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Vorsicht - Abzocke

Vorsicht - Abzocke

Titel: Vorsicht - Abzocke
Autoren: Susanne Zoephel
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Ihnen in der Zeitung schon die Annoncen aufgefallen, mit denen Spediteure für einen Umzug mit günstigen Fest- und Stundenpreisen locken, bei welchen Tragen, Transport und Montage schon inklusive sein sollen. Haben Sie sich für ein solches Angebot entschieden, werden Sie häufig – und das leider viel zu spät – erkennen, dass Sie einer Abzockefirma aufgesessen sind.
    Mal haben die Spediteure von ihrem Chef nicht das notwendige Geld zum Tanken mitbekommen und „pumpen“ Sie um einen meist dreistelligen Betrag an oder die Spediteure verweigern das Ausladen Ihrer Möbel und Privatsachen, wenn Sie nicht noch einen deutlich höheren Betrag als den ursprünglich veranschlagten bezahlen. Die Spediteure wissen um Ihre Not, den Umzug noch an dem Tag zu Ende zu bringen, und erwarten daher keine Gegenwehr. Schlimmstenfalls können Sie die Polizei rufen, wenn Ihnen die Umzugsfirma trotz des vereinbarten Festpreises die Herausgabe Ihrer Sachen verweigert.
    Besser ist es jedoch, bereits im Vorfeld mehrere Angebote zu prüfen, Kostenvoranschläge einzuholen und ggf. einen Festpreis mit einer Firma zu vereinbaren, die nicht mit einem Dumpingpreis geworben hat, sondern Ihnen als seriös empfohlen wurde. Achten Sie auf beweisfähige Unterlagen, d. h. darauf, dass im Vertrag all das, was Ihnen versprochen wurde, auch steht.
    Unbestellte Ware
    Unseriöse Firmen versenden Waren, ohne dass Sie vorher dort eine Bestellung getätigt haben. Viele Empfänger fühlen sich durch das beigefügte Rechnungsformular verpflichtet, die Ware zu bezahlen. Ein Vertrag kommt dabei nicht zustande, nicht durch Nichtstun und auch nicht durch Benutzen der Ware. Sie können also mit der Ware machen oder lassen, was Sie wollen, Sie brauchen sie nicht aufzubewahren oder zurückzusenden.
    Hier gibt es aber eine Ausnahme: Wenn Sie erkennen können, dass Ihnen die Ware irrtümlich zugesandt wurde oder ein Unternehmer eine nach Qualität und Preis gleichwertige Ware liefert, weil Sie Ware bestellt haben, der Unternehmer die bestellte Ware jedoch nicht liefern kann.
Urheberrechtsverletzungen
    Viele Menschen nutzen das Internet, um sich Filme und Musik herunterzuladen. Manche verwenden auf ihrer Homepage oder für den Verkauf über Internetplattformen Seiteninhalte von Dritten oder fremde Fotos. Verletzen Sie dabei Urheberrechte, erhalten Sie von einem Anwalt eine Unterlassungserklärung, mit der Sie aufgefordert werden, die Downloads künftig zu unterlassen. Parallel dazu wird Ihnen eine Anwaltsrechnung übersandt, die für die Angelegenheit oft einen exorbitanten Streitwert bestimmt und damit in die Höhe getrieben wird. Hierbei handelt es sich häufig um Abzocke. Daher sollten Sie von einem auf Medienrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob die Abmahnung berechtigt ist und welche Anwaltskosten ggf. zu übernehmen sind.
„Verbraucherschutz“
    Verbraucherschutz genießt einen guten Ruf. Diesen machen sich auch unseriöse Firmen zu Eigen, die mit Namen wie „Verbraucherschutzservice“ oder „Verbraucherschutzhilfe“ ihre Dienste anbieten. Angeboten wird beispielsweise, dass Sie gegen ein saftiges Entgelt vor lästigen Telefonanrufen geschützt werden. Bereits der unerwünschte Anruf für gewerbliche Zwecke bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ist verboten. Seriöse Verbraucherschützer melden sich nicht unaufgefordert bei Ihnen. Legen Sie daher am besten einfach auf, wenn Sie angerufen werden und von entsprechenden Angeboten hören. Sollten Sie dennoch einen Vertrag abgeschlossen haben, können Sie diesen innerhalb von zwei Wochen widerrufen.
    Verkaufspartys
    Ob Duftkerze, Dessous, Küchengeschirr oder Kosmetik – im Bekanntenkreis werden häufiger Einladungen zu einer Verkaufsparty ausgesprochen. Sie treffen sich in einer Privatwohnung in einer gemütlichen Runde; Getränke und kleine Snacks runden die heimelige Atmosphäre ab. Hier versuchen Verkäufer im Auftrag von Firmen, Waren an ihre Kundschaft zu bringen. Wer sieht, dass die anderen in der Runde nach der Verkaufspräsentation lange Bestelllisten ausfüllen, möchte oft nicht nachstehen und bestellt aus einem Gruppenzwang möglicherweise mehr als ursprünglich geplant.
    Nicht jedes Angebot auf Verkaufspartys ist schlechter als das, was es im Geschäft in der City gibt. Doch bringen Sie sich mit der Bestellung auf einer Verkaufsparty um die
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