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Vorsicht - Abzocke

Vorsicht - Abzocke

Titel: Vorsicht - Abzocke
Autoren: Susanne Zoephel
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Falls unterschiedlich hoch ausfallen können, gibt es einige bestimmte Anhaltspunkte dafür, dass eine Abzocke vorliegt, gegen die Sie sich wehren können. Es sind dies insbesondere die Berechnung der Arbeit, ohne dass die Störung behoben wurde, oder die doppelte Berechnung nach mehreren Abrechnungsmethoden, aber auch überzogene Nacht- und Notdienstzuschläge. Letztere sind nur zulässig für die Lohnkosten sowie die lohnabhängigen Kosten. Werden Ihnen Spezialwerkzeuge in Rechnung gestellt, sollten Sie sich im Zweifelsfall an die Handwerkskammer oder die Innung wenden. Dort bietet man oft auch an, zweifelhafte Abrechnungen zu prüfen. Dieses Angebot gibt es auch bei den Verbraucherzentralen.
    Schenkkreise
    â†’ Herzkreise
    Schlüsseldienste
    Abzocke gelingt dort besonders gut, wo eine Zwangslage ausgenutzt wird. Schlüsseldienste sind seit Jahren ein Abzocke-Dauerbrenner. Es ist spät abends, Sie kehren von einem Besuch bei Freunden heim und freuen sich auf Ihr Bett. Leider stellen Sie erst vor der Haustür fest, dass Sie den Schlüssel in Ihrer Wohnung haben liegen lassen. Freunde oder Nachbarn mit einem Ersatzschlüssel gibt es nicht.
    Also rufen Sie den Schlüsseldienst an. Kommt dieser, baut er Ihnen häufig das alte Schloss aus, setzt ein neues ein und schreibt eine Rechnung mit einem Betrag, von dem Sie ansonsten einen kleinen Urlaub machen. Zwar dürfen Notdienste wegen der Bereitschaft, auch zu ungewöhnlichen Tageszeiten zu arbeiten, einen Zuschlag verlangen, doch gibt es hier Grenzen. Im Vorfeld können Sie versuchen, nur auf solche Schlüsseldienste zurückzugreifen, die sich in Ihrer Nähe befinden, sodass sich die Kosten für die Anfahrt verringern. Es empfiehlt sich auch, schon am Telefon nach den Kosten für die Türöffnung zu fragen und einen Festpreis zu vereinbaren. Nach Möglichkeit erfragen Sie auch bei der Konkurrenz den Preis. Wenn der Schlüsseldienst vor Ort ist, können Sie darauf achten, dass nur solche Arbeiten ausgeführt werden, die tatsächlich nötig sind: So muss eine nur zugezogene und nicht abgeschlossene Tür nicht aufgebrochen oder mit einem neuen Schloss versehen werden.
    Schufa-Einträge
    Gerne untermauern unseriöse Anbieter ihre Abzocke-Forderungen damit, dass sie Ihnen mit einem Eintrag bei der Schufa drohen.
    Hiervon sollten Sie sich nicht beunruhigen lassen. Zum einen melden nur Vertragspartner der Schufa die Kreditmerkmale und auch die Schufa erteilt ihrerseits Auskünfte nur an ihre Vertragspartner. Die Abzockefirmen sind jedoch häufig keine Schufa-Mitglieder. Zum anderen darf ein Eintrag bei der Schufa nur erfolgen, wenn die Forderung nicht bezahlt ist, vom Gläubiger ausreichend angemahnt wurde und von Ihnen nicht bestritten wurde.
Schuldenregulierung
    Wenn Sie Schulden haben, mit denen Sie nicht mehr zurechtkommen, sollten Sie Zeitungsanzeigen misstrauen, die Ihnen sofortige Hilfe und eine schnelle Restschuldbefreiung versprechen. Hierbei sollen Sie ein üppiges Entgelt für wertlose Dienstleistungen zahlen. Seriöse Schuldnerberatung bei anerkannten Vereinen und Trägern ist jedoch in der Regel kostenlos. Wenden Sie sich daher lieber an Schuldnerberatungsstellen, die von Wohlfahrtsverbänden, Kommunen, Kreisen oder Verbraucherzentralen angeboten werden. Andernfalls laufen Sie Gefahr, Ihre finanzielle Notlage noch weiter zu verschlimmern und Zeit zu verlieren.
    Secondhand
    Wenn Sie Sachen aus zweiter Hand kaufen – sei es ein MP3-Player bei einer Versteigerung über das Internet oder ein Fahrzeug beim örtlichen Gebrauchtwagenhändler –, versuchen Händler im Falle von Mängeln gerne zu behaupten, dass Sie die Ware „gekauft wie gesehen“ haben.
    Haben Sie für eine gebrauchte Ware einen respektablen Kaufpreis entrichtet und können schon kurze Zeit nach dem Kauf nichts mehr damit anfangen, fühlen Sie sich vom Händler abgezockt. Hierbei sollten Sie jedoch wissen, dass wie beim Kauf neuer Waren eine zweijährige gesetzliche Gewährleistung vorgeschrieben ist. Handelt es sich beim Verkäufer um eine Privatperson, so kann diese die Gewährleistung durch eine individuelle Vereinbarung nahezu vollkommen ausschließen. Ist der Verkäufer jedoch gewerblicher Händler, darf die Gewährleistung maximal auf ein Jahr reduziert werden. Händler versuchen das Risiko einer Reklamation häufig dadurch zu minimieren, dass sie den
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