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Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)

Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)

Titel: Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz (German Edition)
Autoren: Jörg Kachelmann , Miriam Kachelmann
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Landgericht Köln im Fall Kachelmann fast einhundert einstweilige Verfügungen gegen Medien und Einzelpersonen erlassen. Spitzenreiter im Kassieren von Verbotsverfügungen waren die Häuser Springer und Burda . Hinzu kamen Hauptsacheklagen, Ordnungsmittelverfahren und mehrere Hundert außergerichtliche Abmahnungen, die zu Unterlassungserklärungen rechtswidrig berichtender Medien führten. Fast alle Rechtsverletzungen sind inzwischen aus dem Internet verschwunden und in den Archiven gesperrt, so dass sie zumindest künftig keinen Schaden mehr anrichten. Wir wissen, dass viele rechtswidrige Berichte aufgrund Kachelmanns massiver Gegenwehr gar nicht erst erschienen sind. Eine Reihe von Verfahren ist inzwischen beim Bundesgerichtshof und sogar beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Es steht jetzt schon fest, dass der Fall Kachelmann die Rechtsprechung zur Berichterstattung über Strafsachen ganz erheblich vorangebracht hat. Die Rechte der Angeklagten gegenüber einer anmaßenden, persönlichkeitsrechtsverletzend berichtenden Presse sind erheblich gestärkt worden. Wer die Pressefreiheit missbraucht, muss eben damit rechnen, dass sie eingeschränkt wird!
    Es folgt eine Liste der einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Köln, die wir gegen Medienberichte erwirkten. Sie enthalten nur einen Bruchteil der Artikel, die wir insgesamt haben verbieten lassen. Nicht enthalten sind Hunderte Unterlassungserklärungen, die die Medien Herrn Kachelmann gegenüber auf unsere Abmahnungen hin abgaben. Auch Klageverfahren außerhalb des einstweiligen Rechtsschutzes sind in der folgenden Liste nicht enthalten.

Einstweilige Verfügungen, die Jörg Kachelmann über die Kanzlei Höcker erwirkte
    (Stand August 2012)
Titel
Az. LG Köln
Gegner
Gegenstand
Details aus der Ermittlungsakte
28 O 175/10
Focus Magazin Verlag GmbH
Focus hatte schon wenige Tage nach Kachelmanns Festnahme Details aus der Ermittlungsakte zitiert. Das LG Köln verbot die Mitteilung bestimmter Informationen aus der Ermittlungsakte und hat dieses Verbot auch auf den Widerspruch des Focus bestätigt. Später wurde eine Einigung mit Focus erzielt, über deren Inhalt wir Stillschweigen vereinbarten.
Details aus der Ermittlungsakte
28 O 190/10
Bild digital
GmbH & Co. KG
Bild zitierte aus dem Focus -Artikel Details aus der Ermittlungsakte. Das LG Köln verbot deren Weiterverbreitung und bestätigte das Verbot auch auf den Widerspruch von bild.de . Im Rahmen der Berufung wurde die Angelegenheit übereinstimmend für erledigt erklärt.
Veröffentlichung privater SMS
28 O 193/10
Bild digital
GmbH & Co. KG
Gegenstand der Verfügung waren private SMS, die Kachelmann der Sängerin Indira Weis gesendet haben soll. Die Verbreitung der SMS wurde verboten.
Veröffentlichung privater SMS
28 O 194/10
Axel Springer AG
Parallelfall zum Verfahren 28 O 193/10
Details aus der Ermittlungsakte
28 O 196/10
Tomorrow Focus Portal GmbH
Parallelfall zum Verfahren 28 O 175/10
Hofgangfotos
28 O 215/10
Axel Springer AG
Ein Paparazzo hatte Fotos von Jörg Kachelmann beim Hofgang in der JVA Mannheim gemacht. Den Abdruck dieser Bilder ließen wir verbieten. Das Verbot wurde vom OLG Köln bestätigt und ist rechtskräftig.
Hofgangfotos
28 O 216/10
Bild digital
GmbH & Co. KG
Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
Hofgangfotos
28 O 250/10
Bild digital
GmbH & Co. KG
Parallelfall zum Verfahren 28 O 215/10
Angebliche Kachelmann-DNA am »Tatmesser«
28 O 252/10
Süddeutsche
Zeitung GmbH
Die Süddeutsche Zeitung hatte über den angeblichen Fund von Kachelmanns DNA an einem Messer berichtet. Die Nachricht war eine Falschmeldung. Es gab nie einen solchen DNA-Fund. Die Süddeutsche Zeitung erkannte die einstweilige Verfügung schließlich als endgültige Regelung an.
Persönliche E-Mail
Kachelmanns
an eine frühere Freundin
28 O 261/10
Bild digital
GmbH & Co. KG
Das Gericht verbot die Verbreitung der Inhalte einer privaten E-Mail, die Kachelmann an eine frühere Freundin geschickt hatte. In der E-Mail hatte Kachelmann über seinen Gesundheitheitszustand gesprochen. Das parallele Klageverfahren hat bild.de in
beiden Instanzen verloren. Die Revision wurde nicht zugelassen. Axel Springer und
Bild digital haben beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
(Az: VI ZR 356/11).
Persönliche E-Mail
Kachelmanns
an eine frühere Freundin
28 O 265/10
Axel Springer AG
Parallelfall zum Verfahren 28 O 261/10
Persönliche E-Mails Kachelmanns
an eine frühere Freundin
28 O 266/10
Bunte Entertainment Verlag GmbH
Das
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