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Steuersensitive Geldanlage

Steuersensitive Geldanlage

Titel: Steuersensitive Geldanlage
Autoren: Anton Rudolf Goetzenberger
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Abkürzungsverzeichnis
a.a.O.
am angegebenen Ort
Abl.
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Abs.
    ADG
Absatz
    Ã–sterreichisches Amtshilfe-Durchführungsgesetz
AG
Aktiengesellschaft
Anm.
Anmerkung
AO
Abgabenordnung
Art.
Artikel
Aufl.
Auflage
AV
Anlagevermögen
BAO
Bundesabgabenordnung
BFH
Bundesfinanzhof
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl.
Bundesgesetzblatt
BMF
Bundesminister der Finanzen
BStBl.
Bundessteuerblatt
Buchst.
Buchstabe
BverfG
Bundesverfassungsgericht
BZSt
Bundeszentralamt für Steuern
bzw.
beziehungsweise
DBA
Doppelbesteuerungsabkommen
DBG
Bundesgesetz über die direkten Bundessteuern (Schweiz)
DIFC
Dubai International Financial Centre
EBK
Eidgenössische Bankenkommission
EFTA
European Free Trade Association
EGVVG
Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz
EStG
Einkommensteuergesetz
EU
Europäische Union
EuRHÜK
Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
EU-RL
    EU-QuStG
    EWR
EU-Zinssteuer-Richtlinie
    Ã–sterreichisches EU-Quellensteuergesetz
    Europäischer Wirtschaftsraum
FATF
Financial Action Task Force on Money Laundering
FinStrG
Finanzstrafgesetz
GewStG
Gewerbesteuergesetz
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GrEStG
Grunderwerbsteuergesetz
HGB
Handelsgesetzbuch
i.d.F.
in der Fassung
i.d.R.
in der Regel
i.S.
im Sinne
i.V.m.
in Verbindung mit
InvStG
    JStG
Deutsches Investmentsteuergesetz
    Jahressteuergesetz
IRSG
Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen
KESt
Österreichische Kapitalertragsteuer
KG
Kommanditgesellschaft
KSt
Körperschaftsteuer
KStG
Körperschaftsteuergesetz
KV
Kapitalvermögen
KWG
Kreditwesengesetz
LGBl
Landesgesetzblatt
OECD
Organization of Economic Cooperation and Development
OGH
Oberster Gerichtshof
RHAbgV
Deutsch-österreichischer Vertrag vom 4.10.1954 über die Rechtshilfe in Abgabesachen
RHStrV
Deutsch-österreichischer Vertrag vom 31.1.1972 über die Ergänzung des Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
Rz.
Randziffer
Solz
Solidaritätszuschlag
TIEA
Tax Information Exchange Agreement = Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen
Tz.
Textziffer
VAE
Vereinigte Arabische Emirate
vgl.
vergleiche
z.B.
    ZIV
zum Beispiel
    Zinsinformationsverordnung

Vorwort
    Gibt es denn irgendwo noch ein Bankgeheimnis? Oder werden meine Vermögensverhältnisse morgen schon überall preisgegeben? Kapitalanleger, die ihr Vermögen in jene Finanzplätze verlagert haben, in denen Diskretion bisher großgeschrieben war, treibt die Angst. Die Angst vor einer Enttarnung, der Offenlegung ihrer Vermögensverhältnisse und – in vielen Fällen – auch die Angst vor einem Steuerstrafverfahren mit weitreichenden Konsequenzen und hohen Geldstrafen.
    Mein neuer Ratgeber soll für Sie, liebe Leserinnen und Leser, Licht ins Dunkel bringen, Mythen von Fakten trennen und das analysieren, worauf es wirklich ankommt. Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass sich innerhalb der Bankgeheimnisse der klassischen Anlageländer ein „Zwei-Klassen“-System entwickelt hat. Das bedeutet, dass für inländische Anleger, also jene, die dort ihren Wohnsitz haben, wo sich auch die Geldanlagekonten befinden, grundsätzlich nichts ändert. Für ausländische Geldanleger hingegen wandelt sich das Umfeld, allerdings nicht so gravierend, dass die anfangs geschilderten Ängste berechtigt wären. Während in bestimmten Ländern (u.a. auch in Österreich) die Amts- und Rechtshilfestandards sowie diverse zwischenstaatliche Vereinbarungen die Bankgeheimnis-Rechtsgrundlagen ganz oder teilweise derogieren, ist im Rahmen des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens das Schweizer Bankgeheimnis erhalten geblieben. Deutsche Auslandsgeldanleger bleiben dort also auch weiter anonym, die Schweizer Banken führen die (teilweise heftige) Einmalabgabe als auch die ab 2013 fällig werdende Abgeltungsteuer nach deutschem Muster anonym ab (vgl. hierzu meine Publikation: Auslandsvermögen richtig legalisieren, 3. Aufl. 2012, aus dem Linde Verlag). Schwerpunktthema dieser Publikation ist, wie unversteuertes Auslandsgeldvermögen nacherklärt und nachversteuert werden kann.
    Das Schwerpunktthema der gegenständlichen Publikation bilden umfassende Anpassungen in der Geldanlagestrategie und Vermögensanlageplanung, die der steuersensitive Geldanleger, will er auch weiterhin als solcher fungieren, vornehmen sollte. Dabei
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