Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Vorsicht - Abzocke

Vorsicht - Abzocke

Titel: Vorsicht - Abzocke
Autoren: Susanne Zoephel
Vom Netzwerk:
jedoch ist es, vor Vertragsschluss zu prüfen, ob Sie die gewünschte Leistung tatsächlich für die genannte Vergütung in Anspruch nehmen wollen.
6. Drohkulisse
    Wenn Sie in eine Abzockefalle getappt sind und der Anbieter Geld von Ihnen verlangt, wird er versuchen, Sie mit Worten wie „Letzte Mahnung vor dem Mahnbescheid“, „Gerichtsvollzieher“, „Schufa-Eintrag“ und „Lohnpfändung“ zur Zahlung zu bewegen. Haben Sie keine Leistung in Anspruch genommen oder Ihre Vertragserklärung form- und fristgerecht widerrufen, schreiben Sie dem Anbieter einmal per Einschreiben, warum Sie die Zahlung verweigern. Sitzt der Anbieter im Ausland und gibt nur eine Postfachadresse an, reicht ein Schreiben per E-Mail. Sobald sich dann ein Inkassobüro oder Rechtsanwalt einschaltet, haben Sie eine ladungsfähige Anschrift, an die Sie ein Einschreiben senden können. Danach müssen Sie nicht auf jedes Anschreiben reagieren. Handlungsbedarf ist nur dann geboten, wenn Ihnen Post vom Gericht zugestellt wird. Hierbei handelt es sich meistens um einen Mahnbescheid (am gelben Umschlag zu erkennen), gegen den innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden muss. Versäumen Sie diese Frist, kann der Anbieter unter Umständen einen vollstreckbaren Titel bekommen, gegen den Sie sich kaum noch wehren können.

Abzockemethoden von A-Z
    Abzockemethoden scheinen Trends zu unterliegen. Die Abzockemuster sind ähnlich; unterschiedlich sind jedoch die verschiedenen Ausgestaltungen. Hier finden Sie die derzeit populärsten Methoden sowie Ereignisse und Personengruppen, bei denen Abzocker häufig aktiv sind.
0900er-Nummern
    Anrufe bei 0900-Telefonnummern (bis 2006: 0190-Nummern) kosten deutlich mehr als normale Telefonate. Auf die genauen Kosten müssen Sie im Vorfeld hingewiesen werden. Da viele Verbraucher vorsichtiger geworden sind, teure Rufnummern anzuwählen, verwenden Unternehmen bei Stellenanzeigen oder Anzeigen von Erotikangeboten zunächst oft normale Festnetznummern, um Sie dann bei Kontaktaufnahme auf eine 0900er-Nummer zu verweisen. Wählen Sie die Nummer dann an, haben Sie das Gespräch regelmäßig zu bezahlen. Allerdings gelten für Angebote mit 0900-Nummern gesetzliche Preisobergrenzen. So darf ein Anruf nicht teurer sein als 3 Euro pro Minute oder 30 Euro pro Gespräch, wenn der Anbieter statt des Zeittaktes einen Pauschaltarif wählt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie vorher eine vierstellige PIN-Nummer eingegeben haben, die Sie vom Anbieter erhalten haben. Nach einer Stunde wird jedes 0900-Gespräch zudem automatisch getrennt. Erscheint Ihnen Ihre Telefonrechnung überhöht und vermuten Sie dahinter eine 0900-Nummer, erheben Sie zügig Einwendungen gegenüber dem Anbieter und fordern Sie einen Einzelverbindungsnachweis sowie ein technisches Prüfprotokoll an. Bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit der Forderung sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale oder die Bundesnetzagentur ( www.bundesnetzagentur.de ) wenden.
    0137-Nummern
    Telefonnummern, die mit 0137 beginnen, sind ebenfalls besonders kostenpflichtige Rufnummern, sog. Mehrwertdienste-Rufnummern. Sie werden häufig als Televote-Nummern von TV-Sendern für Gewinnspiele oder Zuschauerabstimmungen verwendet. Sicherlich kann es verführerisch sein, am Telefon immer wieder die Wahlwiederholungstaste zu drücken, um seine Chancen für das Gewinnspiel zu erhöhen oder den Lieblingskandidaten der TV-Show zu unterstützen. Haben Sie 0137-Nummern gewählt, so sind die Gespräche im Regelfall von Ihnen zu bezahlen, auch wenn Sie sich hinterher nicht mehr daran erinnern können, so oft angerufen zu haben.
    0137-Nummern werden aber auch als Abzocke genutzt, indem Unternehmer systematisch Mobiltelefone anrufen und es einmal klingeln lassen, damit auf den Mobiltelefonen ein „Anruf in Abwesenheit“ erscheint. Der Angerufene ruft dann den vermeintlichen Anrufer zurück. Da der Anruf tatsächlich aufgebaut worden ist, wird es schwierig, sich gegen eine Forderung des Telekommunikationsunternehmens zu wehren. Besser ist es daher, Sie prüfen, ob Ihnen der Anrufer bekannt ist, bevor Sie sich zu einem Rückruf entscheiden. Ein Anrufer, der tatsächlich etwas von Ihnen möchte, wird eine Nachricht auf Ihrer Mailbox hinterlassen oder es ein zweites Mal versuchen.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    Ist es zum Vertragsschluss
Vom Netzwerk:

Weitere Kostenlose Bücher