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Vorsicht - Abzocke

Vorsicht - Abzocke

Titel: Vorsicht - Abzocke
Autoren: Susanne Zoephel
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den Vertreter ausdrücklich zu sich bestellt haben. Ob tatsächlich eine Bestellung des Vertreters für ein konkretes Angebot vorliegt oder Sie nur unverbindlich einen Besuch angefragt haben, ist rechtlich besonders relevant. Holen Sie sich im Zweifelsfall dazu den Rat der Verbraucherzentralen oder eines Anwalts/einer Anwältin ein.
Warenproben
    Die neuesten oder besten Waren und Dienstleistungen gratis testen und die Waren- und Dienstleistungsproben von den Firmen kostenlos ins Haus geliefert bekommen, ist eine tolle Sache. Aufwändig ist es jedoch, sich bei den einzelnen Firmen mit Namen und Adresse einzutragen. Diverse Vermittlungsfirmen versprechen, diese Aufgabe für Sie zu erledigen. Das Angebot klingt verlockend und einen kleinen Obolus ist dies schon wert. Wer allerdings glaubt, mit dem zumeist für zwei Jahre abgeschlossenen Abonnement tatsächlich gratis Waren und Dienstleistungen zu erhalten, wird meistens enttäuscht. Die versprochenen Päckchen bleiben häufig aus und eine Beschwerde bei der Vermittlungsfirma wird nicht helfen. Denn diese wird behaupten, ihren Job ordentlich erfüllt zu haben, sich nichts davon annehmen wollen, da es (angeblich) die Firmen sind, die die Proben nicht ausliefern. Als unschönen Ersatz für die Warenproben erhalten Sie dann oft unerwünschte Werbung, da schließlich Ihre Adresse weitergegeben worden ist.
Zeitschriftenabos
    Abonnements für Zeitschriften und Zeitungen sind sicherlich nicht per se unter den Begriff „Abzocke“ zu fassen. Doch nicht selten werden unseriöse Geschäftsideen wie z. B. Gewinnspielteilnahmen oder Werbung auf dem eigenen Fahrzeug mit Zeitschriftenabonnements verknüpft. Für solche Fälle ist es wichtig, zu prüfen, ob Sie sich aus dem Vertrag lösen können.
    Unterschieden werden Verträge, die „an der Haustür“ – d. h. zu Hause, am Arbeitsplatz oder auf der Straße – abgeschlossen werden von solchen, bei denen der Vertragsschluss per Internet, per Brief oder am Telefon erfolgt und von solchen, die in einem Geschäft geschlossen werden.
    Ein Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnement, das Sie an der Haustür abgeschlossen haben, können Sie innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Ist der Vertragsschluss per Internet, per Brief oder am Telefon erfolgt, liegt ein Fernabsatzgeschäft vor, bei dem neuerdings auch ein Widerrufsrecht besteht. Schließen Sie das Zeitschriftenabonnement jedoch in einem Geschäft ab, besteht das Widerrufsrecht nur dann, wenn das Abonnement bis zum ersten möglichen Kündigungstermin mehr als 200 Euro kostet, da dann ein sog. Ratenlieferungsvertrag vorliegt. Übrigens ist der Widerruf für Zeitschriftenabos unter 200 Euro auch ausgeschlossen, wenn Sie bei einem Unternehmen, das eigentlich überhaupt nichts mit Zeitungs- oder Zeitschriftenabos zu tun hat, einen Vertrag abschließen. In jüngster Zeit werden beispielsweise Werbemöglichkeiten für das eigene Fahrzeug angeboten ( → Auto-Werbung ) und die Kosten hierfür mit der Werbeprämie für ein Zeitschriftenabonnement finanziert.

Die rechtliche Seite
    Ãœblicherweise schließen Sie Verträge mit Vertragspartnern, die Sie zumindest namentlich kennen, über Produkte, die Sie gesehen haben, und zu Preisen, von denen Sie wissen, dass sie normalerweise gezahlt werden. Sie nehmen sich die Zeit, sich im Vorfeld über die verschiedenen Angebote zu informieren, und lassen sich von keinem Verkäufer unter Druck setzen.
    Genau in diesen Punkten unterscheidet sich die Abzocke von den „normalen“ Verträgen. Sie schließen Verträge mit Anbietern, die Ihnen bis dato meistens nicht bekannt waren. Sie haben keine Gelegenheit, das Produkt zu testen oder im Freundes- und Bekanntenkreis nach Erfahrungswerten zu fragen. Sie wissen nicht, welcher Betrag üblicherweise für das Produkt oder die Dienstleistung gezahlt wird und vertrauen dem Anbieter, dass es sich um ein Schnäppchen handelt. Ihnen werden Vertragsbestimmungen untergeschoben, die so lang oder so klein gedruckt sind, dass Sie dem Anbieter glauben, sie nicht lesen zu müssen. Mit Worten wie „Einmalige Gelegenheit“ wird Ihnen die Möglichkeit genommen, sich über verschiedene Angebote zu informieren. Sie handeln vertrauensselig und schnell und daher unüberlegt.
    1. Widerruf / Rückgabe
    Es ist leider ein weit verbreiteter Irrtum, dass Sie sich von jedem
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