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Vorerst gescheitert – Wie Karl-Theodor zu Guttenberg seinen Fall und seine Zukunft sieht

Vorerst gescheitert – Wie Karl-Theodor zu Guttenberg seinen Fall und seine Zukunft sieht

Titel: Vorerst gescheitert – Wie Karl-Theodor zu Guttenberg seinen Fall und seine Zukunft sieht
Autoren: Karl-Theodor zu Giovanni; Guttenberg di Lorenzo
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schriftlichen Stellungnahme wahrgenommen. Zur mündlichen Anhörung bin ich nicht gegangen, weil nach dem bisherigen Vorgehen damit zu rechnen war, dass ein öffentliches Tribunal daraus wird. Leider sind eben im Vorfeld einige Male, trotz gegenteiliger Versprechen, manche Dinge an die Öffentlichkeit gegeben worden.
    Sie sprechen der Kommission die juristische Kompetenz ab. Im Bericht wird aber durchaus juristisch argumentiert: Das Gremium geht »in Anlehnung an die allgemein anerkannte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu Promotionsangelegenheiten davon aus, dass sich der Täuschungsvorsatz aus der Quantität und Qualität der objektiven Verstöße gegen die Standards guter wissenschaftlicher Praxis, also aus objektiven Indizien, herleiten lässt.«
    Ja. Hier wird eine Indizien-Annahme aufgestellt, aber sie wird nicht sauber begründet.
    Aber die Conclusio ist doch eindeutig: »Herr Frhr. zu Guttenberg hat (…) vorsätzlich gehandelt, also die Falschangaben bewusst getätigt bzw. sich die Autorschaft ›angemaßt‹, was bewusstes Vorgehen voraussetzt. (…) Die Anzahl der einzelnen Plagiate und der Umstand, dass von anderen Autoren stammende Werke (ohne deren Namen hinreichend präzise oder überhaupt zu nennen) immer wieder, teilweise nur minimal geändert, verwendet wurden (…), lassen nur den Schluss auf vorsätzliches Handeln von Herrn Frhr. zu Guttenberg zu.« Besonders gut lässt sich das nach Auffassung der Kommission an den von Ihnen übernommenen Ausarbeitungen des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages nachvollziehen. Was ist also nicht sauber begründet?
    |29| Da muss man jetzt schon etwas differenzierter herangehen. Man kann Qualität und Quantität der Übernahmen doch auch genau umgekehrt sehen, als einen Beweis dafür, dass es eben gerade kein bewusstes Vorgehen ist! Gottlob wurde mir dies von Professor Schmitt-Glaeser und anderen attestiert. Ich kann dem immer wieder nur entgegenhalten, dass jemand, der vorsätzlich und bewusst handelt und mit einem Rest an Intelligenz ausgestattet ist, zwingend anders vorgehen würde.
    Das verstehe ich immer noch nicht: Wer so viel abschreibt und in seine Arbeit übernimmt, muss sich dessen doch bewusst sein! Das muss einem doch an irgendeiner Stelle mal auffallen!
    Es ist einfach nicht richtig, dass Hunderte von Passagen übernommen worden sind, ohne einen Autor zu nennen. Die Autoren sind in überwältigender Mehrheit genannt, im Literaturverzeichnis und in den Fußnoten. Die Fußnoten sind nur einfach dramatisch schlecht und falsch gesetzt. Ich habe hanebüchene wissenschaftliche Fehler gemacht, aber daraus kann man nicht auf einen Vorsatz schließen. Es waren nur wenige Autoren, die in der Arbeit überhaupt nicht genannt sind.
    Weitere Indizien für bewusstes Plagiieren sind laut Kommission »Umformulierungen des Textes, die Umstellung der Syntax, die Verwendung von Synonymen sowie einzelne Auslassungen; auch sie deuten auf den Willen des Doktoranden hin, die Übernahme fremder Texte zu verschleiern«.
    Darauf habe ich bereits mehrfach verwiesen. Das ist doch das, was jeder macht, der einen Text bearbeitet oder einen Text schreibt: dass er insbesondere in einer Schlussredaktion, wenn er noch mal über eine Arbeit drübergeht, die Syntax verändert oder einzelne Wörter austauscht. |30| Daraus auf einen Vorsatz zu schließen, zeigt, dass man zu diesem Ergebnis kommen wollte. Und sich leider nicht wirklich starker Argumente bediente.
    Es sind auch Strafanzeigen gegen Sie eingegangen, die Staatsanwaltschaft in Hof hat ermittelt. Warum dauert das Verfahren aus Ihrer Sicht so lange?
    Die Staatsanwaltschaft Hof hat – wie mir berichtet wird – zügig und gründlich gearbeitet und soll bereits im Juni mit ihren Ermittlungen fertig gewesen sein und die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen haben. Weshalb das Verfahren seitdem gehalten wurde, entzieht sich bislang meiner Vorstellungskraft und Kenntnis. Und ich bin deshalb der Letzte, der sagt, da läuft eine politische Intrige oder Einfluss von oben. Es kann ja auch sein, dass so eine Akte einfach irgendwo klebt   …
    Stimmt das Gerücht, dass Sie das Verfahren mit einer Strafzahlung rasch beenden wollten? Laufen Sie damit nicht Gefahr, ein Schuldeingeständnis abzugeben?
    Das Gerücht ist – wieder einmal – völliger Blödsinn. Sie geben doch bereits die Antwort. Das Ziel war doch kein Strafbefehl, sondern eine Einstellung. Und eine solche ist, selbst unter Auflagen, nicht mit einer
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