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Sterben Sie blo nicht im Sommer

Sterben Sie blo nicht im Sommer

Titel: Sterben Sie blo nicht im Sommer
Autoren: Constanze Kleis
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nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt.«
    Oder auch:
    »Zudem kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung zu schildern.«
    Warum nicht gleich ein Schild aufhängen: »Also ehrlich, selbst für euer eigenes Sterben seid ihr zu blöd. Überlasst das mal lieber den Experten. Die können das viel besser für euch erledigen.« Fürchtet man vielleicht, der Patientenwille könnte sich als Sandkorn im Krankenhaus-Getriebe entpuppen? Immerhin trägt auch der enorme Informationsbeschaffungsaufwand einiges dazu bei, dass wir am Ende wieder zu dem werden, was wir am Anfang unseres Lebens waren: hilflos und unmündig. Für echte Chancengleichheit müsste verbal deutlich abgerüstet und das einschlägige Wissen mit ähnlicher Penetranz unters Volk gebracht werden wie die Witze von Mario Barth. Warum auch nicht? Schließlich zwingt man auch Zahnarzt-Patienten zur jährlichen Kontrolle, bittet Frauen nach ihrem 50. Geburtstag regelmäßig zur Mammographie und beteiligen sich manche Krankenkassen finanziell am Yoga-Unterricht oder am Nordic-Walking-Kurs. Genauso könnte man jeden ab einem bestimmten Alter mit sanftem Druck zu einem Grundkurs »Vorsorge« bitten, in eine Gesprächsrunde mit Ärzten und Experten, die einem das Wesentliche nahebringen: dass man das Eventmanagement für die letzte große Abschiedsshow keinesfalls anderen überlassen sollte. Und nein: Es genügt nicht, im Vollbesitz eines Ehemannes, einer Ehefrau und/oder Kindern zu sein. Die Entscheidungsbefugnisse für den Ernstfall gehen eben nicht automatisch an die nächsten Angehörigen. Es kann einem durchaus passieren, dass man vom Gericht einen amtlichen Betreuer vor die Nase gesetzt bekommt, der vermutlich mehr über das Liebesleben von Lothar Matthäus weiß als darüber, ob der Mensch, der da im Koma liegt, gern weiter beatmet würde oder nicht. Bis zu mehreren hundert Klienten kann so ein Betreuer unter Umständen haben und ist damit kaum in der Lage, mit jedem Kontakt zu halten. Dieser Betreuer kann aber dennoch Wohnungen auflösen, Einweisungen in Altersheime erwirken, Konten belasten oder sogar Besitz verscherbeln, und die Angehörigen können gar nichts dagegen tun. Nur ein weiterer von vielen ausgezeichneten Gründen, sich die Zeit zu nehmen, um sich mit seinem Ende zu befassen. Hier die wichtigsten Informationen:
    1. Vorsorgevollmacht
    Mit ihr bestimmt man eine Person, die einen vertreten wird, wenn man seine Bedürfnisse und seinen Willen nicht mehr mitteilen kann. Diesem Menschen kann man einzelne oder auch alle unten genannten Angelegenheiten übertragen. Sollte man die Verantwortung aufteilen wollen, empfiehlt es sich, ganz konkret zu sagen, welche Person für welche Aufgaben zuständig sein wird. Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung der Vorsorgevollmacht ist im Prinzip nicht nötig. Wer Diskussionsspielraum auf jeden Fall verhindern möchte, geht damit allerdings ganz auf Nummer sicher. Laut Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 30.3.2011 [33] scheidet beim Vorlegen einer notariellen Vorsorgevollmacht die gerichtlich angeordnete Betreuung regelmäßig aus. Man kann die Kenndaten einer Vorsorgevollmacht (z. B. Name und Adresse des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten) beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Das hilft den Gerichten beim Auffinden von Vorsorgevollmachten. Man sollte aber auch immer bedenken, dass es in der Regel ja eher schnell gehen sollte. Beispiel: Der Vater hat plötzlich einen Schlaganfall, und es müssen rasch wichtige Entscheidungen getroffen werden. Für solche Fälle sollten jeweils eine Kopie der Vorsorgevollmacht etwa beim Hausarzt und eine weitere im eigenen Zuhause oder sogar in der Geldbörse leicht zu finden sein. Ein Beispiel für solch eine Vollmacht findet sich im Internet. [34]
    2. Betreuungsverfügung
    Trotz Vorsorgevollmacht könnte es aus verschiedenen Gründen notwendig werden, dass jemand von Gerichts wegen zum Betreuer bestimmt werden muss. Dann kann man festlegen, dass der Bevollmächtigte auch Betreuer wird. Etwa mit dieser Formulierung:
    »Sollte trotz dieser Vollmachten aus Rechtsgründen die Einleitung einer Betreuung erforderlich werden, so soll der zu I benannte Bevollmächtigte zum Betreuer
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