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Steuersensitive Geldanlage

Steuersensitive Geldanlage

Titel: Steuersensitive Geldanlage
Autoren: Anton Rudolf Goetzenberger
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denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte aus. (…)“
    â€ž(8) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck ‚Gewinne‘ umfasst auch Gewinne eines Gesellschafters aus seiner Beteiligung an einer Personengesellschaft, einschließlich der Beteiligung an einer stillen Gesellschaft.“

Die Modellstruktur
    Unter Nutzung dieser DBA-Regelung lassen steuersensitive Österreich-Anleger und deutsche Wahlösterreicher eine Zypern- Personengesellschaft (Limited Partnership) errichten. Der Fokus der österreichischen Finanzbehörden richtet sich gegebenenfalls auf diese Personengesellschaft. Diese muss Einkünfte aus aktiver Tätigkeit erwirtschaften und steuerpflichtig sein. Das heißt im Klartext: Die Limited Partnership muss eigenen Geschäftstätigkeiten nachgehen, Geschäfte im eigenen Namen tätigen. Die Anlage und Verwaltung von Vermögensmitteln gilt allerdings als solche Geschäftstätigkeit.
    Anlegerhinweis 70
    Der steuersensitive Geldanleger sollte darauf achten, dass die in den österreichischen Einkommensteuer-Richtlinien (Ziffer 17.2.2 ) demonstrativ angeführten Indizien für eine nach der Verkehrsauffassung gewerbliche Tätigkeit der vom österreichischen (deutschen) Steuerpflichtigen unterhaltenen Gesellschaft erfüllt sind. Diese sind u.a. Ausübung der Aktientransaktionen als Hauptberuf in einem hierfür unterhaltenen Büro usw.
    Für die Zuerkennung des Besteuerungsrechtes an die Republik Zypern ist weiter erforderlich, dass es sich um gewerbliche Einkünfte handelt, die einer in Zypern gelegenen Betriebsstätte zuzurechnen sind. Nachdem Personengesellschaften auf Zypern (analog der Regelungen in Deutschland und Österreich) keine Steuersubjekte sind (sondern vielmehr die Personengesellschafter besteuert werden), muss die Personengesellschaft über eine Betriebsstätte verfügen. Die über diese Betriebsstätte erwirtschafteten Gewinne sind in Zypern steuerpflichtig. Damit wird die Personengesellschaft hinsichtlich der Betriebsstättengewinne zum Steuersubjekt und den Anforderungen des Doppelbesteuerungsabkommens ist Genüge getan.
    Namens und auf Rechnung der Personengesellschaft wird im Anschluss eine zypriotische Limited errichtet, die zypriotische Variante einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Zypern Limited erledigt die Hauptgeschäfte, also alle Anlagegeschäfte des steuersensitiven Geldanlegers. Die für die Personengesellschaft gegründete Zypern Limited vereinnahmt somit auch alle Kursgewinne und Dividenden aus den Vermögensanlagen des steuersensitiven Geldanlegers (welcher der einzige Gesellschafter oder aber auch Mitgesellschafter der Zypern-Personengesellschaft (Limited Partnership) sein kann, Letzteres ggf. bei einem Anlegerpool).
    Die Gewinne und Dividenden müssen zwar de jure nach dem DBA Zypern dort – also von der Limited – besteuert werden. Die Gewinne der operativen Limited-Gesellschaft (oder Holding-Gesellschaft) unterliegen in Zypern einer Körperschaftsteuer in Höhe von 10 Prozent. Bestehen die Gewinne aber nur aus Kursgewinnen und Dividenden, sind sie steuerfrei, da Kursgewinne und Dividenden auf Zypern nicht besteuert werden. Die Zypern Limited zahlt de facto keine Steuern auf diese Erträge und schüttet diese an die Personengesellschaft des Österreichers bzw. des Deutschen mit österreichischem Hauptwohnsitz „brutto“ aus.
    Anlegerhinweis 71
    Zinseinkünfte unterliegen hingegen einer Steuerpflicht. Der maßgebliche Steuersatz ist allerdings sehr moderat. Er beträgt derzeit 17 Prozent.
    Auf der Ebene der Zypern-Personengesellschaft werden die vereinnahmten Kursgewinne und Dividenden nicht besteuert, da die Gewinne der Personengesellschaft dort nicht auf der Ebene der Personengesellschaft, sondern auf der Ebene der Gesellschafter besteuert werden. Der einzige gewinnberechtigte Gesellschafter an der Zypern-Personengesellschaft ist der österreichische bzw. deutsche Anleger mit österreichischem Wohnsitz nach Doppelbesteuerungsabkommen. Der deutsche bzw. österreichische Anleger ist in Österreich ansässig und damit nicht auf Zypern steuerpflichtig.
    Um dem Erfordernis der tatsächlichen Besteuerung der Personengesellschaft Rechnung zu tragen, sollte diese aus ihrer Geschäftstätigkeit (Anlage und Verwaltung von Vermögensmitteln) einen kleinen
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