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Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)

Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)

Titel: Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)
Autoren: Jörg Kachelmann , Miriam Kachelmann
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davon ist wahr. Die Wiederholung
ihrer falschen Behauptungen wurde Frau May per Verfügung untersagt. Sie hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 107/11
Bild digital
GmbH & Co. KG
Bild hatte insgesamt vier Paparazzi-Fotos gezeigt, die Kachelmann auf dem Parkplatz im Hinterhof bzw. unmittelbar vor der Kanzlei seiner Strafverteidigerin Andrea Combé in Heidelberg und in der Nähe seiner jetzigen Frau zeigten. Der die Fotos begleitende Artikel bezog sich auf die »Neue an Kachelmanns Steuer«. Das LG Köln verbot den Abdruck der Bilder.
Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 127/11
Axel Springer AG
Parallelfall zum Verfahren 28 O 107/11
Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 148/11
Bild digital
GmbH & Co. KG
Die Verfügung richtete sich gegen falsche Behauptungen und Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vernehmung einer vorgeblichen Zeugin in der Schweiz.
Angebliches
Heiratsversprechen
28 O 150/11
Focus Magazin Verlag GmbH
Auch Focus verbreitete die Behauptung, Kachelmann habe sich mindestens sechs Frauen gleichzeitig gehalten, denen er die Ehe und Kinder versprochen habe. Diese Behauptung ist falsch und wurde vom LG Köln verboten.
Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 155/11
Axel Springer AG
Parallelfall zum Verfahren 28 O 148/11
Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 189/11
Focus Magazin Verlag GmbH
Auch Focus verbreitete Aussagen einer angeblichen Zeugin in einer Art und Weise, die die Intimsphäre von Jörg Kachelmann verletzte und ihn vorverurteilte. Das LG Köln hat dies verboten. Focus hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 201/11
Axel Springer AG
Gegenstand auch dieses Verfahrens war ein Paparazzo-Foto von Jörg Kachelmann beim Verlassen seines Autos auf dem Parkplatz der Kanzlei seiner Strafverteidigerin. Das LG Köln hat die Verbreitung des Fotos im konkreten Äußerungszusammenhang verboten.
Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 202/11
Bild digital
GmbH & Co. KG
Parallelfall zum Verfahren 28 O 201/11
Die »gefährliche Zeugin«
28 O 208/11
Bild digital
GmbH & Co. KG
bild.de hatte Aussagen einer angeblich »gefährlichen« Zeugin in intimsphären-
verletzender und vorverurteilender Weise verbreitet. Das LG Köln hat dies verboten.
Die »gefährliche Zeugin«
28 O 209/11
Axel Springer AG und Autoren des Artikels
Parallelfall zum Verfahren 28 O 208/11 gegen die Axel Springer AG und die Autoren des verbotenen Artikels.
Angebliche Zeugin in der Schweiz
28 O 213/11
Autoren des Focus -Artikels
Parallelfall zum Verfahren 28 O 189/11 gegen die Autoren des Focus -Artikels.
Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 246/11
Axel Springer AG
Auch hier wurde die Veröffentlichung eines Fotos auf dem Parkplatz von Kachelmanns Strafverteidigerin verboten.
Fotos auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 254/11
Bild digital
GmbH & Co. KG
Parallelfall zum Verfahren 28 O 246/11
Videosequenz
von Kachel-
mann auf dem Anwaltsparkplatz
28 O 260/11
Vox Television GmbH
Gegenstand war eine Videosequenz, die Kachelmann in der Nähe seines Autos auf dem Parkplatz im Hinterhof der Kanzlei seiner Strafverteidigerin zeigte und die in der VOX -Sendung prominent! ausgestrahlt wurde. Das Verbot wurde auf Widerspruch
und in der Berufungsinstanz bestätigt und die Verfügung von VOX inzwischen als endgültige Regelung anerkannt.
Falsche Behauptungen von Alice Schwarzer
28 O 263/11
Axel Springer/
Bild digital/
Schwarzer
Hier ging es um einen in Bild und auf bild.de veröffentlichten Artikel von Alice
Schwarzer, in dem sie behauptete, mehere Ex-Freundinnen würfen Kachelmann vor,
in der Beziehung gewalttätig geworden zu sein. Im Übrigen spiele er während der
Verhandlung angeblich mit seinem iPad. Nichts davon stimmte. Das LG Köln hat
die Verbreitung der Äußerungen verboten.
Fotos von Jörg Kachelmann und seiner Frau Miriam auf einem
kanadischen
Flughafen
28 O 276/11
Axel Springer AG
Gegenstand der Verfügung waren zwei Fotos, die Jörg Kachelmann und seine Frau
auf einem kanadischen Flughafen zeigen. Das LG Köln hat dem Verlag die weitere Verbreitung der Fotos in der konkreten Form verboten.
Intimes und
Gesundheits-
zustand
28 O 290/11
Verlag Der Tagesspiegel GmbH
Der Tagesspiegel hatte hier längst verbotene Schilderungen intimer Details und eben-
falls bereits verbotene Äußerungen über den angeblichen Gesundheitszustand Kachelmanns veröffentlicht. Dies wurde ihm gerichtlich untersagt. Auf einen Teil der
Verfügung wurde später verzichtet, die (Rest-)Verfügung
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