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Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Titel: Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen
Autoren: Detlef Pohl
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dazu: Sie müssen mindestens 54 Jahre alt sein und gegenüber der Rentenversicherung erklären, Ihre Altersrente vorzeitig beziehen zu wollen. Dies bedeutet im Altervon 54 Jahren aber praktisch die Höchststrafe. Beispiel: Ein Arbeitnehmer (Jahrgang 1964) hat in der Regel erst mit 67 Jahren Anspruch auf Altersrente. Würde er schon mit 54 vorzeitige Rente beantragen, so gingen ihm 13 Jahre verloren. Macht alles in allem 46,8 Prozent Abschlag von der Rente – lebenslänglich. Hinzu käme, dass ihm 13 Jahre Beitragszahlungen fehlen, die zusätzlich die Rente zusammenschmelzen lassen. Da klingt es wie eine Farce, wenn die gesetzliche Rentenversicherung eine Beratung verspricht, ob sich die zusätzliche Zahlung von Beiträgen auch wirklich lohnt. »Kunden erhalten eine ausführliche Beratung – auch unter Beachtung der Rendite.«
    Beispiel
    Eine Frau (Jahrgang 1950) kann noch vorgezogene Altersrente ab 60 bekommen. Sie büßt jedoch lebenslang 18 Prozent der Rente ein (60 Monate × 0,3 Prozent). Übrigens: Berechnet wird der Abschlag auf Basis des Rentenanspruchs, der bis zu dem Tag erworben wurde, an dem die Frührente tatsächlich beginnt. Unterm Strich ist die Einbuße aber größer als die jeweilige Prozentzahl, weil ja bis 65 bzw. 67 Jahre durch die Frührente noch mehrere Jahre Beitragszeiten fehlen (siehe Tabelle).
    Ausgleichszahlungen lohnen sich selten
    Laut Stiftung Warentest lohnen sich Ausgleichszahlungen nur selten, insbesondere nicht für Singles, Kinderlose und Witwen. Wer Ausgleichszahlungen leistet, es sich aber später anders überlegt, und doch bis 65 bzw. 67 durcharbeitet, bekommt den Ausgleichsbetrag nicht zurück. Der Ausgleichsbetrag zählt jedoch als Rentenbeitrag und erhöht dann die Altersrente.

Aktueller Stand meiner Rente – wer rechnet ihn mir aus?
    Um schon während der Berufstätigkeit einen Eindruck von der späteren Rentenhöhe zu bekommen, verschicken die Versicherungsträger seit 2005 unaufgefordert einen jährlichen Kontoauszug (»Renteninformation«). Voraussetzung: Man hat schon mindestens fünf Jahre Rentenbeitrag eingezahlt und ist 27 Jahre alt. Die Information kann natürlich nur einen Überblick bis ins laufende Jahr und eine Schätzung des nächstfolgenden Jahres bieten. Dabei wird mit dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre hochgerechnet. Für jedes künftige Jahr bis zum Beginn der Altersrente kommen aber weitere Ansprüche hinzu. Wie viel das noch sein wird, hängt von der Zahl der Rentenbeitragsjahre ab, die noch verbleiben, und von der Höhe des zukünftigen Verdienstes.
    Kontoauszug informiert über Erwerbsminderungsrente
    Darüber informiert der Kontoauszug jedes Jahr aufs Neue. Er enthält übersichtlich auf zwei A4-Seiten die aktuelle Höhe der Erwerbsminderungsrente, der aktuellen Anwartschaft auf Altersrente sowie der Altersrente, falls bis 65 weiterhin so viel Beitrag eingezahlt wird wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Leider sind die genannten Beträge illusorisch hoch. Denn der jährliche Kontostand suggeriert, dass die ausgedruckte Summe quasi netto zur Verfügung stehen wird. Lediglich auf den Abzug der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird hingewiesen. Dabei handelt es sich allenfalls um die Vorschau der Bruttorente auf ein Jahr im Voraus. Weitere Prognosen in die Zukunft – Fehlanzeige (siehe Tabelle).
    Was in der Renteninformation steht
Inhalt
Beispiel
Zeitraum der erfassten Beitragsjahre und -zeiten
30.09.72 bis 31.12.07
Rente wegen voller Erwerbsminderung
548,24 Euro
Höhe der künftigen Altersrente
442,54 Euro
Wachstum der Altersrente (Hochrechnung 5 Jahre)
564,49 Euro
Rentenanpassung (+ 1 %)
650 Euro
Rentenanpassung (+ 2 %)
760 Euro
Erhaltene Beiträge von Ihnen
13.139,55 Euro
Erhaltene Beiträge von Ihrem Arbeitgeber
13.588,65 Euro
Erhaltene Beiträge von öffentlichen Kassen (BA)
2.715,56 Euro
Entgeltpunkte
19,266
    Phantasievolle Hochrechnungen
    Auch die Inflation wird nicht berücksichtigt. Dabei sind 1.000 Euro Rente in 30 Jahren nur noch 630 Euro wert. Dazu gibt es in der Renteninformation zwar einen Warnhinweis, aber keine verringerte Endsumme. Dabei wäre es ein leichtes, auf das Jahr des Rentenbeginns zum Beispiel 2,0 Prozent Inflation pro Jahr abzurechnen.
    Seit Ende Mai 2006 verschickt die gesetzliche Rentenversicherung Renteninformationen ohne phantasievolle Hochrechnungen mit tollen jährlichen Rentensteigerungen. Es wird lediglich mit durchschnittlichen Rentensteigerungen von 1,0 Prozent (Jahrgänge
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