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SEK – ein Insiderbericht

SEK – ein Insiderbericht

Titel: SEK – ein Insiderbericht
Autoren: Peter Schulz
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anerkennen, dass es sich bei den Beamten der SEKs oder der GSG 9 (und jeder anderen vergleichbaren Spezialeinheit, z.B. natürlich auch das KSK der Bundeswehr) tatsächlich nicht um »normale Polizeibeamte« handelt, sondern um Angehörige von Eliteeinheiten, um ein ausgesuchtes Personal, das nach eigenem Selbstverständnis bewusst und gewollt Leben und Gesundheit riskiert, um unschuldige Menschen aus deren Lebensgefahr zu retten. Diese Einsatzbereitschaft geht über die Grenzen des »normalen« Polizeidienstes weit hinaus.
    Durch die mittlerweile sehr hohe Komplexität der Aufgaben und die rasante Fortentwicklung in allen Bereichen der Kommunikations-, Überwachungs-, Waffen- und Ausrüstungstechnologie werden auch an die intellektuellen und technischen Fähigkeiten der SEK-Beamten wesentlich höhere Voraussetzungen geknüpft als noch zu Beginn in den 70er Jahren. Heutzutage reicht es nicht mehr aus, wenn ein SEK-Beamter möglichst stressstabil, ein guter Sportler und Schütze ist. Er muss auch auf technischem Gebiet und in der Durchführung von hochkomplexen, taktischen Anforderungen ein Experte sein – ein Wissen, das er sich nicht nur einmal aneignen kann, sondern das er durch ständiges Training und Anpassung an die neuesten Erkenntnisse der Erforschung des polizeilichen Gegenübers immer auf dem neuesten Stand halten muss.
    Daher ist es meines Erachtens die Pflicht und Schuldigkeit des Dienstherrn, diesen Beamten mit angemessenem Respekt zu begegnen, ihre Leistungen dauerhaft selbst dann noch anzuerkennen, wenn die Erinnerung an den letzten spektakulären Großeinsatz zu verblassen beginnt, und auch in materieller Hinsicht ihre überdurchschnittlichen Leistungen angemessen zu würdigen.
    Hierzu zählen aus meiner Sicht insbesondere:
die Zahlung einer angemessenen Aufwandsentschädigung (die Fliegerzulage für Piloten von Hubschraubern beispielsweise beträgt aktuell in den meisten Bundesländern mit Polizeihubschraubern etwa 360 €, die Zulage der SEK-Beamten beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, wie erwähnt, lediglich 150 € …)
die Möglichkeit, unabhängig von anderen Dienststellen der Polizei innerhalb kürzestmöglicher Zeit befördert zu werden, da der Leistungsaspekt bei Spezialeinheiten auch nachweislich unbestritten sein dürfte (ein Umstand, der beispielsweise für die Beamten im Innenministerium neben der dort gewährten Ministerialzulage eine Selbstverständlichkeit ist)
eine angemessene Regelung über die Weiterverwendung von SEK-Beamten nach ihrer dortigen Dienstzeit
    In diesem Zusammenhang sollte es durchaus auch kein Tabu sein, darüber nachzudenken, SEK-Beamte, wenn sie aus Altersgründen aus der Einheit ausscheiden müssen, frühzeitig zu pensionieren. Die intensive, körperlich und teilweise auch seelisch extrem belastende Tätigkeit in einer Spezialeinheit würde diesen Schritt auf jeden Fall rechtfertigen. In vergleichbaren Einheiten im Ausland, so z.B. in Frankreich, existieren solche Regelungen. Auch bei der Bundeswehr gibt es eine entsprechende Parallele, zum Beispiel für die Jetpiloten, die sogar bereits in einem Alter von 41 Jahren aus dem aktiven Dienst ausscheiden.
    Die derzeitige »Regelung« sieht vor, dass ein SEK-Beamter nach seiner Dienstzeit in den »normalen« Dienstbetrieb der Polizei zurückkehrt. Das ist in aller Regel nicht unproblematisch. Seine Tätigkeit beim SEK, die er möglicherweise weit über zehn Jahre und länger ausübte, hat mit dem normalen Polizeidienst sehr wenig gemein. Und umgekehrt lassen sich die beim SEK erworbenen Fähigkeiten im normalen Polizeidienst nur sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht anwenden. Die Folge ist, dass ein ausscheidender SEK-Beamter in seinem neuen Dienstumfeld quasi ein Berufsanfänger ist, der sich komplett neu orientieren muss – und das, obwohl er möglicherweise über Jahrzehnte in außergewöhnlichen Einsatzlagen seinen Mann gestanden hat.
    In jedem Fall ist es aus meiner Sicht ein Unding und ein bezeichnendes Signal fehlender Wertschätzung durch den Dienstherrn, wenn ein SEK-Beamter nach einer langen aktiven Dienstzeit schlimmstenfalls wieder im Schichtdienst als Streifenbeamter eingesetzt wird. Auch im Hinblick auf die immer schwieriger werdende Nachwuchsgewinnung für Spezialeinheiten kommt – neben der einigermaßen adäquaten materiellen Seite – einer vergleichsweise großzügigen Regelung nach dem Ende der Dienstzeit beim SEK eine große Bedeutung zu.
    Der zweite Punkt, der für eine allgemeine
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