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Steuersensitive Geldanlage

Steuersensitive Geldanlage

Titel: Steuersensitive Geldanlage
Autoren: Anton Rudolf Goetzenberger
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weiter nutzt, 105 keine steuerlichen Nachteile gegenüber einem deutschen Inlandsanleger in Kauf, für den das inländische Kreditinstitut durch die Abgeltungsteuer das „Steuerliche“ übernimmt.
    Anlegerhinweis 78
    Steuersensitive Geldanleger sollten sich vor Kontoeröffnung über das von der Bank zur Verfügung gestellte Steuerreporting informieren und gegebenenfalls mit ihrem Steuerberater Rücksprache halten. Das Steuerreporting sollte alle in die Anlagen KAP und AUS der Steuererklärung einzutragenden Daten und idealerweise auch Hinweise enthalten, in welche Zeilen dieser Anlagen die jeweiligen Beträge vom Anleger einzutragen sind. Außerdem sollte die Bank ein Steuerreporting über alle steuerpflichtigen Wertpapierkauf- und -verkaufsaufträge liefern können.
Wesentlicher Inhalt eines steuerkonformen
Reportings
    Das Steuerreporting der Auslandsbank eignet sich für den steuersensitiven Geldanleger nur, wenn es vollständig ist und auch den neuesten deutschen Gesetzesvorschriften bzw. jenen seines Wohnsitzstaates entspricht. Ein steuerkonformes Reporting setzt daher in erster Linie die richtige Klassifizierung aller in einem Depot enthaltenen Finanzinstrumente nach deutschem Steuerrecht voraus; hierbei sind insbesondere steuerkonforme Investmentfonds (also solche, die ihren Berichtspflichten nach dem deutschen Investmentsteuergesetz nachkommen) von intransparenten Investmentfonds zu trennen.
    Entscheidende Bedeutung kommt der exakten Zuordnung der einzelnen Erträge sowie den Gewinnen und Verlusten zu. Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten unterschiedliche Verlustverrechnungsvorschriften. Verluste aus der Veräußerung von Aktien müssen von den Verlusten aus der Veräußerung übriger Kapitalanlagen separat erfasst werden. Darüber hinaus sollte die Höhe der anrechenbaren Steuern nach dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Herkunftsland ausgewiesen sein. Besonders empfehlenswert ist auch die Frage nach dem Umfang des Steuerreportings. Viele Steuerreportings ausländischer Banken enthalten keine Angaben über getätigte steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte ihrer Kunden.
    Beispiel 1

    Abbildung 3: Erträgnisaufstellung unter Berücksichtigung bereits mit Quellensteuer belasteter Kapitalerträge (Quelle: Zürcher Kantonalbank Österreich AG 106 )
    Beispiel 2

    Abbildung 4: Steuerreporting unter Ausweis der anrechenbaren Steuern sowie der separat anrechenbaren EU-Zinssteuer (QuSt nach ZIV, Quelle: Zürcher Kantonalbank Österreich AG)
    Anlegerhinweis 79
    Erträgnisaufstellungen mit gesondertem Ausweis von bereits mit Quellensteuer belasteten Kapitalerträgen und Kapitalerträgen, die nicht dem deutschen Steuerabzug unterlagen, sind besonders hilfreich. Zudem sollte ein separater Gewinn- und Verlustausweis für Aktienanlagen und sonstige Kapitalanlagen sowie die Angabe der jeweiligen Zeilennummer als Ausfüllhilfe für die der Steuererklärung beizufügende Anlage KAP erfolgen.
    Schließlich ist es von Vorteil, wenn die Bank das Reporting durch einen spezialisierten Drittanbieter erstellen lässt. Die Auslandsbank sollte dem steuersensitiven Geldanleger außerdem jederzeit Auskunft darüber geben können, in welchem Umfang Neuerungen in den Steuergesetzen in künftigen Steuerreportings Berücksichtigung finden.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
    Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
    Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege, durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, dem Verlag vorbehalten.

    ISBN 978-3-7093-0371-9

    Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben in diesem Buch trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors oder des Verlages ausgeschlossen ist.

    Umschlag: buero8
Satz: Strobl, Satz·Grafik·Design, 2620 Neunkirchen

    Â© LINDE VERLAG WIEN Ges.m.b.H., Wien 2012
    1210 Wien, Scheydgasse 24, Tel.: 01/24
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