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Vom Geschlechtsverkehr mit Verwandten ist daher abzuraten

Vom Geschlechtsverkehr mit Verwandten ist daher abzuraten

Titel: Vom Geschlechtsverkehr mit Verwandten ist daher abzuraten
Autoren: Winfried Schwabe
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Glastüren befänden sich auffällige Metallgriffe, welche über nahezu die gesamte Türhöhe reichen. Die untere Türkante sei mit einem deutlich erkennbaren Metallrahmen eingefasst. Darüber hinaus befände sich über der gesamten Breite der Türe ein etwa 82 Zentimeter breiter Metallrahmen mit dem Schriftzug der Beklagten. Zusätzlich befänden sich ein Aufkleber mit den Öffnungszeiten der Beklagten, ein Aufkleber mit Pay-Back-Informationen sowie ein Aufkleber mit dem Zeichen »Rauchen verboten« auf der Tür. Diese sei damit hinreichend kenntlich gemacht.
    Es sei auch zu berücksichtigen, dass sich die Türe nicht innerhalb eines Durchgangsbereichs im Inneren des Kaufhauses befinde, sondern erkennbar im Eingangsbereich zum Kaufhaus. Im Eingangsbereich eines Kaufhauses müsse jedoch ein verständiger Besucher mit dem Vorhandensein von Glastüren rechnen und dürfe nicht sorglos darauf vertrauen, dass er den Eingang ungehindert passieren könne.
    Fazit: Wer ein Kaufhaus betritt, sollte die Augen nicht erst vor den Regalen öffnen. Ansonsten: siehe oben.

Amtsgericht München — Aktenzeichen: 172 C 1190/09

Raser in Not
Fahrverbot wird in Deutschland gnadenlos umgesetzt
    Falls es Sie irgendwann mal treffen sollte, was ich natürlich nicht hoffe, erwarten Sie bitte keine Gnade: Der Staat greift bei der Verhängung und Durchsetzung eines Fahrverbotes leider gnadenlos durch. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt erneut klargestellt. Im konkreten Fall war ein Mann innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 85 km/h geblitzt worden. Anschließend bat er die Behörde, wegen einer »besonderen beruflichen Härte« vom eigentlich fälligen, einmonatigen Fahrverbot abzusehen. Er sei Ersttäter, habe die Tat zudem nie abgestritten und müsse mit seinem Kfz täglich einen sehr weiten Weg zu seinem Arbeitsplatz fahren. Und da die Verkehrsanbindung äußerst mangelhaft sei, träfen ihn die jetzt entstehenden zusätzlichen Kosten existenzbedrohend.
    Das OLG Frankfurt ließ sich nicht beeindrucken und blieb staubtrocken: Eine »besondere berufliche Härte« komme unter diesen Umständen nicht in Betracht. Sie läge allenfalls dann vor, wenn dem Mann der Verlust des Arbeitsplatzes drohe. Lediglich finanzielle oder ideelle Nachteile fänden aber keine Berücksichtigung bei der Urteilsfindung. Es gelte vielmehr Folgendes: Grundsätzlich müssen bei einem Fahrverbot auch schwerwiegende berufliche und finanzielle Nachteile in Kauf genommen werden, da diese üblicherweise mit einem solchen Verbot einhergingen. Es sei insbesondere zumutbar, sich auf die neue Situation durch Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, die Gründung einer Fahrgemeinschaft, die Inanspruchnahme von Urlaub oder wahlweise auch dem Anstellen eines eigenen Fahrers einzurichten. Sollte hierfür das Geld nicht reichen, müsse der Täter notfalls sogar einen Kredit aufnehmen und damit die fahrzeuglose Zeit überbrücken. Der Staat jedenfalls könne auf solche Sorgen bei der Realisierung des Fahrverbotes keine Rücksicht nehmen.
    Fazit: Bei der Durchsetzung ihrer Sanktionen kennt die Staatsmacht im Zweifel keine Gnade. Fahrverbote können also unter Umständen nicht nur extrem lästig, sondern auch extrem teuer werden. Und von dem obligatorischen Bußgeld haben wir übrigens noch gar nicht gesprochen.

Oberlandesgericht Frankfurt — Aktenzeichen: 2 Ss OWi 239/09

Handtasche weg, Auto weg, alles weg!
Wer sich auf Freundinnen verlässt, ist selbst verlassen
    Dieser Text richtet sich an alle Damen, die gerne Diskotheken und Kneipen besuchen. Und die Botschaft lautet: Achten Sie bitte unbedingt auf ihre Handtaschen! Andernfalls ergeht es Ihnen unter Umständen wie einer jungen Frau aus Saarbrücken, die für den Diebstahl ihres Autos keine Entschädigung von der Versicherung erhält. Die Frau hatte bei einem Diskothekenbesuch ihre Handtasche zu vielen anderen Taschen auf eine Treppe gelegt, bat ihre beiden Freundinnen »ein Auge darauf zu halten« und verschwand auf der Tanzfläche. Als sie 15 Minuten später zurückkam, war die Handtasche einschließlich des darin liegenden Autoschlüssels weg. Und da der Handtaschendieb clever genug war, vor der Disko den Wagen zu finden, sollte die Kasko-Versicherung der Frau nun Ersatz für das entwendete Fahrzeug leisten.
    Irrtum! Die Frau habe, so die
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