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Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)

Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)

Titel: Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)
Autoren: Jörg Kachelmann , Miriam Kachelmann
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Bundesverfassungsgericht
(Az. 1 BvR 712/12).
Hofgangfotos
28 O 493/10
Axel Springer AG
Parallelfall zu 28 O 492/10. Eine Verfassungsbeschwerde der Axel Springer AG ist
anhängig (1 BvR 715/12).
»Getobt und
geschrien«
28 O 501/10
Bild digital
GmbH & Co. KG
Das LG Köln verbot Bild die falsche und frei erfundene Behauptung, Kachelmann habe »getobt und geschrien«, als er in der JVA Mannheim vom Bunte -Interview seiner früheren Freundin erfahren habe. Bild gab eine Unterlassungserklärung ab, nachdem eine einstweilige Verfügung ergangen war.
»Getobt und
geschrien«
28 O 506/10
Axel Springer AG
Parallelverfahren zum Verfahren 28 O 501/10
Chat-Auszüge
28 O 518/10
Focus Magazin Verlag GmbH
Focus hatte Auszüge aus einem privaten Internetchat mit Beteiligung Kachelmanns
veröffentlicht. Das LG Köln erließ eine Verbotsverfügung, die Focus als endgültig anerkannte. Wir ließen uns vom Nachbestellservice probehalber ein altes Heft schicken.
Die verbotene Stelle war darin immer noch enthalten. Das LG Köln verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 1 000 EUR gegen Focus.
Weitere angebliche Sexualpraktiken und Geisteszustand
28 O 527/10
Focus Magazin Verlag GmbH
In diesem Verfahren ging es erneut um eine detailreiche Schilderung sexueller Erfahrungen, die eine Frau mit Jörg Kachelmann gemacht haben will, sowie um die persönliche
Meinung der Dame zu Kachelmanns Geisteszustand. Der neutrale, vom Gericht bestellte Gutachter teilte ihre Einschätzung später allerdings nicht und erklärte Kachelmann für geistig vollkommen gesund. Die Verbreitung der Äußerungen wurde Focus verboten. Dieser hat die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
Weitere angebliche Seuxalpraktiken und Geisteszustand
28 O 537/10
Tomorrow Focus Portal GmbH
Parallelfall zum Verfahren 28 O 527/10
Weitere angebliche Seuxalpraktiken
28 O 545/10
Bild digital
GmbH & Co. KG
Eine »Zeugin« behauptete, dass Kachelmann sie einmal unangemessen behandelt habe. Die Verbreitung ihrer falschen Äußerungen wurde Bild verboten. Bild hat keinen Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Das zugehörige Klageverfahren hat Kachelmann
in beiden Instanzen gewonnen. Bild hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
Weitere angebliche Seuxalpraktiken
28 O 547/10
Ullstein GmbH
Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin. Neben dem
Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsacheverfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat. Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungs-
beschwerde zum BGH eingelegt.
Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 548/10
B.Z. Ullstein GmbH
Parallelfall zum Verfahren 28 O 547/10
Weitere angebliche Sexualpraktiken
28 O 549/10
Axel Springer AG (Hamburger
Abendblatt)
Hier ging es um die gleichen Schilderungen der angeblichen Zeugin, diesmal im Hamburger Abendblatt . Neben dem Verfügungsverfahren wurde ein Hauptsache-
verfahren durchgeführt, das Kachelmann in beiden Instanzen gewonnen hat.
Die Antragsgegnerin hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt.
Noch einmal neue angebliche Sexualpraktiken
28 O 551/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH
Gegenstand war die Veröffentlichung neuer angeblicher sexueller Vorlieben Kachelmanns, diesmal unter Bezugnahme auf eine Romanvorlage. Die Schilderungen
entstammten der Ermittlungsakte. Das LG Köln erliess eine einstweilige Verfügung,
die von Bunte als endgültige Regelung anerkannt wurde.
Kachelmann-Fotos vom Urlaub auf seinem Privatgrundstück in Kanada
28 O 590/10
Ringier AG (CH)
Verboten wurde die Veröffentlichung von Bildern auf blick.ch , die Kachelmann während seines Urlaubs in Kanada zeigten. Die für die Internetseite verantwortliche Ringier AG gab eine Unterlassungserklärung ab.
Kachelmanns Urlaubsfotos
28 O 591/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH
Gegenstand waren auch hier Kachelmann-Fotos in Bunte, die ihn im Urlaub in Kanada zeigten. Bunte hat die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt.
Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 616/10
Bunte Enter-
tainment Verlag GmbH
Zeugin »Anja L.« gab gegen Honorar ein Exklusivinterview in Bunte, in dem sie angeb-
liche sexuelle Erlebnisse mit Kachelmann wahrheitswidrig ganz anders schilderte
als noch in der polizeilichen Vernehmung. Die Verfügung wurde von der Bunte als endgültige Regelung anerkannt.
Angebliche sexuelle Erlebnisse einer weiteren bezahlten Zeugin mit Kachelmann
28 O 641/10
May, Tanja
Bunte-Reporterin Tanja May, die
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