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Vorsicht - Abzocke

Vorsicht - Abzocke

Titel: Vorsicht - Abzocke
Autoren: Susanne Zoephel
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Möglichkeit, die Angebote mit anderen Konkurrenzprodukten zu vergleichen. Wenn Sie sich vor einem Spontankauf schützen möchten, sollten Sie sich vor der privaten Party im Fachhandel umsehen, damit Sie scheinbar hochwertige Produkte zu angeblich günstigen Preisen tatsächlich bewerten können.
    Haben Sie sich in der gemütlichen Runde zu einem Kauf entschieden, den Sie später bereuen, haben Sie ggf. die Möglichkeit, die Bestellung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen, da es sich um ein Haustürgeschäft handelt. Die Widerrufsfrist beginnt erst dann, wenn Ihnen eine deutlich gestaltete Belehrung über Ihr Widerrufsrecht erteilt worden ist. Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist einen Monat. Häufig enthält jedoch der Bestellzettel gar keinen Hinweis auf das Ihnen zustehende Widerrufsrecht. In diesen Fällen können Sie die Bestellung auch noch nach Ablauf der Zweiwochenfrist widerrufen. Die Möglichkeit des Widerrufs besteht aber nicht, wenn die Ware nicht mehr als 40 Euro kostet und auf der Party sofort bezahlt und ausgehändigt wurde.
Versicherungsverträge
    Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz sind Ihre Rechte gestärkt worden. So können Sie sich nun beispielsweise von fast allen Versicherungsverträgen innerhalb von zwei Wochen, bei Kranken- und Lebensversicherungsverträgen sogar innerhalb eines Monats, durch einen Widerruf vom Vertrag lösen. Auch können Sie jeden Vertrag spätestens nach drei Jahren zum Ablauf des Versicherungsvertrags kündigen. Manche Versicherer tun so, als hätten sie von der neuen Regelung noch nichts gehört und bestätigen Ihnen Ihre Kündigung erst nach fünfjähriger Vertragsdauer.
    Manche unseriösen Versicherungsmakler nutzen die neuen verbraucherrechtlichen Regelungen dazu, sich von ihren Kundinnen und Kunden Vollmachten ausstellen zu lassen, mit denen sie für sie Versicherungsverträge abschließen dürfen. Wenn Sie eine solche Vollmacht unterzeichnen, wird der Versicherungsmakler Verträge für Sie abschließen, die Sie nicht brauchen. Ihr Widerrufsrecht erlischt zwei Wochen nach Aushändigung des Versicherungsscheins. Diesen wird der Versicherungsmakler Ihnen im Zweifel gar nicht geben, sodass Sie sich dann mit dem Versicherungsunternehmen auseinandersetzen müssen, um sich ggf. noch vom Vertrag lösen zu können.
    Verträge am Telefon
    â†’ Cold Calling
Verträge mit Verstorbenen
    Besonders dreiste Geschäftsleute versenden an die Angehörigen eines gerade Verstorbenen diverse Erotikartikel und behaupten, der Verstorbene hätte die Ware noch zu Lebzeiten bestellt. Aus Scham oder in Unkenntnis der Rechtslage ( → Unbestellte Ware ) lassen sich Hinterbliebene durch solche Methoden zu Vertragsabschlüssen verleiten und zahlen den geforderten Betrag. Auch wenn Ihnen in Ihrer Trauer nicht der Kopf danach steht, sich um derart unangenehme Dinge zu kümmern, und Sie lieber schnell das dem Paket beigefügte Rechnungsformular ausfüllen wollen, können Sie die Ware getrost behalten oder wegwerfen.
    Neben der Zusendung unbestellter Waren gibt es aber auch Firmen, die Dienstleistungen „anbieten“, die Sie weder bestellt haben noch benötigen. So versendet eine Firma beispielsweise Briefe, die neben der Beileidsbekundung die Mitteilung enthalten, dass der Verstorbene nun in einer Datenbank aufgeführt werde. Auch wenn das Zahlungsziel und der angehängte Überweisungsträger den Eindruck einer Rechnung erwecken, sollten Sie sich nicht überrumpeln lassen: Die Firma macht Ihnen lediglich ein Angebot für die Veröffentlichung auf der Internetseite; einen Vertrag gibt es nicht. Sie müssen hier überhaupt nicht reagieren.
    Vertragsverlängerungen
    Wenn Sie einen Vertrag eingehen, achten Sie auf die Vertragslaufzeit und vor allem darauf, ob der Vertrag automatisch endet ( → Abofallen ) oder ob Sie kündigen müssen, damit Sie nicht für eine Leistung bezahlen, die Sie nicht mehr in Anspruch nehmen wollen.
Vertreterbesuche
    Wenn es an Ihrer Haustür klingelt, ist es egal, ob Haushaltsgeräte, Bücher, Elektronikartikel oder eine Dachsanierung angeboten werden. Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Ware weniger als 40 Euro gekostet hat und Sie sie sofort erhalten haben oder wenn Sie
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