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Schulden ohne Suehne

Schulden ohne Suehne

Titel: Schulden ohne Suehne
Autoren: Kai A. Konrad , Holger Zschaepitz
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Garantiesumme und der Handlungsrahmen des Garantiefonds entscheidend erweitert. Der Krisenfonds kann bereits im Umlauf befindliche Staatsschuldtitel ankaufen, kann Kredite an Krisenstaaten vergeben, die speziell zur Rettung des Bankensektors verwendet werden, und er kann präventiv tätig werden.
    Im Oktober 2011 legte Europa noch einmal nach. Der Beschluss sollte dem Garantiefonds mehr »Feuerkraft« verleihen. Dazu hatte man sich zwei Optionen ausgedacht, die beide Ähnlichkeit haben mit den komplizierten Finanzmarktprodukten, die am Anfang der Finanzkrise standen und gerade von der Politik häufig als Auslöser für die Finanzkrise verteufelt wurden. Der Garantiefonds sollte Staatsanleihen verschiedener Länder auflegen und bündeln, sagen wir zu einem Betrag von Rückzahlungsforderungen von 100   Einheiten. Von diesem Bündel sollten die Ansprüche auf die ersten 50   Einheiten Rückzahlungen, die tatsächlich geleistet werden, an die Privatanleger und Investoren verkauft werden. Die European Financial Stability Facility (EFSF) sollte und wollte hingegen die Ansprüche auf die über die 50   Einheiten hinaus gehenden Rückzahlungen in den Büchern behalten, also genau die Tranche an Ansprüchen, die mit dem höchsten Risiko für einen Zahlungsausfall bedroht war. Formal würde so die maximale Garantiesumme zwar nicht ausgedehnt werden, aber die Wahrscheinlichkeit dafür, dass die EFSF im Fall eines Zahlungsausfalls mehr als die Hälfte seiner Garantien würde einlösen müssen, würde sich ganz deutlich erhöhen. Stand die EFSF als Gläubiger gegenüber den Schuldnerstaaten in der Konzeption vom Mai 2010 noch in der ersten Reihe, würde er sich nach den Plänen vom Oktober 2011 im Falle einer Staateninsolvenz als Gläubiger gegenüber dem Pleitestaat ganz am Ende anstellen müssen. Erst wenn alle Investoren und Privatanleger ihr Geld vollständig wiedererhalten hätten, würde noch etwas für die EFSF übrig bleiben.
    Die wundersame Vermehrung der Garantien ohne Ausweitung der maximalen Garantiesumme hat also wenig mit Zauberei zu tun, ähnlich wie die mittelalterliche Alchemie. Damals ging es darum, dem Fürsten möglichst viel Geld abzunehmen, mit dem Versprechen, Gold aus Blei zu machen. Heute scheint es darum zu gehen, dem Souverän und Steuerzahler möglichst weit reichende Garantien für die Staatsschulden anderer Länder abzuringen. Dass dabei das Geschäftsmodell für diese Garantien nach Festlegung der Garantieobergrenze von der Politik manipuliert werden sollte, ist kein besonders honoriges Verhalten. Verträge sollte man nichtim Nachhinein einseitig auslegen; man verstößt so vielleicht nicht gegen die Buchstaben, aber gegen den Geist des Vertrags.
    Und mit dieser Vertragsauslegung ist die Politik dann an die Grenzen des Markts gestoßen. Im Herbst 2011 traf die Krise selbst den harten Kern der Eurozone. Plötzlich geriet eine Platzierung von Bundesanleihen zu einem Beinah-Desaster: Bei einer Auktion blieb der Bund auf zwei Milliarden Euro Anleihen sitzen, weil sich noch nicht mal mehr genügend Abnehmer für die deutschen Anleihen finden ließen. 108
    Zuvor hatte bereits die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität, wie die EFSF im Bürokratendeutsch heißt, das Misstrauen der Investoren zu spüren bekommen. Der Rettungsschirm wird von den Euro-Staaten nämlich nicht direkt mit Geld ausgestattet. Vielmehr bürgen die Länder lediglich für die Anleihen, die die EFSF am Markt erst platzieren muss. Und die Zinsaufschläge für die Anleihen des Rettungsschirms fingen an, in die Höhe zu gehen. An den Märkten ließ sich ein regelrechter Käuferstreik beobachten, so dass sogar eine geplante Anleihenemission der EFSF verschoben werden musste. Wenig später haben dann auch die Ratingagenturen diese Veränderungen registriert. Sie haben schon im Dezember 2011   Frankreich und Deutschland eine mögliche Abstufung ihrer Bonität angedroht und im Fall von Frankreich hat die führende Agentur Standard & Poor’s gut einen Monat später die Drohung wahrgemacht und dem Land die Spitzenbonität AAA entzogen. Das blieb auch für die EFSF nicht ohne Folgen. Da ohne Frankreich nicht mehr genügend AA A-Staaten für die Anleihen garantierten, stufte S & P die Zahlungswürdigkeit der EFSF ebenfalls zurück. 109 All das sind untrügliche Zeichen dafür, dass die Rettungsschirmpolitik an die Grenzen des Machbaren gestoßen war.
    Trotzdem wurde die Ausweitung der Rettungsschirmpolitik weiter betrieben. Im
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