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Vorsicht - Abzocke

Vorsicht - Abzocke

Titel: Vorsicht - Abzocke
Autoren: Susanne Zoephel
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E-Mail-Postfach vermeintlich tolle Angebote wie „Sie haben gewonnen“, „Gratis“, „Wichtig“, „Sofort öffnen“ oder auch einen Betreff mit sexuellem Bezug, so sollen diese Schlüsselwörter Sie einladen, die E-Mail zu öffnen. Oft enthalten die angehängten Dateien Viren. Vorsicht ist auch geboten, weil die E-Mails häufig Links zu kostenpflichtigen Seiten beinhalten oder Sie zum Anruf einer teuren 0900-Rufnummer veranlassen sollen, was im Zweifelsfall von Ihnen zu bezahlen ist. Gerne versuchen Anbieter auch, Sie mit Worten wie „Einmalig günstig“ und „Schnäppchen“ davon zu überzeugen, eine Bestellung zu tätigen. Wollten Sie eigentlich gar nichts kaufen oder aber etwas Ähnliches kaufen und vorab noch die besten Preise vergleichen, ist Vorsicht geboten. Mit einem Mausklick schließen Sie schnell einen Vertrag ab, von dem Sie sich ggf. nur innerhalb von zwei Wochen lösen können, wenn die Voraussetzungen für einen Widerruf nach dem Fernabsatzrecht gegeben sind.
3. Internet
    Auch wenn Sie selbst im Internet surfen und über Suchmaschinen auf Seiten von Anbietern gelangen, ist Vorsicht geboten. Schnell ist der entscheidende Mausklick voreilig passiert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Vertrag binnen zwei Wochen – oder binnen eines Monats, wenn der Unternehmer Sie erst nach Vertragsschluss über Ihre Rechte informiert hat – nach dem Fernabsatzrecht widerrufen. Auch wenn sich die Vertragsbestimmungen am Bildschirm schlecht lesen lassen und Sie am liebsten mit einem Klick bestätigen wollen, alles gelesen zu haben, lesen Sie aufmerksam, was und worauf Sie sich einlassen, speichern Sie die Informationen auf Ihrem PC und drucken Sie sie ggf. aus. Bei längerfristigen Verträgen, z. B. Partnerbörsen im Internet oder Zeitschriftenabos, sind Kündigungsfristen zu beachten, um nicht länger als geplant Kunde zu bleiben.
    4. Fernsehen
    Fernsehen kann Sie teuer zu stehen kommen. In immer mehr Sendungen werden Gewinnspiele oder Abstimmungen über Kandidaten durchgeführt, indem eine teure 0137-Nummer anzuwählen ist oder eine kostspielige → Premium-SMS versendet werden soll.
    Informiert Sie der eingeblendete Werbetext oder eine Ansage über die Kosten des Gesprächs, werden Sie die Telefonrechnung in vielen Fällen begleichen müssen. Hat aber Ihr minderjähriges Kind die Anrufe getätigt oder haben Sie sonst Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rechnung, holen Sie am besten juristischen Rat ein. Gleiches gilt im Übrigen, wenn Sie im Videotext an einem Flirt oder Chat teilnehmen und dafür → Mehrwertdienste-Rufnummern anrufen oder ansimsen sollen. Haben Sie hingegen bei einem Shoppingsender eine Ware bestellt, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen – oder wenn der Unternehmer Sie erst nach Vertragsschluss über Ihre Rechte informiert hat: binnen eines Monats – nach dem Fernabsatzrecht zu widerrufen. Die Frist beginnt mit der Lieferung der Ware.
5. Telefon
    Werbeanrufe sind bei Abzockern sehr beliebt, aber unlauter. Gleiches gilt auch, wenn die Abzocke-Firma Sie nicht persönlich anruft, sondern über einen Zufallsgenerator anrufen lässt. Trotzdem sind die am Telefon abgeschlossenen Verträge erst einmal wirksam. In den meisten Fällen haben Sie aber die Möglichkeit, sich von diesen Verträgen durch einen Widerruf binnen zwei Wochen zu lösen.
    6. Haustür
    Es klingelt an der Haustür und einen Moment später stellen Sie fest, dass Sie sich von einem geschickten Außendienstmitarbeiter ein Elektrogerät, einen Vertrag über Telefon und Internet oder eine Reihe Lexika für mehrere tausend Euro haben verkaufen lassen. Weil Sie von einem solchen Vertragsschluss überrumpelt wurden, haben Sie im Regelfall die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit, sich binnen zwei Wochen vom Vertrag zu lösen.
7. Auf der Straße
    Ã„hnliches gilt, wenn Sie auf der Straße angesprochen wurden und sich zu einem unüberlegten Vertragsschluss haben verleiten lassen. Auch hier greift der Überrumpelungsschutz der Haustürgeschäfte. Danach können Sie Ihre Vertragserklärung binnen zwei Wochen gegenüber dem Anbieter widerrufen. Achten Sie darauf, dass Sie sich eine Durchschrift des Vertrags einschließlich der Widerrufsbelehrung aushändigen lassen! Hat der Anbieter zudem nicht
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