenanteil, desto größer die Beträge, die Sie hinzuverdienen dürfen. Die groben Einkommensgrenzen, bei denen Hinzuverdienst die Rente nicht schmälert (siehe Tabelle auf Seite 31).
    So viel dürfen Teil-Rentner dazuverdienen 1
Höhe der Rente
Erlaubter Brutto-Hinzuverdienst bei Bruttoeinkommen vor der Regelaltersgrenze von rund...
Alte Bundesländer
... 450 Euro
... 2.450 Euro
... 5.150 Euro
volle Rente
bis 400
bis 350
bis 350
2/3-Rente
458
917
1.738
1/2-Rente
685
1.372
2.600
1/3-Rente
913
1.826
3.462
Neue Bundesländer
... 440 Euro
... 2.050 Euro
... 4.320 Euro
volle Rente
bis
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