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Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)

Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)

Titel: Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)
Autoren: Jörg Kachelmann , Miriam Kachelmann
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mit der Schweizer Weltwoche im Frühsommer 2010 angekündigt haben: diejenigen, die kriminell gehandelt haben, der juristischen Beurteilung zuführen. Weiterarbeiten wie bisher, ein im Rahmen der Möglichkeiten fröhliches und entspanntes Leben haben und denjenigen helfen, die einer Falschbeschuldigung zum Opfer gefallen sind oder wirklich Opfer sexueller Gewalt wurden.
    Die Rastlosigkeit von früher erleben wir nur noch in Momenten, wenn wir auf der Autobahn oder an öffentlichen Orten von Leserreportern gejagt werden, die konsequent umsetzen, dass die Springers und Burdas dieser Welt für solche Fotos Geld bezahlen. Die Folge für uns ist ein Leben mit Basecap und Sonnenbrille im Sommer, Mütze im Winter, um uns wertvolle Sekunden bis zum Erkanntwerden zu erkämpfen. Da die Falschbeschuldigerin und ihre Helfershelferinnen letztendlich den angestrebten Erfolg nicht erleben durften und womöglich immer noch auf Rache sinnen, bin ich seit dem Prozess praktisch nie mehr alleine anzutreffen gewesen, Miriam als Vier undzwanzig-Stunden-Zeugin war zwar für manche Gegenüber bei geschäftlichen Meetings etwas überraschend, aber letztendlich haben die Gegenüber immer verstanden: Die kriminellen Frauen von 201 0 / 2011 sollten und werden keine zweite Chance bekommen. Meine »Gemahlinnenzeugin« ist immer bei und mit mir.

Anhang

Dienstaufsichtsbeschwerde vom 7. Juni 2010
    Die auf Seite 256 erwähnte Dienstaufsichtsbeschwerde von Rechtsanwalt Birkenstock gegen Generalstaatsanwalt Dr. Uwe Schlosser, Leitenden Oberstaatsanwalt Alexander Frenzel, Oberstaatsanwalt Oskar Gattner und Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge wird hier im Wortlaut wiedergegeben. Geschwärzt wurden die Passagen, die die Persönlichkeitsrechte der Falschbeschuldigerin betreffen.



























Prof. Dr. Ralf Höcker: Die presserechtliche Seite
    Kein Strafverfahren erregte in Deutschland in den letzten Jahren ein solches Aufsehen wie der Kachelmann-Prozess. Und in keinem Strafverfahren haben Medien derart viele Tabu- und Rechtsbrüche begangen, wie anhand zahlreicher Beispiele in diesem Buch deutlich geworden sein dürfte. Mit der Festnahme Kachelmanns begann also nicht nur der Kampf um seinen Freispruch, sondern auch der Kampf gegen eine wild gewordene Medienmeute, die kollektiv den Verstand zu verlieren schien. Unsere Kanzlei führte diesen Kampf für Herrn Kachelmann mit den Mitteln des Presserechts. Was konnten wir erreichen? Wir erstritten eine wichtige Entscheidung, die dem Focus zunächst untersagte, aus der Ermittlungsakte zu zitieren. Wir ließen vorverurteilende Berichte ebenso verbieten wie Schilderungen von Kachelmanns angeblichem Sexual- und Privatleben sowie Paparazzifotos, die ihn im Gefängnishof, im Urlaub oder auf dem Hof seiner Verteidigerin zeigten. In einem aufsehenerre genden Verfahren erstritten wir vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Köln Urteile, wonach Reporter selbst aus dem öffentlichen Teil einer Gerichtsverhandlung künftig nicht mehr alles berichten dürfen. Nach dem Freispruch griffen wir erfolgreich nachverurteilende Berichte an, die andeuteten, dass Kachelmann die Tat möglicherweise doch begangen habe. So bezeichnete eine frauenbewegte Staatsanwältin die Anzeigenerstatterin unbeirrt als »Geschädigte«. Andere sprachen immer noch von dem »Opfer« – und meinten nicht etwa Kachelmann, sondern Claudia Dinkel. Alice Schwarzer erfand sogar Richteräußerungen, um fälschlich zu suggerieren, dass das Gericht es angeblich genauso sehe wie sie, nämlich, dass Herr Kachelmann trotz seines glasklaren Freispruchs wahrscheinlich doch schuldig sei. Alice Schwarzer war überhaupt eine unserer »Dauerkundinnen«. Wir ließen ihre rechtswidrigen Kachel mann-Artikel mit mehr als einem halben Dutzend einstweiliger Verfügungen verbieten. Das beeindruckte sie zunächst wenig. Man gewann den Eindruck, dass gerichtliche Verbote Frau Schwarzer kaum kümmerten. Das änderte sich erst, als wir sie mit Ordnungsgeldern von insgesamt 4 000 EUR belegen ließen und sie als Ergebnis einer Vertragsstrafenklage 14 000 EUR an Kachelmanns ersten Verteidiger bezahlen musste. Inzwischen hat Frau Schwarzer nach eigenen Angaben auch ihr lange verfolgtes Projekt eines Kachelmann-Buches aufgegeben. Sie räumte ein, dass die ständigen anwaltlichen Interventionen zermürbend seien, behauptete aber, dass sie das Buch aus einem anderen Grunde nicht mehr schreiben wolle: Sie finde den Fall jetzt »zu ekelig«.
    Insgesamt hat das
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